Berufseinstieg auch ohne eigenes Land? Genossenschaften wie die Lößnitz-Stollberg eG machen es jungen Leuten möglich (Archivbild). (c) Sabine Rübensaat

Junglandwirte in Genossenschaften benachteiligt: Genoverband kämpft für faire Förderung

Der Genoverband kritisiert die Benachteiligung von Junglandwirten in Agrargenossenschaften bei der Junglandwirte-Prämie. Der Verband ruft junge Landwirte dazu auf, Widerspruch gegen Ablehnungen einzureichen und bietet Unterstützung bei der rechtlichen Auseinandersetzung an.

Von Ralf Stephan

Die Förderung von Junglandwirten und -landwirtinnen wird in Deutschland bei Weitem nicht so umgesetzt, wie es das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der laufenden Förderperiode ist. Zu dieser Einschätzung kommt der Genoverband, der junge Mitglieder von Agrargenossenschaften durch die engen Vorgaben im nationalen Strategieplan benachteiligt sieht.

Junglandwirte-Prämie: Achtung bei GAP-Antrag

Mit der GAP-Antragstellung 2023 konnten erstmals auch die Agrargenossenschaften Junglandwirteprämie beantragen. Allerdings reicht es neben den üblichen Voraussetzungen – wie dem Höchstalter von 40 Jahren und einer abgeschlossenen Berufsausbildung – nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums nicht aus, Mitglied und damit Miteigentümer und Mitentscheider des Unternehmens zu sein.

Sonderrechte außerhalb des Gesetzes erwartet

Prämienberechtigt ist nach BMEL-Auslegung nur, wer auch Mitglied des Vorstandes der Genossenschaft ist. Außerdem muss die Satzung der Genossenschaft vorsehen, dass der Junglandwirt oder die Junglandwirtin in diesem Gremium nicht überstimmt werden kann. Nach Einschätzung des Genoverbandes müsste dieses Vorstandsmitglied also ein Sonderstimmrecht innehaben oder der Vorstand müsste alle Entscheidungen nach Auffassung des betreffenden Junglandwirtes einstimmig treffen müssen. Damit, so sieht man es beim Verband, greift das BMEL in das demokratische Prinzip der Genossenschaft ein und handelt gegen den eindeutigen Wortlaut des Genossenschaftsgesetzes.

Rechtsgutachten zu Junglandwirte-Prämie

„Natürlich würde es auch aus unserer Sicht nicht ausreichen, einfaches Mitglied zu sein“, sagt Dr. Andreas Eisen, für die Beratung der Genossenschaften zuständiger Bereichsleiter beim Genoverband, gegenüber der Bauernzeitung. „Wenn aber das Mitglied in der Genossenschaft auch seinen Lebensunterhalt verdient, dann reicht sein Status als gleichberechtigter Mit-Unternehmer völlig aus, um Anspruch auf die Junglandwirteprämie zu haben.“ Diese Ansicht bestätigt ein Rechtsgutachten von Anfang 2022, das der Verband bei der Kanzlei Dombert-Rechtsanwälte in Potsdam in Auftrag gegeben hatte.

Streit um die Definition: Wer ist ein Junglandwirt?

Dennoch hat nach bisheriger Übersicht die große Mehrzahl der antragstellenden Agrargenossenschaften zum Jahreswechsel keine Junglandwirteprämie zugestanden bekommen. Begründet werden die Ablehnungen in den Bescheiden zumeist mit der vom BMEL vorgegebenen Argumentation, Junglandwirt könne nur jemand sein, gegen den keine Entscheidung in der Genossenschaft fallen könne, teilte Uwe Tiet, Rechtsanwalt beim Genoverband, im jüngsten Newsletter an die Verbandsmitglieder mit.

Bei Ablehnung Widerspruch einreichen

Aus der Praxis wird berichtet, dass die Begründungen dabei durchaus variieren: Mal werden einfach unzureichende Vertretungsbefugnisse angeführt, mal wird sogar vorausgesetzt, das junge Mitglied müsste auch die operativen Entscheidungen zur Betriebsführung beeinflussen können. Der Genoverband hatte nach dem Eingang der Ablehnungen seine Mitglieder aufgerufen, fristgerecht Widerspruch gegen die Bescheide einzureichen. Zudem erklärte er, man stehe „zur Koordination der juristischen Auseinandersetzung“ bereit.

Genoverband strebt Klärung vor Gericht an

Im Klartext heißt das: Der Verband will eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht herbeiführen und dafür Agrargenossenschaften unterstützen, die gegen die Ablehnung klagen. Des Beistandes durch die Kanzlei Dombert-Rechtsanwälte, die den Verband unter anderem schon bei Auseinandersetzungen um die Dürrehilfe oder um die BVVG-Preisgestaltung vertreten hat, habe man sich dazu bereits versichert, hieß es.

GAP: Rechtsweg kann lange dauern

Der Rechtsweg kann bekanntlich lang dauern, und der Ausgang ist ungewiss. „Sollte keine gerichtliche Klärung erfolgen, brauchen wir in der nächsten GAP eine klare Regelung, mit der die Gleichstellung junger Landwirte in Genossenschaften gesichert wird“, blickt  Andreas Eisen nach vorn. Für ihn ist es unverständlich, warum diese betriebliche Rechtsform in der Junglandwirteförderung so stark benachteiligt wird. „Gerade für ,landlose Jungbauern‘ bietet die eingetragene Genossenschaft doch eine ideale Möglichkeit, in die Landwirtschaft einzusteigen“, stellt er fest.

Bei der Dürrehilfe galt gleiches Recht für alle

Nach Eisens Überzeugung ist die Ursache für die im Vergleich zu anderen Junglandwirten rigoroseren Vorgaben nicht im fehlenden Verständnis für das genossenschaftliche Prinzip zu suchen. „Schließlich haben wir in anderem Zusammenhang schon völlige Gleichbehandlung erlebt“, erinnert der Verbandsvertreter.

Das sei bei der Dürrehilfe gewesen, als alle Mitglieder einer Genossenschaft für die Feststellung der Bedürftigkeit ihre Einkommensverhältnisse offenlegen mussten – unabhängig von ihrer Stellung und Rolle im Unternehmen. Problematisch ist aus Sicht des Verbandes heute vielmehr die eigenwillige Interpretation des BMEL, die für ihn kaum mit dem Gesetzeswortlaut in Übereinstimmung zu bringen ist.

Aktuelle Ausgabe
Bauernzeitung Ausgabe 27/2024

Unsere Top-Themen

  • Azubis mit der Pflanzen-App unterwegs 
  • Ackerbau: Wenn der Hagel zuschlägt 
  • Landtechnik gegen Unkraut 
  • Märkte und Preise
Zur aktuellen Ausgabe
Auch interessant
Abstimmung im EU-Parlament
Zustimmung für die vereinfachten GAP-Regeln. Das EU-Parlament hat am Mittwoch dafür gestimmt. (c) Europäisches Parlament

Fachliche Qualität – jetzt digital mit dem gratis Upgrade!

Sie sind bereits Abonnent:in der gedruckten Bauernzeitung und möchten die aktuelle Ausgabe zusätzlich auf Ihrem Smartphone, Tablet oder in der Browseransicht lesen? Erweitern Sie einfach Ihr Abonnement:

  • Jetzt ein Jahr kostenlos upgraden
  • Zuverlässig donnerstags lesen
  • Offline-Modus: E-Paper auch ohne Internetzugang lesen
  • Lesemodus nutzen, Artikel speichern, Suchfunktion
  • Zugriff auf das Ausgaben-Archiv

Die Bauernzeitung jetzt digital lesen – immer und überall!

Bauernzeitung Upgrade 1 Jahr gratis