Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz: Vorsicht, große Tiere!
Die novellierte „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ stellt viele neue Anforderungen an Rinderhalter. Aufgrund höherer Unfallzahlen in diesem Berufsfeld wurde diese Vorschrift-Regelung nochmals überarbeitet.
Viele Rinderhalter fragen sich, wie sie die Anforderungen der novellierten „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) realisieren können. Die SVLFG-Präventionsexperten helfen dabei, individuelle Lösungen zu finden. Geändert wurden unter anderem die Vorgaben für den Bau und Betrieb von baulichen Einrichtungen in der Nutztierhaltung.
Einige Regelungen zum Umgang mit Großvieh wurden konkreter gefasst, manche Empfehlungen sind jetzt verbindlich. Dazu gehört, dass Rinderhalter die Deckbullen in Milchviehställen getrennt von der Herde in separaten Deckbullenbuchten halten müssen. Zudem müssen ausreichend Fixier- und Separiereinrichtungen vorhanden sein. Beim Besamen oder Behandeln dürfen sich keine frei laufenden Tiere in dem abgetrennten Bereich aufhalten.
Arbeitsschutz Rinderhaltung: Neue Regelungen einfach umsetzen
Viele der neuen Vorschriften wurden schon lange vor der Novellierung der VSG bei Stallneu- und -umbauten realisiert. Diese Maßnahmen für mehr Arbeitsschutz in der Rinderhaltung haben sich dort längst bewährt. Das zeigt: Die neuen Anforderungen lassen sich gut und passend im eigenen Betrieb umsetzen und sorgen für mehr Sicherheit.
Um Unternehmern eine Planungssicherheit, zum Beispiel für größere Umbaumaßnahmen, zu geben, gilt für bestehende Ställe eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2024. Für Neubauten gelten die neuen Anforderungen bereits ab jetzt.
„Greifen Sie ruhig auf einfache und kostengünstige technische Lösungen zurück, die zum Betrieb passen. Es ist notwendig, die individuellen Umstände im Betrieb bei der Umsetzung einzubeziehen“, erklärt Dr. Florian Heuser, Branchenreferent im Bereich Landwirtschaft der SVLFG.
Für eine Separationsbucht zum Beispiel gibt es Optionen, die wenig Platz brauchen und nachträglich eingebaut werden können. Auch Tore und Gatter lassen sich fast überall mit einem überschaubaren Aufwand nachrüsten und schaffen die benötigten Separationsbereiche.
Änderung des Arbeitsschutzes wegen hoher Unfallzahlen nötig
Die Präventionsexperten der SVLFG beraten die Mitgliedsbetriebe auf Wunsch gerne vor Ort. „Für jeden Betrieb gibt es passende, bezahlbare Lösungen. Zum Beispiel Im Rahmen einer kostenlosen persönlichen Bauberatung helfen wir dabei, diese gemeinsam mit dem Unternehmer zu finden“, erläutert Dr. Heuser weiter.
Bei den SVLFG-Seminaren zur sicheren Rinderhaltung können sich die Teilnehmer mit den neuen Regelungen vertraut machen. Details zu den Seminarinhalten finden Interessierte auf der Internetseite www.svlfg.de/seminar-sicherer-umgang-mit-rindern
Tierhaltung ist ein Unfallschwerpunkt in der Landwirtschaft. Allein 2020 ereigneten sich 14.781 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Umgang mit Tieren – 15 davon tödlich. Knapp die Hälfte der Verletzten und Toten waren Personen, die mit Rindern gearbeitet haben. Die Vorgaben in der geänderten VSG 4.1 sollen Tierbetreuer bei der Arbeit besser schützen. SVLFG
Informationen zu den Neuerungen der VSG 4.1 gibt es auf der Internetseite www.svlfg.de/rinderhaltung
Antworten auf häufig gestellte Fragen dazu unter www.svlfg.de/faq-vsg-4-1.