Eler-Planung ab 2023: Öko als Option
Das Agrarministerium gab den Abgeordneten im Agrarausschuss Auskunft übe die Eler-Planung ab 2023. Auf Details zu künftigen Programmen wie dem Kulap muss spätestens bis Ende Oktober noch gewartet werden.
Von 2023 bis 2027 verfügt Thüringen – inklusive der Kofinanzierung – über rund 560 Mio. Euro für Maßnahmen in der Zweiten Säule (Eler). Darüber informierte Agrarministerin Susanna Karawanskij vergangene Woche die Mitglieder des Agrarausschusses im Landtag. Dieser hatte sich auf Antrag der CDU-Fraktion zum zweiten Mal mit der zukünftigen Budgetierung und den inhaltlichen Schwerpunkten der Förderung für den ländlichen Raum befasst.
Trotz zusätzlicher Mittel, die man etwa aus der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einplanen kann, stehen, verglichen mit der aktuellen Förderperiode, in der kommenden pro Jahr rund zwölf Millionen Euro weniger zur Verfügung.
Eler-Maßnahmen von sogenannten Ökoregeln abhängig
Ausschussvorsitzende Christina Tasch (CDU) zeigte sich zu Beginn der Sitzung froh, dass es in Gesprächen zwischen Ministerium und Berufsstand gelungen ist, einen Kompromiss für die Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten zu finden.
Etliche Details zur Eler-Planung 2023, so Abteilungsleiter Dr. Ingo Zopf gegenüber den Abgeordneten, befinden sich noch in der Schwebe. Grund dafür sind die erst am Mittwoch vor zwei Wochen vom Bundesagrarministerium an die Länder übermittelten Entwürfe für die GAP-Verordnungen.
Insbesondere von den sogenannten Ökoregeln der Ersten Säule hängt ab, welche Eler-Maßnahmen den Landwirten angeboten werden können. Bereits bis Ende Oktober muss Erfurt die Details nach Berlin melden. Zugesichert wird, dass das Agrarministerium weiterhin 65 % des gesamten Eler-Etats für die Land- und Forstwirtschaft reservieren wird – im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert.
Die Ministerin kündigte an, dass „Maßnahmen zur ökologischen Leistungsfähigkeit in Landwirtschaft und Forsten“ aufgewertet würden. 45 % der verfügbaren Mittel sollen dafür reserviert werden. Was das im Detail bedeutet, ließ Karawanskij offen. Dass ein erheblicher Teil davon für die Ökolandbauförderung bereitgestellt werden wird, deutete Zopf an.
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Abstriche beim Kulap unvermeidlich
Denn die Option auf Ökoumstellung wolle man insbesondere den ohnehin schon extensiv wirtschaftenden Landwirten offenhalten. Und dies vor dem Hintergrund, dass bei den gewohnten Kulap-Maßnahmen Abstriche gemacht werden müssten. Grund dafür sind die neuen Ökoregeln, die sich zum Teil aus bisherigen Kulap-Maßnahmen bedienen. Damit fallen sie aus der Eler-Förderung heraus. Zopf zufolge wolle man jedoch versuchen, einige Angebote in der Zweiten Säule mit den Ökoregeln zu kombinieren und hier draufzusatteln.
Im Blick hat das Agrarministerium, die „Transformation der Landwirtschaft“ zu unterstützen, um den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies betreffe die Investitionsförderung, den Wissenstransfer sowie neue Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Tierwohl.
Auch wenn man das Budget für die Investitionsförderung verkleinert, soll es unterm Strich, gerade für Verbesserungen beim Tierwohl, keine Abstriche geben. Im Gegenteil: Einkalkuliert werden (die noch unbekannten) Bundesmittel, die zur Umsetzung der Borchert-Vorschläge kommen sollen.
Karawanskij unterstrich an dieser Stelle, dass der anvisierte Umbau der Landwirtschaft in erster Linie vom Bund zu flankieren sei. Abgeordnete fast aller Fraktionen ließen in der Ausschusssitzung ihre Sorge über die künftige Unterstützung der Landwirtschaft erkennen. Dazu haben sie wohl auch allen Grund. Ob etwa Weidetierprämien die Kürzungen bei der Ausgleichszulage egalisieren, ist eher unwahrscheinlich. Unklar sind nicht nur die betriebswirtschaftlichen Wirkungen der Ökoregeln. Hier steht die Gefahr im Raum, dass das Budget nicht reicht, was Kürzungen bis hin zur Basisprämie zur Folge haben kann.