Investitionsförderung: Mehr Volumen
Mit dem neuen Förderaufruf steigt die Obergrenze für die Investitionsförderung des Freistaates Sachsen für Landwirtschaftsbetriebe.
Er lockt mit einem prallen Budget und einem angehobenen förderfähigen Investitionsvolumen: Ein neuer Aufruf des Landwirtschaftsministeriums zur Einreichung von Förderanträgen für Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen ist seit wenigen Wochen öffentlich.
Bis 30. November können Betriebe der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus Unterstützung für investive Vorhaben beantragen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, die Haltungsbedingungen verbessern, die Produktion umweltschonender gestalten oder zu mehr regionaler Wertschöpfung führen.
Betriebe mit ausgeschöpftem Investitionsvolumen können sich erneut bewerben
Der laufende Aufruf zur Investitionsförderung Sachsens umfasst ein Budget von 20 Mio. Euro. Auch Betriebe, die bereits die Förderung für das bisherige maximale Investitionsvolumen ausgeschöpft haben, können wieder zum Zug kommen.
Die Grenze wurde von bisher 3,0 Mio. Euro auf nunmehr 5,0 Mio. Euro innerhalb der Förderperiode erhöht. Hintergrund ist, dass die Förderperiode bis 2023 verlängert und mit zusätzlichen europäischen Mitteln ausgestattet wurde. Wie schon beim vorangegangenen Aufruf gilt für Investitionen in die Nutztierhaltung, dass bei Eingriffen in die Haltungsbedingungen nur noch die mit höheren Anforderungen und einem höheren Fördersatz verbundene Premiumförderung möglich ist. Bislang wurden in der laufenden Periode (Stand Ende September) 101,51 Mio. Euro ausgezahlt oder bewilligt. Größtenteils wurden damit Vorhaben in der Nutztierhaltung gefördert.
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Vorhaben zu besonders tiergerechte Haltung mit 28 mio. Euro gefördert
Zuschüsse in Höhe von 80,78 Mio. Euro reichte der Freistaat für entsprechende Gebäude, Anlagen und Technik der Innenwirtschaft aus. Zusätzlich flossen fast 5 Mio. Euro für die Ausweitung der Lagerkapazität für Gülle und Festmist.
Fast 49 Mio. Euro Zuschüsse zahlte die Fördermittelstelle für den Bau oder Umbau von Milchviehställen und zugehöriger Gebäude aus. Mehr als die Hälfte davon (28 Mio. Euro) ging an Vorhaben, die auf eine besonders tiergerechte Haltung abzielten und zu Premiumbedingungen gefördert wurden. Auch Kälberaufzucht-, Rinderzucht-, Rindermast- und Mutterkuhställe wurden gefördert, sodass allein die Rinderhaltung Zuschüsse von bisher fast 64 Mio. Euro erhielt. Vorhaben in der Schweinehaltung wurden mit rund 7,0 Mio. Euro unterstützt. Im Geflügelbereich waren es knapp 6,5 Mio. Euro.
Deutlich geringere Fördersummen weist die Statistik für Pferde- sowie Schaf- und Ziegenhaltung aus. Insgesamt 67 % der Zuwendungen erfolgten im Rahmen der Premiumförderung. Im Bereich der pflanzlichen Erzeugung förderte der Freistaat die Anschaffung innovativer Spezialtechnik sowie Beregnungs- und Bewässerungstechnik mit rund 4,5 Mio. Euro und Bau und Anschaffung von Gebäuden, Anlagen sowie Technik der Innenwirtschaft im Gartenbau mit 7,25 Mio. Euro. Investitionen in die Lagerung, Trocknung und Aufbereitung von Ernteprodukten wurden mit etwas mehr als 2 Mio. Euro gefördert. Wie die Fördermittelstelle des LfULG mitteilt, werden in der laufenden Förderperiode noch weitere Aufrufe zur Beantragung von Investitionsförderung folgen.