Stallpflicht für Geflügel in sächsischen Risikogebieten

Gewässer mit hohem Aufkommen an Wildgeflügel gelten als Riskogebiete für die Geflügepest. (c) Sabine Rübensaat
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In Sachsen ist bei Wildvögeln die Geflügelpest aufgetreten. In den betroffenen Regionen bei Leipzig und im Landkreis Görlitz wiesen die Behörden Risikogebiete aus und ordneten Stallpflicht für Geflügel an.

Im Landkreis Görlitz waren im November tote Schwäne auf einem Teich bei Rietschen gesichtet worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) testete daraufhin die Wasservögel positiv auf den Erreger der Geflügelpest (HPAI H5N1). Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz ordnete infolgedessen am Dienstag (23.11.) die Aufstallung von Geflügel in einem Gebiet mit erhöhtem Risiko an. Dazu zählen die Teichgruppen Rietschen und Daubitz, das Teichgebiet Niederspree, der Berzdorfer See, der Olbersdorfer See, der Bärwalder See, der Quitzdorfer Stausee und die Neiße.

Innerhalb eines 500 Meter breiten Randstreifens um diese Gewässer muss Geflügel in geschlossenen Ställen oder Abdeckungen, die gegen Einträge oder das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind, gehalten werden. Die Stallpflicht gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Die Laufvögel sind von dem Gebot ausgenommen. Zur Allgemeinverfügung geht es hier.

Saatgans in der Nähe von Leipzig mit H5N1 infiziert

Am 17. November bestätigte das FLI bei einer Saatgans aus dem Gebiet der Stadt Leipzig das H5N1-Virus. Sie war in der Nähe des Freizeitparks Belantis zwischen Zwenkauer See und Cospudener See gefunden worden. Das Veterinäramt Leipzig ordnete für die Stadtteile Hartmannsdorf-Knautnaundorf und Knautkleeberg-Knauthain die Stallpflicht Geflügel an.  

Auch der Landkreis Leipzig erließ eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel innerhalb der Risikogebiete. Dazu zählen der Cospudener See, der Zwenkauer See und ein Teil der Fläche zwischen beiden Seen (Kartenausschnitt).

Aufstallen und BioSicherheit konsequent umsetzen

Aufgrund der Geflügelpest in Sachsen rufen die Behörden Geflügelhalter dazu auf, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen konsequent umzusetzen und gegebenenfalls zu verbessern. Der direkte Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Nicht zuletzt erinnern die Behörden an die Pflicht, Geflügelhaltungen immer beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzumelden.


Gänse in einem Stall, dessen Seiten offen, aber vergittert sind.
(c) Karsten Bär

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