ASP: Brandenburg in Habachtstellung
Die positiven Befunde Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Westpolen versetzen die Landwirte in Brandenburg in Alarmbereitschaft. Zahlreiche Maßnahmen sind getroffen worden – doch die Herausforderungen sind groß.
Von Heike Mildner
Seit November breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Westpolen immer weiter aus. Die auf polnischer Seite eingerichteten Restriktionszonen reichen bis an die brandenburgischen Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree. Obwohl die menschliche Gesundheit nicht gefährdet ist, obliegt das Thema dem Verbraucherschutz, und der wanderte in der neuen Regierung vom Justiz- zum Gesundheitsministerium mit Ursula Nonnemacher als zuständige Ministerin. Aktuell könne niemand sagen, in welche Richtungen sich die Tierseuche weiter ausbreiten werde, die Abwehr der ASP sei das Ziel, informierte Nonnemacher die Presse. Dafür seien weitere Maßnahmen erforderlich, die das Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit dem für Jagd zuständigen Landwirtschaftsministerium und in Abstimmung mit den Kommunen vorbereitet.
Verstärkte Fallwildsuche in Brandenburg
Zu den Maßnahmen zählt die Anordnung einer flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz sowie in den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus. Außerdem wird die Anordnung einer verstärkten Fallwildsuche in einem Abstand von der polnischen Grenze aus bis circa 15 km ins Landesinnere in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) vorbereitet.
„Je früher ASP erkannt wird, desto größer sind die Chancen, einen möglichen Ausbruch der Seuche in unserem Schwarzwildbestand erfolgreich zu bekämpfen. Dabei spielt die Suche nach verendeten Wildschweinen eine zentrale Rolle“, so Nonnemacher. „Deshalb planen wir auch eine Anordnung der Anzeige und Probenahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweins in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese Maßnahmen werden bislang durch Jägerinnen und Jäger landesweit auf freiwilliger Basis durchgeführt. Um noch besser gewappnet zu sein, sollen diese Maßnahmen zeitnah regional begrenzt verpflichtend sein.“
Zu den möglichen Maßnahmen in gefährdeten Gebieten gehört laut Tierseuchenalarm- und -bekämpfungsplan auch eine Einzäunung. Nonnemacher: „Lokal und zeitlich begrenzte mobile Wildschutzzäune entlang der Hochwasserschutzanlagen an der deutsch-polnischen Grenze können ein guter Schutz sein, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest von Gebieten mit besonders hohem Gefährdungspotenzial nach Brandenburg zu verhindern. Wir stehen dazu im Austausch mit den betroffenen Landkreisen. Erste Zäune hat das Land bereits beschafft. Eine Entscheidung über den tatsächlichen Einsatz solcher Schutzzäune ist aber noch nicht getroffen. Hier stimmen wir uns mit unseren polnischen Partnern und mit allen an Polen angrenzenden Bundesländern sowie dem Bund ab.“
Maßnahmen gegen ASP in Brandenburg
In Ergänzung der Vorbereitungen seit dem Jahr 2014 wurden nach dem ersten Bekanntwerden des Ausbruchs der ASP in Westpolen Mitte November in Brandenburg unmittelbar folgende Maßnahmen eingeleitet:
- Schreiben an rund 2.300 Schweinehalter zur Lage in Westpolen und Aufforderung, die Biosicherheitsmaßnahmen in der Tierhaltung zu überprüfen,
- Schreiben an rund 10.000 Jäger über die Verbände mit der Aufforderung, verstärkt Proben von Fall- und Unfallwild zur Untersuchung einzusenden,
- Erhöhung der Aufwandsentschädigung für das Auffinden, Melden und Beproben von Fall- und Unfallwild von 30 auf 50 Euro,
- öffentliche Informationen zur Sensibilisierung der Reisenden,
- Weisung an Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen, insbesondere der Freilandhaltungen (ca. 140),
- Schreiben an Landesverbände für Verkehr/Logistik und Arbeitgeber, die Erntehelfer und Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern beschäftigen, mit Merkblättern in acht Sprachen zur Sensibilisierung des entsprechenden Personenkreises hinsichtlich der Entsorgung von Speiseresten,
- Schulungen für Beschäftigte des Landesbetriebes Forst für die Suche und Bergung von tot aufgefundenen Wildschweinen durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst des LAVG.
In Brandenburg werden regelmäßig Tierseuchenübungen durchgeführt, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zur ASP beim Schwarzwild sowie 2019 zur Maul- und Klauenseuche (MKS). Bereits seit Oktober 2019 wird die nächste Landestierseuchenübung zur Bekämpfung der ASP bei Schwarzwild vorbereitet. Diese soll im Frühjahr 2020 in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr durchgeführt werden.
Bei einem Ausbruch der ASP bei Schwarzwild werden Maßnahmen auf Grundlage der Vorschriften der Schweinepestverordnung sowie Maßnahmen nach dem Tierseuchenalarm- und bekämpfungsplan des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der ASP im Schwarzwildbestand getroffen. Dazu zählt auch die Einrichtung von drei Restriktionszonen:
- Kernzone als Teil des gefährdeten Gebietes,
- gefährdetes Gebiet und
- Pufferzone.
Im gefährdeten Gebiet einschließlich Kernzone sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Jagdruhe für Schwarzwild bis zum Abschluss der Vorbereitungen der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd,
- intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal unter Beteiligung von ortansässigen Jägern,
- Einsammlung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen durch geschulte Bergeteams und ein behördlich organisiertes Logistiksystem,
- unschädliche Beseitigung der Kadaver,
- Einzäunung der Kernzone,
- nach Etablierung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd und Einzäunung der Kernzone verstärkte Bejagung zur Reduzierung der Schwarzwild-Population,
- Untersuchung aller verendeten und erlegten Wildschweine.
In der Pufferzone steht neben der Fallwildsuche, der Bergung und unschädlichen Beseitigung der positiv getesteten Kadaver sowie der Untersuchung aller erlegten Wildschweine eine wesentliche Reduzierung der Schwarzwildpopulation durch intensive Bejagung im Vordergrund.
ASP: Biosicherheit geht vor
Die Schweinehalter wurden brieflich darauf hingewiesen, folgende Maßnahmen unzusetzen:
- Zugang fremder Personen auf das Nötige begrenzen,
- Desinfektion von Schuhwerk, Schutzkleidung,
- keine Speiseabfälle verfüttern,
- konsequente Schadnagerbekämpfung,
- strikte hygienische Trennung von Jagd und Schweinehaltung,
- in Freiland- und Auslaufhaltungen Kontakt zu Schwarzwild durch doppelte, sichere Zäunung ausschließen,
- Krankheitsanzeichen im Bestand unverzüglich abklären.
Auf der Klausurtagung des Landesbauernverbandes riet Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch den Landwirten, sich beim Amtstierarzt rechtzeitig über die lokalen Gegebenheiten zu informieren. Bei schnellem, konsequentem Handeln im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen gebe es durchaus eine Chance auf Tilgung.