Geflügelpest im Altenburger Land
Mit dem Zukauf von Flugenten ist der Geflügelpesterreger in einen Ostthüringer Bestand mit 330 Tieren eingedrungen.
In Thüringen ist in diesem Herbst erstmals die Geflügelpest nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um Tiere eines gewerblichen Halters in Thonhausen im Landkreis Altenburger Land. Am gestrigen Donnerstag bestätigte das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut den Nachweis des Geflügelpesterregers durch das Landesamt für Verbraucherschutz. Zu dem Bestand des Betriebes zählen 330 Gänse, Enten, Puten und Hühner. Erhöhte Tierverluste riefen am 1. Dezember das zuständige Veterinäramt auf den Plan.
Geflügelpest: Von NRW nach Thüringen
Der Thüringer Geflügelhalter hatte Mitte November Flugenten von einem Händler aus Nordrhein-Westfalen erworben. Wenige Tage später brach in dem Herkunftsbestand die Geflügelpest aus. Dass von dort Tiere nach Thüringen gelangten, war den Behörden in Nordrhein-Westfalen bis jetzt nicht bekannt. Glücklicherweise verließen in den vergangenen Wochen keine lebenden Tiere den Betrieb in Thonhausen.
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Drei-Kilometer-Schutzzone
Das Veterinäramt im Altenburger Land sperrte umgehend den betroffenen Geflügelhof. Das noch lebende Geflügel wird getötet. Eingerichtet ist eine Drei-Kilometer-Schutzzone sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Die Restriktionsgebiete veröffentlicht das Thüringer Sozialministerium mit dynamischen Karten zum Seuchengeschehen im Internet. Betroffen von Restriktionen ist auch der benachbarte Kreis Zwickau in Sachsen.
Handel nur nach Untersuchung
Das Einschleppen des Erregers in Bestände über den Geflügelhandel hielt die Thüringer Behörden bereits in diesem Frühjahr auf Trab. Ebenso mit Verbindungen nach Nordrhein-Westfalen verbreitete ein mobiler Geflügelhändler aus dem Weimarer Land infizierte Junghennen an 35 Kleinsthalter. Weil der Händler kaum Daten über die Käufer der Legehennen besaß, mussten die Veterinäre mehrerer Kreise zunächst 188 Kontaktbetriebe ermitteln. Seither gilt landesweit, dass Geflügel im ambulanten Handel nur nach vorheriger Untersuchung der Tiere abgegeben werden darf. red