Neues Tierwohlprogramm

Sommerweidehaltung Rinder: Das Interesse ist da

Betriebe mit Jungrinderaufzucht auf der Weide dürfte die neue Förderung freuen. (c) Frank Hartmann
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100 Betriebe haben sich in diesem Jahr am neuen Förderprogramm der Sommerweidehaltung Rinder beteiligt, das für Milchvieh- und Mastbetriebe reserviert ist. Im nächsten Jahr wird es fortgeführt.

Im neuen Tierwohlprogramm „Sommerweidehaltung Rinder“ beantragten knapp 100 Thüringer Landwirtschaftsbetriebe Fördergelder. Wie das Agrarministerium informierte, wurden Anträge für etwa 15.000 Tiere gestellt. Den Angaben zufolge sollten vergangene Woche die ersten Fördermittel in Höhe von rund 500.000 Euro ausgezahlt werden.

erster bestandteil der tierwohlförderung

Erst im Sommer 2021 startete das Agrarministerium die Förderung der „Sommerweidehaltung Rinder“ als ersten Bestandteil der neuen Tierwohlförderung des Freistaates. Hierdurch finanziere man laufende Kosten, um die Haltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren zu verbessern. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt, um die gesellschaftlichen Ansprüche an eine moderne Nutztierhaltung zu erfüllen“, erklärte Agrarministerin Susanna Karawanskij. Damit setze die Landesregierung die Thüringer Tierwohlstrategie weiter um. Im kommenden Jahr werde dann auch die tierwohlgerechte Haltung von Schweinen auf Einstreu honoriert.

Die Förderung der Sommerweidehaltung betrifft Milchkühe, Aufzuchtrinder und Mastrinder, die nicht zu einer Mutterkuhherde gehören. Mutterkühe sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung wird als Zuschuss von 53 Euro je Großvieheinheit (GVE) für die Anzahl der Tiere gewährt, die am Weidegang im vorgeschriebenen Umfang teilgenommen haben. Laut der Förderrichtlinie sind Weidegruppen aus bestimmten Rindern zu bilden. Ein Wechsel von Tieren zwischen den Gruppen oder der Ersatz abgehender Tiere ist möglich und muss entsprechend dokumentiert werden.


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täglichen weidegang ermöglichen

Während der Weideperiode vom 1. Mai bis 30. November ist jeder Gruppe in einem Verpflichtungszeitraum von vier Monaten zusammenhängend ein täglicher Weidegang zu ermöglichen. Kurzzeitige Unterbrechungen ohne Kürzung der Förderung sind für einzelne Tiere oder Gruppen aufgrund Krankheit eines Tieres oder zu erwartender Schäden möglich.

Mit der Tierwohlförderung will das Agrarministerium die Investitionsförderungen erweitern, „um den Agrarbetrieben die Entscheidung zu erleichtern, in neue Haltungssysteme zu investieren“. Für die Weidehaltung der Rinder und die Strohhaltung für Schweine stehen im kommenden Jahr zwei Millionen Euro bereit. Damit folge man den Empfehlungen der Borchert-Kommission, die beim tierwohlfreundlichen Umbau einen Förderanreiz als zentrales Instrument identifiziert hat. red


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