Alles im Blick dank Videoüberwachung
Wenn Felder über Nacht abgeerntet, Komponenten oder ganze Traktoren entwendet werden, ist der Schaden oft groß. Um dem vorzubeugen sowie für Aufklärungszwecke kann Videoüberwachung hilfreich sein.
Von Christine Schonschek
Für landwirtschaftliche Betriebe kommen vorwiegend wetterfeste Outdoor-Kameras infrage. Denn sie kommen überwiegend dort zum Einsatz, wo sie Wind und Wetter ausgesetzt sind: Hof, Hofladen, Verkaufsautomat, Feld, Weide, Stall, Scheune oder im Gewächshaus. Damit sie dort lange funktionieren, sollten sie möglichst mit der Schutzart IP65 oder IP66 gekennzeichnet sein. Damit sind sie sowohl gegen das Eindringen von Fremdkörpern wie Staub oder Sand als auch vor (Spritz-)Wasser geschützt. Analoge Modelle, meist mit mehreren Kameras, werden für den betrieblichen Einsatz nicht mehr empfohlen, sondern moderne IP- und Netzwerk-Kameras. Denn sie bieten mehr Nutzerkomfort. Schließlich lassen sich die meisten davon per App steuern und auslesen und können somit auch mobil Alarm schlagen.
Auswahlkriterien bei der videoübrwachung
Bei der Auswahl einer oder mehrerer Überwachungskameras sind einige Entscheidungskriterien wichtig:
Auflösung
Sehr gute Ergebnisse liefern HD- oder Full-HD-Kameras. Über den zu überwachenden und erkennbaren Bereich entscheidet die Brennweite der Kamera. Bei der Aufklärung von Straftaten sollte das Gesicht des Täters erkannt werden können.
Lichtverhältnisse
Gegenlichtverhalten und Infrarot-Nachtsichtfunktion: Die Nachtsichtfähigkeit ist teilweise mit Bewegungsscheinwerfer sogar in Farbe möglich.
Bauform
Hängt vom zu überwachenden Raum ab. Kuppelförmige Tube- oder Domekameras werden an der Decke (Stall, Gewächshaus, Hofladen …) angebracht. Kameras mit Schwenk- und Neigetechnik sowie Zoomfunktion eignen sich für draußen (Verkaufsautomat, Hof, Feld, Weide …).
Datenübertragung und -speicherung
Hier stellt sich die Frage, ob eine Live-Überwachung, eine Aufzeichnung der Daten oder beides gewünscht ist. IP-Kameras übertragen die Daten entweder über ein Netzwerkkabel oder kabellos per WLAN oder Mobilfunk. Manche verfügen (zusätzlich) über einen Speicherkartensteckplatz, damit die Daten auch dann gesichert werden können, wenn die Internetverbindung unterbrochen ist. Wichtig ist eine gute Absicherung der aufgezeichneten Daten durch einen guten Passwortschutz, Zugangskontrolle und oder andere Maßnahmen. Manche Überwachungskameras speichern die Daten ausschließlich in der Cloud. Dafür fallen häufig zusätzliche Kosten an.
Stromversorgung
Möglich ist eine Energieversorgung der Kamera über ein normales Netzteil, Stromkabel, via Power over Ethernet (PoE) – also das Netzwerkkabel – oder per Batterie. Bei manchen kabellosen Modellen ist durch den Anschluss eines Solarmoduls kein Batteriewechsel mehr erforderlich.
Schnittstellen
Um später die Aufzeichnungen auf entsprechenden Abspielgeräten anschauen zu können, sollte die Kamera den ONVIF-Standard unterstützen.
Schutz vor Vandalismus
Dort, wo besonders dreiste Zerstörer unterwegs sind, empfehlen sich speziell vor Vandalismus geschützte Kameras. Sie sind mit einem stoß- und schlagfesten Gehäuse versehen. Solche gegen Vandalismus gewappneten Modelle sind zu erkennen am Stoßfestigkeitsgrad IK10. Auf den ersten Blick nicht als Viedokamera erkannt werden womöglich Außenbeleuchtungen, die dennoch den Hof im Blick behalten.
Lösungen ohne Kabel
Manche Videokameras benötigen unbedingt einen 220-V-Anschluss. Andere können über PoE mit Energie versorgt werden. Doch beides ist für die Nutzung dort, wo weder Strom- noch ein Netzwerkanschluss vorhanden sind, nicht geeignet. Dort werden autarke Lösungen benötigt.
Neben der vom Netzstrom unabhängigen Energieversorgung müssen solche Systeme natürlich auch die Aufzeichnungen lokal auf einer Speicherkarte sichern können. Andere Möglichkeiten sind die Übertragung der Daten per Mobilfunk oder die Speicherung auf einem Receiver/Recorder, sofern Stallungen oder Gebäude in der Nähe sind. Um auf dem Hof den Verkaufsautomat, Eingänge zu Stall oder Werkstatt zu überwachen, eigenen sich kabellose WLAN-Outdoor-Kameras.
Um eine spätere Erkennung der Täter zu ermöglichen, sollte die Kamera eine hohe Auflösung haben. Damit es so wenig wie möglich zu Fehlalarmen kommt, verfügen gute Videolösungen über einen Bewegungssensor.
Bewegungserkennung
Sehr gute Modelle können per Software-Algorithmus sogar erkennen, ob es sich bei der Bewegung um Personen und Fahrzeuge handelt. Fehlalarme, beispielsweise durch sich im Sturm bewegende Bäume, Vögel oder kleinere Wild- oder Haustiere, gehören damit der Vergangenheit an.
Ideal ist es, wenn dabei einstellbar ist, in welchem Abstand Bewegungen erfasst werden sollen. Außerdem gibt es Modelle, die mit einer Sirene und Zwei-Wege-Audio punkten. So kann beispielsweise ein Alarm oder eine vordefinierte Ansage automatisch ausgelöst werden, sobald sich Unbefugte irgendwo zu schaffen machen.
Weitere Sensoren
Manche Videokameras verfügen über thermische Sensoren. Vor allem bei der Absicherung von Gewächshäusern ist das sehr wertvoll und nützlich. Mit der sogenannten thermischen Radiometrie sind solche IP-Kameras in der Lage, Temperaturen zu messen. Bei der Über- oder Unterschreitung einer vordefinierten Temperatur, kann sich der Nutzer automatisch alarmieren lassen. Damit lässt sich ein Schutz vor Brandfällen ebenso wie eine Frostwarnung realisieren. Andere Überwachungskameras sind in der Lage, die Luftfeuchtigkeit zu überwachen.
Förderung und Beratung
Gute Sicherheitstechnik kann teuer werden. Also sollte durchaus geprüft werden, ob man KfW-Förderprodukte – in Form günstiger Kredite – in Anspruch nehmen kann. Wichtig ist, wie bei allen anderen Förderungen auch, dass der Antrag vor dem Kauf und der Installation eingereicht wird. Wer eine individuelle Beratung wünscht, kann sich an die örtliche Kriminalpolizei, die IHK sowie an zertifizierte Partner von renommierten Sicherheitstechnikherstellern wenden.
Rechtliche Vorgaben bei der Videoüberwachung
Ein wichtiger Punkt für den Betrieb von Videoüberwachungen an öffentlich zugänglichen Bereichen ist die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen. Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) muss ein deutlicher Hinweis auf die Videoüberwachung erfolgen. Auf dem Hinweisschild müssen neben dem Kamera-Symbol und dem Text „Achtung Videoüberwachung!“ noch diese weiteren Angaben stehen: Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person oder Stelle, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden), Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, berechtigte Interessen, die verfolgt werden, sowie Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer.
In der Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen heißt es: „Eine der wichtigsten Dokumentationspflichten, die vor der Durchführung einer Videoüberwachungsmaßnahme zu erfüllen ist, ist die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO.“ Um Verstöße gegen diese Pflichten zu verhindern, sollte im Vorfeld das Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten gesucht werden.