Für ein Leben nach dem Fest
Sie haben einen Weihnachtsbaum im Topf und der soll jetzt nach den Feiertagen in den Garten? Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit er den Umzug übersteht und wie man den üblichen, abgeschlagenen Baum richtig entsorgt.
Stellen Sie den Weihnachtsbaum im Topf nicht direkt aus dem warmen Haus in die Kälte. Denn beim Auszug aus dem Haus in den Garten muss der Baum sich erst mal an die Witterungsbedingungen gewöhnen. Ratsam ist es daher, den Baum für ein paar Tage in den Flur, unbeheizten Wintergarten oder die Garage zu stellen. Das empfiehlt Niels Reinke, Mitglied im Bund deutscher Baumschulen.
Ist es draußen dann verhältnismäßig warm, ist das Einpflanzen des Weihnachtsbaums im Garten kein Problem. Bei Temperaturen im einstelligen Bereich sollte man hingegen abwarten. Auch der Boden muss beim Einsetzen frostfrei sein – mindestens so tief, wie der Topf groß ist, rät der Experte. Danach muss der Baum regelmäßig an frostfreien Tagen gegossen werden.
Im Topf in den Gartenboden einsetzen
Kann man den eingepflanzten Weihnachtsbaum wieder als Weihnachtsbaum nutzen? Davon rät der Baumschulenexperte Reinke ab – es sei denn, man setzt ihn mitsamt dem Topf in den Gartenboden. „Die Wurzeln werden zwar aus dem Topf herauswachsen. Aber wenn man ihn rausholt, kann man ein wenig drehen, sodass diese Wurzeln abreißen.“
Die Weiternutzung als Weihnachtsbaum ist meist nur einmal möglich – denn zum Beispiel Nordmanntannen, der Deutschen liebster Baum, legen pro Jahr 30 bis 40 cm an Höhe zu.
Warum wächst der Baum nicht an?
Erst nach einiger Zeit wird sich zeigen, ob der Weihnachtsbaum zum Hausbaum im Garten wird. Gelingt dies nicht, kann das auch an der grünen Ware selbst liegen: Viele der Gehölze wachsen in ihrem Leben vor dem Dasein als Weihnachtsbaum nur an einem Standort. Ihre Wurzeln werden bei der Ernte teils abgestochen und in einen Topf gedrückt, erläutert Niels Reinke. Diese Bäume werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht weiterwachsen. Ein Baum, der eine größere Chance auf ein Anwachsen hat, wurde in seinem Vorleben mehrfach in der Gärtnerei und Baumschule umgesetzt. Das ist eine übliche Methode, um die Bildung von Feinwurzeln anzuregen. Starker Frost kann dazu führen, dass gepflanzte Gehölze aus der Erde gehoben werden. In einem solchen Fall raten die Baumschulexperten dazu, den Wurzelballen vorsichtig wieder nach unten zu treten – allerdings muss der Boden erst wieder aufgetaut sein
Frostschutz für Sträucher
Doch auch für den Weihnachtsbaum ohne Topf gibt es ein Leben nach dem Weihnachtsfest. Denn auch er kann im Garten noch sehr nützlich sein. So rät der Bund deutscher Baumschulen: Schneiden Sie die Zweige vom Baum und nutzen Sie diese als Frostschutz für empfindliche Sträucher oder Blumenkäste. Indem Sie die Pflanzen mit den Zweigen abdecken, schützen Sie sie vor Austrocknung durch die Wintersonne. Verbraucherschützer raten auch dazu, den Baum zu schreddern und mit dem Material Beete zu mulchen oder die Zweige zu kompostieren. Auch können die Zweige als Sitzstangen für Vögel oder kletterfreudige Haustiere dienen. Und wer etwas künstlerisch begabt ist, kann aus dem Holz zum Beispiel kleine Figuren schnitzen. Auch Wildtiergehege, Wildparks oder Förster freuen sich eventuell auf den ausrangierten Weihnachtsbaum. Jedoch ist es besser, vorher zu fragen, ob er auch willkommen ist. Egal ob Garten oder Wildgehege – wichtig ist, dass die Bäume nicht chemisch behandelt sind. Und natürlich müssen sie auch komplett abgeschmückt sein.
Wer keine Weiterverwendung für den Baum auf dem eigenen Grundstück hat, kann ihn auch abholen lassen. Ob und wann das geschieht, steht meist im Abfallkalender oder man erkundigt sich bei der Gemeinde bzw. dem Entsorgungsunternehmen. Dort erfährt man auch, ob der Baum in die Biotonne oder daneben gestellt werden darf. Auf jeden Fall darf er nicht am Straßenrand oder auf dem Fußweg entsorgt werden. Das kann mit Bußgeld geahndet werden – in Mecklenburg sind es zum Beispiel 40 bis 100 €, in Sachsen 25 bis 50, in Thüringen 30 bis 50 €. Und ein Abladen im Wald ist absolut tabu. Das kann in Brandenburg zum Beispiel mit einer Geldbuße bis 20.000 € (!) teuer zu stehen kommen. ba/dpa