Thüringens geplante Kulap-Maßnahmen

Verbände zum Kulap 2023: Es fehlt vor allem das Geld

Für die Grünland- und die Ackerwirtschaft fordert TBV-Präsident Wagner Angebote im neuen Kulap. (c) Detlef Finger
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Wir fragten das Ökoherz, den Bauernverband, die AbL und den Grünlandverband, was sie von den geplanten Maßnahmen des Kulap 2023 halten. Die Urteile sind größtenteils sehr ernüchternd.

Von Frank Hartmann

Thüringens geplante Kulap-Maßnahmen für die nächste GAP-Periode liegen in Berlin auf dem Tisch. Sie fließen mit den Programmen der anderen Länder in den Nationalen Strategieplan ein. Letzterer muss von Brüssel genehmigt werden, was noch längst nicht der Fall ist. Denn der EU-Kommission wurde er noch gar nicht zugestellt.

Mehraufwand nicht angemessen honoriert

Die Zeit ist knapp und die Unsicherheit groß. Dem Ökoherz, Dachverband der Thüringer Biobranche, fehlen bis heute verbindliche Aussagen zur Kombinierbarkeit der Eco-Schemes (freiwillige Ökoregeln der Ersten Säule) mit den Maßnahmen des Kulap 2023 in der Zweiten Säule. „Gerade die volle Kombinierbarkeit ohne Kürzungen ist eine wichtige Bedingung, damit Biobetriebe gegenüber konventionell wirtschaftenden Kollegen nicht schlechter gestellt werden“, mahnt das Ökoherz. Fast alle landwirtschaftlichen Betriebe würden in der Ersten Säule mit weniger Geld auskommen müssen. Der ökologischen Landwirtschaft drohe zusätzliches Ungemach: Die in der Ersten Säule angebotenen Eco-Schemes seien entweder für Biobetriebe nicht sinnvoll oder so niedrig dotiert, dass sie den Mehraufwand der ökologischen Leistung nicht angemessen honorieren würden.

Am Beispiel der geforderten Mindestbrache von 4 % (Konditionalität) macht das Ökoherz das Dilemma deutlich: Für diese Flächen gebe ab 2023 keine Umstellungs- und Beibehaltungsprämie mehr. Zwar bieten die Eco-Schemes bei der Anlage zusätzlicher Brachen eine Prämie. Diese mit eingerechnet, entstehe Ökobetrieben dennoch ein Prämienverlust von 30 bis 60 €/ha. Der Dachverband begrüßt zwar die in Thüringen geplante Erhöhung der Ökoprämien. Dies könnte den Verlust jedoch nicht immer vollständig kompensieren. Unabhängig davon werden die erhöhten Fördersätze im Bereich ökologischer Dauerkulturen und die neue Förderung für Streuobstpflege je Baum gelobt.

Kulap 2023: Geld geht dorthin, wo not am größten

Die neue Maßnahme „Schlagteilung“ hält man zwar für einen interessanten Ansatz. Die zusätzlichen Bewirtschaftungskosten dürften aber in der Regel durch den Förderbetrag von 28 €/ha bei den wenigsten Betrieben gedeckt werden. „Dringend“ fordert das Ökoherz eine zusätzliche Tierwohlfördermaßnahme für die Weidehaltung von Ökomilchvieh. Nur eine besondere Förderung werde es ermöglichen, Milchviehhaltungen in nennenswertem Umfang in die Umstellung zu bringen.

Für den Thüringer Bauernverband (TBV) spiegeln die geplanten Kulap-Maßnahmen die viel zu geringe finanzielle Ausstattung der Zweiten Säule wider. Das Geld gehe vor allem dorthin, wo die Not am größten ist: auf das Grünland. Hingegen seien die Angebote für den Ackerbau, wo es zweifellos Nachholbedarf bei der Biodiversität gebe, eine Enttäuschung. Insofern könne das Programm auch nicht den gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Auch der TBV urteilt, dass der Ausgleich für die „Schlagteilung“ zu gering ist. Dem arbeitsorganisatorischen Vorteil größerer Schläge könne damit kaum begegnet werden.

Kritik äußert der TBV am Fehlen einer ergänzenden Kulap-Maßnahme zum Eco-Scheme „Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten“ einschließlich eines Leguminosenanteils von mindestens zehn Prozent. Die 30 €/ha, die die Erste Säule dafür anbiete, reiche bei Weitem nicht aus. Im Kulap 2014 zahlt Thüringen bis 90 €/ha. Hier hätte man die Zahl der Hauptfruchtarten erhöhen und einen angemessenen Zuschlag auf die 30 €/ha gewähren können. Der TBV vermutet, dass für eine derartige Maßnahme, die in der Fläche greift, das Geld nicht reicht. Gewünscht hätte sich der TBV überdies eine Erweiterung der Erosionsschutzkulissen, da-mit mehr Betriebe für ihr Bemühen wenigstens einen Teilausgleich erhalten.


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keine alternativen

Lob kommt von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in Thüringen für die Kulap-Maßnahme zur Pflege von Streuobstbäumen. Insgesamt überwiegt aber auch hier die Kritik. So richte sich das Schlagteilungsprogramm überproportional an große Betriebe. Vorgeschlagen wird, ergänzend eine Maßnahme anzubieten, wie sie Sachsen mit der „Kleinteiligen Ackerbewirtschaftung“ plant. Unzufrieden zeigt sich die AbL, dass die Agroforst-Förderung allein über das Agrarinvestitionsprogramm begleitet wird. Die Förderung sei nicht annähernd kostendeckend und biete damit keine Anreize für Agroforstsysteme. Die Beihilfen für die Weidetierprogramme auf Biotopgrünland sind der AbL zufolge nicht kostendeckend. Vermisst wird ein Kulap-Angebot für den „nicht-biologischen Ackerbau“, das auf Einzelflächen den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel honoriert. Die Förderung des ökologischen Landbaus sollte degressiv gestaltet werden, „da der erste Hektar deutlich mehr Aufwand bedeutet als der 1.000. Hektar“.

Der Deutsche Grünlandverband mit seiner Thüringer Arbeitsgruppe kann grundsätzlich nicht nachvollziehen, dass sich angesichts der Kostenentwicklung die Vergütung vergleichbarer Kulap-Maßnahmen kaum vom Kulap 2014 unterscheidet. Mit Sorge blickt man auf den geplanten Wegfall der Ausgleichszulage für Ackerflächen ab 2026 in den benachteiligten Gebieten. Über die Angebote der Ersten Säule sei kaum ein zusätzliches Einkommen auf den ertragsschwachen Ackerflächen zu erwirtschaften. Das Kulap biete hier ebenso keine Alternativen.

Kulap 2023: Vergütung ist zu gering

Die für das Grünland vorgesehenen Maßnahmen befürwortet man, da sie auf Kontinuität setzen. Allerdings ist die Vergütung grundsätzlich zu gering. Unklar sei etwa, warum es für die Ganzjahresbeweidung 350 €/ha Honorar geben soll, für die mobile Weidehaltung, die einen ungleich höheren Aufwand verlangt, aber nur 300 €/ha. Grundsätzlich müssten Beihilfen für Maßnahmen der Weidebewirtschaftung höher angesetzt werden als für die Pflege durch Mahd. Kritisch sieht der Grünlandverband die Streuobstpflege. Man befürchtet durch den hohen administrativen Aufwand ein großes Sanktionsrisiko für die Betriebe.

Der Grünlandverband fragt, wie die Bewirtschaftung in den grünlandreichen Gebieten gesichert bleiben soll, „wenn beängstigend weniger öffentliches Geld bereitgestellt wird und dafür mehr öffentliche Leistungen zu erbringen sind“.

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