Ausgleichszulage bis 2025 gesichert
Landwirte im benachteiligten Gebiet erhalten vorerst weiterhin eine Ausgleichszulage vom Freistaat Sachsen.
Dies sehen die vom Agrarministerium vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor, die Anfang Februar durch das Kabinett auf den Weg gebracht wurden. Man habe damit Forderungen des Berufsstandes aufgegriffen, erklärte das Ministerium. Derzeit eingeplant sind jährlich rund 10 Mio. Euro. Ab 2023 ergeben sich daraus folgende Prämiensätze:
- Agrarzone 1 – 95 €/ha
- Agrarzone 2 – 55 €/ha
- Agrarzone 3 – 40 €/ha
- Spezifische Gebiete – 25 €/ha
Kürzungssatz von nunmehr 40 %
Die Sätze liegen damit um 10 Euro bzw. 20 Euro (Agrarzone 2) unter der bisherigen Höhe. Eine Degression der Ausgleichszulage ab 85 ha geförderter Fläche je Betrieb wird es weiterhin geben, allerdings mit einem Kürzungssatz von nunmehr 40 % und damit deutlich mehr als bisher (5 %).
Die benötigten insgesamt 30 Mio. Euro bis 2025 sollen auch aus Restmitteln der ablaufenden Förderperiode 2014 – 2022 bereitgestellt werden. Dies sei möglich, da die Abfinanzierung der alten Periode bis 2025 läuft, wie es aus dem Ministerium heißt. Alle Planungen stünden indes noch unter dem Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission.
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10 Mio. Euro für die Ausgleichszulage
Das Kabinett habe sich weiterhin darauf verständigt, auch in den Jahren 2026 und 2027 jeweils 10 Mio. Euro für die Ausgleichszulage bereitzustellen. Voraussetzung ist, dass entsprechende Restmittel im Rahmen der Aussteuerung der Förderperiode 2023 bis 2027 dies ermöglichen.
Im Rahmen der GAP-Förderung werden von 2023 bis 2027 insgesamt 718 Mio. Euro in die sächsische Landwirtschaft fließen. Die Summe setzt sich zusammen aus 433 Mio. Euro aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums“ (Eler), 136,5 Mio. Euro Umschichtungsmittel aus der 1. Säule und 148,5 Mio. Euro nationale Kofinanzierungsmittel, von denen 100 Mio. Euro vom Freistaat Sachsen kofinanziert werden.
Während der Verhandlungen der Länder-Agrarminister über die nationale Ausgestaltung der GAP hatte Sachsen ein stärkeres Abschmelzen seines Anteils der Ausgleichszulage verhindern können. Statt, wie schon seit Längerem vorgesehen, den sächsischen Anteil auf 5,4 % des nationalen Eler-Budgets zu reduzieren, wurde er auf knapp 8 % festgelegt. Für die Verwendung dieser Mittel hat der Freistaat eigene inhaltliche Förderschwerpunkte festgelegt. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung der Artenvielfalt, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM), Ökolandbau, regionale Wertschöpfung, Investitionen in artgerechte Tierhaltung, Existenzgründungen und Hofnachfolgen und die Entwicklung des ländlichen Raums (Leader).