Rote Gebiete: Landwirte wollen jetzt klagen

Die Kläger: Michael Drews (l.) von der Agrargenossenschaft Köchelstorf und Jörg Haase von der Agrar AG Gadebusch. © Sabine Rübensaat
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Zwei Landwirte in einem roten Gebiet streben eine Normenkontrollklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern an. Der Grund: Sie zweifeln.

Von Gerd Rinas

Die Einreichung einer Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald von zwei Landwirtschaftsbetrieben im Landkreis Nordwestmecklenburg gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern steht offenbar kurz bevor. Das bestätigten der Berliner Rechtsanwalt Dr. Reinhard Mecklenburg, Jörg Haase, Vorstandsvorsitzender der Agrar AG Gadebusch, und Michael Drews, Chef der Agrargenossenschaft Köchelstorf, auf Anfrage der Bauernzeitung.

„Wir haben im Herbst eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragt. Hintergrund ist die Festlegung ‚roter Gebiete‘ in der entsprechenden Landesverordnung vom 23. Juli 2019“, so die beiden Landwirte. In Nordwestmecklenburg sind davon 167 Betriebe und 120.000 ha landwirtschaftliche Fläche betroffen. „Die Festlegung basiert auf Ergebnissen von vier Messstellen in Randlagen. Nur eine Messstelle weist eine Nitratbelastung aus“, so Haase. Ob diese tatsächlich aus landwirtschaftlichen Quellen stammt, sei fragwürdig. Untersuchungen, die dies belegten, bzw. Nachweise gibt es bisher nicht.

Ausweisung sei unverhältnismäßig

„Wir sehen die Ausweisung des roten Gebiets als pauschal und unverhältnismäßig an. Hier werden unbeteiligte Betriebe in Sippenhaft genommen. Diese Praxis wollen wir beim beim Oberverwaltungsgericht Greifswald überprüfen lassen“, sagte Haase. Die Klage wird von 37 Landwirtschaftsbetrieben aus der Region unterstützt, so Jörg Haase, der auch Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Nordwestmecklenburg ist.

Den Ausschlag für die Einleitung des Klageverfahrens haben letztlich nicht erfüllte Erwartungen der Landwirte an ein Pilotprojekt gegeben, das im vergangenen Sommer das Land und 92 Landwirtschaftsbetriebe der Region gemeinsam gestartet hatten. Zwar zeigten die beteiligten Mitarbeiter von der Landwirtschaftlichen Fachbehörde großen Einsatz. „Vor Weihnachten wurde bekanntgegeben, dass schlagbezogene Daten zu Düngebilanz und Fruchtartenschlüssel aus 70 Betrieben vorliegen. Außerdem wurde festgelegt, welche Angaben nachgearbeitet werden müssen. Völlig offen ist aber, mit welchem Ziel das Land die Daten erhebt. Unser Anliegen, damit eine sachgemäße Binnendifferenzierung zu erreichen, spielt bisher keine Rolle. Deshalb unser Entschluss, zu klagen“, so Michael Drews. 

Enttäuschung über Agrarministerium

Der Landwirt ist enttäuscht über die mangelnde Unterstützung aus dem Agrarministerium. „Ich habe angeboten, zwei Messstellen auf eigene Kosten zu bohren, um objektivierte Messwerte zu erhalten. Wir fanden kein Büro dafür“, so Drews. Landwirte auf Rügen hätten auf eigene Rechnung fünf Messstellen gebohrt. „Keine einzige wurde vom Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie anerkannt“, so Michael Drews.