Minister nutzt privat veraltete Kläranlage
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) nutzt privat eine nicht mehr den Vorschriften entsprechende Kläranlage. Das berichtet die „Sächsische Zeitung“.
Auf seinem Privatgrundstück im mittelsächsischen Königsfeld nutzt Sachsens Landwirtschafts- und Umweltminister Wolfram Günther eine Kläranlage, die seit einigen Jahren nicht mehr die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Laut einem Bericht der „Sächsischen Zeitung“ verfüge die Kleinkläranlage nicht über eine vollbiologische Behandlungsstufe, die zum Jahresbeginn 2016 verpflichtend wurde.
Dem Blatt zufolge begründet Günther den beschriebenen Umstand damit, dass die Instandsetzung seines denkmalgeschützten Vierseitenhofes, den er mit seiner Familie seit 2013 bewohnt, eine „langwierige und komplexe Aufgabe“ sei. Ein Sprecher des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) erklärte, die zuständigen Behörden seien regelmäßig über den Stand der Dinge informiert gewesen. Aufgrund von Nässeschäden habe das Haus von oben nach unten saniert werden sollen. Der Bau einer vollbiologischen Kläranlage sei für 2020 fest eingeplant.
Abwässer aus der bestehenden Kläranlage würden über einen Überlauf in den sogenannten Bürgermeisterkanal gelangen. Die Grube werde regelmäßig durch den örtlichen kommunalen Abwasserentsorger ausgepumpt. Dies ist offenbar der Grund, warum die Anlage nicht unter wasserrechtlicher Beaufsichtigung steht – so wie es für einige tausend häusliche Klärgruben in Sachsen der Fall ist, die noch immer nicht den gesetzlichen Erfordernissen gerecht werden. Medienberichten zufolge hatte Günther die wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde beantragt, die Behörde habe die Erteilung jedoch nicht für erforderlich erachtet.
Vor Bildung der derzeit regierenden schwarz-grün-roten Koalition hatte Günther als Oppositionspolitiker oft scharf zu hohe Nitratwerte beklagt und dem damaligen Umwelt- und Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU) vorgeworfen, zu wenig für die Einhaltung der EU-Wasserrrahmenrichtlinie und den Gewässerschutz in Sachsen zu tun.
Abwasser behandeln oder entsorgen
Bis Ende 2015 mussten Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben nach der sächsischen Kleinkläranlagenverordnung dem Stand der Technik entsprechen. Das heißt, sie müssen mindestens eine biologische Behandlungsstufe besitzen – oder sämtliches Schmutzwasser muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Bestimmung, die nach einer mehrjährigen Übergangsfrist in Kraft trat, soll zum guten Zustand der Gewässer beitragen, den die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert. Rund zehn Prozent der sächsischen Bevölkerung greifen auf dezentrale Abwasserbeseitigungsanlagen zurück, weil diese in weniger dicht besiedelten oder geografisch schwierigen Gegenden die wirtschaftlichere Lösung sind. kb
(Wir haben den Beitrag am 04.02.2020 um 15.45 Uhr aktualisiert.)