Entwurf zum Landesjagdgesetz teilweise verfassungswidrig
Seit Monaten sorgt der Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz für Diskussion in der Jägerschaft. Eine kurzgutachterliche Stellungnahme im Auftrag des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB) zeigt nun: Die zentralen Reformvorschläge erweisen sich „als nicht praxistauglich, in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich problematisch“.
Der zur Begutachtung vorliegende Arbeitsentwurf eines Jagdgesetzes für das Land Brandenburg werde dem selbst gesetzten Anspruch, einen „grundlegenden Paradigmenwechsel“ herbeizuführen, in keiner Weise gerecht“, schreibt Gutachter Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. „Im Gegenteil erweisen sich die zentralen Reformvorschläge als nicht praxistauglich, in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich problematisch.“
Mit Blick auf die drohenden massiven ökonomischen wie tierschutzrechtlichen Nachteile im Falle der Beschlussfassung und Umsetzung des Entwurfes erscheine eine grundlegende Überarbeitung, besser noch die vollständige Rücknahme des Entwurfes notwendig, so Dietlein.
Tradiertes Regelungsmodell diskreditiert
Der von Minister Vogel (Bündnis90/Die Grünen) vorgelegte Entwurf eines Jagdgesetzes für das Land Brandenburg lasse jeglichen juristischen und gesetzgeberischen Sachverstand vermissen, kommentiert der LJVB das von ihm in Auftrag gegebene Papier am Dienstag in einer Pressemitteilung. Den Entwurfsverfassern gelinge es nicht, dem tradierten und von ihnen ohne tragfähige Belege diskreditierten Regelungsmodell einer großflächigen Wildbewirtschaftung ein eigenes, praxistaugliches Konzept entgegenzusetzen, attestiert Dietlein. „Die als neue Reformidee propagierte Zersplitterung der Jagdausübung unter gleichzeitiger Beibehaltung öffentlich-rechtlicher Jagdgenossenschaften bleibt in sich widersprüchlich und in seinen Größenfestlegungen willkürlich. Sie birgt neben dem zu erwartenden immensen bürokratischen Aufwand ein massives Konflikt- und Störungspotenzial für die Akteure „vor Ort“ in sich, das einer geordneten, effektiven und vor allem den Sicherheitsinteressen der Menschen genügenden Jagdausübung diametral entgegensteht und zudem der Wilderei Vorschub leistet.“ Die vierseitige Zusammenfassung der Stellungnahme des Juristen stellt der LJVB auf seiner Internetseite zum Download bereit.
Entwurf senkt Tierschutzstandards ab
Zusätzlich setze der vorliegende Entwurf die tierschutzrechtlichen Standards deutlich herab und verstoße gegen internationale Übereinkommen zum Schutz wildlebender Tiere, so der LJVB. Als verfassungswidrig sieht Dietlein die Aneignungs- und Beseitigungspflicht, insbesondere für Unfallwild und die Neugestaltung der Regelung zur Jagdabgabe. Jagdscheininhaber sollen damit in die Finanzierungsverantwortung für Aufgaben genommen werden , für die sie keine objektive Aufgabennähe und Finanzierungsverantwortung haben. „Der Referentenentwurf des MLUK verdient diesen Begriff nicht. Die vollständige Zurücknahme des Entwurfs ist aus praktischen und juristischen Gründen unumgänglich“, fordert Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg. red
„Die Wildbestände werden explodieren!“
Jäger in Brandenburg laufen Sturm gegen den Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes. Welche Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu erwarten sind, wollten wir von Jürgen Hammerschmidt wissen. Er ist Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg (LagJE) und kennt sowohl die Jäger- als auch die landwirtschaftliche Praxis aus eigenem Tätigsein. mehr