Wassergesetz wird in Sachsen-Anhalt überarbeitet

Die Talsperre Wendefurth mit ihren rund 7,2 Mio. m³ Speicherraum dient im Rappbode-Talsperrensystem zuvorderst dem Hochwasserschutz im Ostharz. (c) Detlef Finger
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Das Umweltministerium gab den Startschuss für eine Novellierung des Rechtsrahmens. Der fortschreitende Klimawandel erfordert dem Ressort zufolge eine stärkere Wasserrückhaltung in Sachsen-Anhalt.

Sachsen-Anhalt bekommt in zunehmendem Maße die Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels in Form von Extremwetterereignissen wie Hitze- und Trockenperioden sowie Starkregen und Hochwasser zu spüren. Umweltstaatssekretär Steffen Eichner hat deshalb den Startschuss für die Überarbeitung des Wassergesetzes in Sachsen-Anhalt gegeben. Darüber informierte das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) des Landes in einer Presseinformation. „Wir benötigen für Sachsen-Anhalt ein klimaangepasstes Wassermanagement“, betonte Eichner bei der Auftaktveranstaltung im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) in Magdeburg. „In Zukunft wird es bei der Unterhaltung unserer Gewässer nicht mehr nur um den Abfluss von Wasser gehen. Zunehmende Hitze- und Trockenperioden erfordern einen stärkeren Wasserrückhalt.“

Wassergesetz Sachsen-Anhalt: Stauanlagen und natürlichen Wasserspeicher im Fokus

Wichtige Kooperationspartner bei der Ausgestaltung und Umsetzung eines zeitgemäßen Wassermanagements seien die 28 Unterhaltungsverbände (UHV) in Sachsen-Anhalt, betonte Eichner. „Wir wollen gemeinsam eine Bestandsaufnahme erarbeiten und ermitteln, welche konkreten Maßnahmen künftig umgesetzt werden könnten. Dazu gehört auch eine Analyse des personellen und finanziellen Mehraufwandes. Die schlichte Änderung des Rechtsrahmens wird insoweit nicht ausreichen.“

Im Fokus werden demnach die Funktion und der Betrieb von Stauanlagen und natürlichen Wasserspeichern im Rahmen der Gewässerunterhaltung stehen. Je nach örtlichen Gegebenheiten könne es auch um schonendere Mahd- und Krautungsmethoden, das Anlegen von Erosionsschutzstreifen sowie den Einbau von Kies, Totholz und Sohlgleiten in Gewässern gehen, hieß es.

Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) teilt die oberirdischen Gewässer zwischen Arendsee und Zeitz nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in Gewässer erster Ordnung und Gewässer zweiter Ordnung ein. Für Erstere, dies sind insbesondere Binnenwasserstraßen im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes, ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zuständig. Für alle übrigen Gewässer sind es die nach der Wende neu gegründeten Unterhaltungsverbände.




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