Bei dem Berg an neuen Regelungen zum Jahreswechsel kann man sich schon etwas gehörnt vorkommen ... Immerhin gibt es jetzt aber eine gekoppelte Prämie für Muttertierhalter. (c) Sabine Rübensaat

Gesetzliche Änderungen 2023: Die große Umstellung

Wie immer traten am 1. Januar zahlreiche rechtliche Neuregelungen in Kraft. Diesmal sind vor allem die Änderungen für die neue Förderperiode zu beachten. – Aber das ist längst noch nicht alles.

Von Deutscher Bauernverband, Berlin

Zum Jahreswechsel 2022/23 stehen zahlreiche gesetz­liche Änderungen an. Der Deutsche Bauernverband hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten zusammengestellt. Ein fundamentales Thema ist die Umstellung der Förderung im Rahmen der Gemeinsamen euro­päischen Agrarpolitik (GAP).

Mit dem Ende des Jahres 2022 liegen alle europäischen und natio­nalen Rechtsgrundlagen für die neue Agrarförderperiode 2023 bis 2027 vor.

Neu eingeführt: Ökoregelungen

Für die Landwirte wird die Ba­sisprämie deutlich abgesenkt, auf voraussichtlich 156 €/ha in die­sem Jahr (Abb.). Die bisherigen Greening­Auflagen und die allge­meine Auflagenbindung „Cross Compliance“ wurden zur neuen Konditionalität gebündelt. Eine wichtige Vereinfachung ist der Wegfall der Tierkennzeichnung und ­registrierung aus dem Prüf­katalog. Die Zahlungsansprüche entfallen mit dem Jahresbeginn ersatzlos. Wieder eingeführt wur­den gekoppelte Prämien für Mut­terkühe und Mutterschafe. Erwei­tert ist dabei die Förderung für Junglandwirte und der Zuschlag für die ersten Hektare.

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Die Ökoregelungen, auch von vielen gern englisch als „Eco Schemes“, bezeichnet, sind bun­desweit einheitliche und einjähri­ge Agrarumweltmaßnahmen. In Deutschland werden sieben Öko­regelungen angeboten. Die Maß­nahmen reichen von zusätzlicher Ackerbrache, Blüh­ und Altgras­streifen über vielfältige Ackerkul­turen, Pflanzenschutzmittelver­zicht und Grünlandextensivierung bis zum Ausgleich für Natura2000­Flächen.

Der bundeseinheitliche Förderkatalog enthält relativ viele Übernahmen aus etablierten und bisher oft höher dotierten Förder­maßnahmen der Länder in der Zweiten Säule. Aufgrund der Ver­handlungen um den deutschen GAP­Strategieplan 2023–2027 wur­den einige bereits Ende 2021 be­schlossenen Punkte nochmals Ende 2022 geändert. So wurde bei den Ökoregelungen die Maßnah­me „Vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau“ von 30 auf 45 €/ha an­gehoben.

Prämien, Stilllegung, Fruchtwechsel

Im Falle einer Unterbeantragung des Budgets für die Ökoregelun­gen wird nun ein Nachschlag von bis zu 30 % auf die ursprüngliche Förderung gewährt. Auch bei der Konditionalität gab es noch einige Änderungen: Die Mindestboden­bedeckung im Winter muss nun auf mindestens 80 % der Ackerflä­chen erfüllt werden.

Der Fruchtwechsel muss spätestens im drit­ten Jahr auf jeder Parzelle umge­setzt sein. Und nach Widerspruch aus dem Bauernverband und der landwirtschaftlichen Praxis wird nun weiter eine aktive Begrünung von Stilllegungsflächen zulässig bleiben.

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