Weidehaltung kommt in den vorgelegten Anpassungen der Ökoregelungen nicht vor. (c) IMAGO / COUNTRYPIXEL

GAP-Ökoregelungen: Lückenhaft nachgebessert

Nächste Stufe in der „Lernphase“: Einige der GAP-Ökoregelungen sollen attraktiver werden. Der große Wurf ist nicht erkennbar, zumal ein Hauptanliegen unberücksichtigt bleibt.

Nachdem die Resonanz auf die neuen Ökoregelungen im Startjahr schwach ausgefallen ist, sollen Nachbesserungen für Attraktivität sorgen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorige Woche mitteilte, hat es sich mit den Ländern auf Anpassungen für das Jahr 2024 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigt.

Dabei sollen höhere Prämien sowie vereinfachte Anforderungen, zum Beispiel durch abgesenkte Mindestflächengrößen, dafür sorgen, dass die sogenannten Eco-Schemes besser angenommen werden. Zudem ist auch für 2024 – dem zweiten Jahr der „Lernphase“ der neuen GAP-Förderperiode – geplant, unverbrauchte Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 130 % auf die Prämien der Eco-Schemes aufzuschlagen.

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GAP-Ökoregelungen: Anpassungen sollen noch diesen Monat eingereicht werden

Die Vorschläge führen zu Änderungen am deutschen GAP-Strategieplan für 2024, die das BMEL mit der EU-Kommission verhandeln muss. Sie sollen noch in diesem Monat bei der Brüsseler Behörde eingereicht werden. Im Einzelnen sind Anpassungen bei den Ökoregelungen 1 bis 4 sowie 6 geplant. Bei der Ökoregelung 1 (Brache) sollen Betriebe im kommenden Jahr bereits mit bis zu 1ha einsteigen können – auch dann, wenn diese Fläche die sechsprozentige Obergrenze übersteigt.

Für die Ökoregelung 2 (vielfältige Kulturen) wird die Hektarprämie von 45 auf 60 € angehoben, für die Ökoregelung 3 (Agroforst) von 60 auf 200 €/ha Gehölzfläche und für die Ökoregelung 6 (Pflanzenschutzmittelverzicht) für Ackerland und Dauerkulturen auf 150 €. Ferner einigten sich Bund und Länder darauf, dass die 40-Tage-Regelung bei der Ökoregelung 4 (Extensivierung Dauergrünland) entfällt.

Maßgeblich soll der Bestand an raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGV) im Jahresdurchschnitt sein. Für das Pflugverbot ist nun eine Bagatellregelung wie bei der Konditionalität vorgesehen, und zwar als Schwelle 500 m2 pro Betrieb und Jahr sowie Region. Für Blühstreifen und Blühflächen soll zukünftig eine Mindestgröße von 0,1 ha gelten. Begünstigungsfähig sind maximal 3 ha, weitere Größenvorgaben entfallen.

Attraktive Ökoregelung für Milchviehbetriebe wichtig

Für den GAP-Strategieplan 2025 brauche es noch weitere Anpassungen, erklärte namens der Länder der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz (AMK), Werner Schwarz. Der Ressortchef Schleswig-Holsteins hält dann eine attraktive Ökoregelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung für „besonders wichtig“. Dass sie bei den aktuellen Anpassungen fehlt, kritisiert ein Bündnis aus 13 mit Grünlandwirtschaft befassten Verbänden scharf (Bauernzeitung 31/23 S. 22).

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) hält die Anpassungen für nach wie vor unzureichend. Vor allem für Betriebe mit Dauergrünland und Tierhaltung sowie für den Gemüse-, Obst- und Weinbau gebe es „leider noch zu wenige Ansätze für praktikable Verbesserungen“, hieß es von dort. Der Verband erwartet, dass die Ökoregelungen auch 2024 nicht ausreichend abgerufen werden. Er hatte im Juni eigene Vorschläge für wirksamere Maßnahmen vorgelegt. (red)

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