Lediglich Anträge für Maßnahmen zur Wolfsprävention als Gefahrenabwehr können weiterhin gestellt und bewilligt werden. © IMAGO / imagebroker

Agrarförderung Kürzungen: Potsdam ruft Förderstopp aus in Brandenburg

Geplante Kürzungen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ bedrohen laufende Fördervorhaben. Das Potsdamer Agrar-Umwelt-Ministerium warnt vor möglichen Verlusten von bis zu 44 Mio.€ und drastisch reduzierten Mitteln für 2024.

Die vorgesehenen Kürzungen des Bundes in der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) führen zu ersten Einschränkungen bei laufenden Fördervorhaben im Land. Nach Angaben des Potsdamer Agrar-Umwelt-Ministeriums besteht durch die vorgesehenen Einsparungen für das Land das Risiko, bis zu 44 Mio.€ zu verlieren und im Jahr 2024 nur 56 Mio.€ zur Verfügung zu haben.

Hiervon betroffen sind Fördermittel für die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE), im Naturschutz und der Landwirtschaft. Deshalb sehe man sich gezwungenen, „ab sofort nur bereits eingegangene Verpflichtungen und solche, für die ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen wurde, zu finanzieren“, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Lediglich Anträge für Maßnahmen zur Wolfsprävention als Gefahrenabwehr können weiterhin gestellt und bewilligt werden.

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Agrarförderung Kürzungen:Fortlaufende Unterstützungen trotz Kürzungen

Auch die Vorhaben aus dem Eler–Programm würden weiter gefördert. Hintergrund ist die vorläufige Mitteilung des Bundes an die Länder, welche Fördermittel sie im nächsten Jahr erwarten können. „Damit zeichnet sich ab, dass die Mittel für die bereits für 2024 und darüber hinaus eingegangenen Verpflichtungen, zu denen sowohl die aus übergeordneten politischen Gesichtspunkten prioritären Vorhaben und die Eler-Mittel gehören, weitestgehend ausgeschöpft sind“, so das Ministerium.

Deshalb sehe es sich gezwungen, einen „partiellen Bewilligungsstopp für Anträge für Projekte aus GAK-Mitteln, die nach dem 25. Juli eingereicht wurden und im Jahr 2024 ff. kassenwirksam würden“, auszusprechen. Bei den bis dahin eingereichten Anträgen erfolgt eine Bewilligung nach Einzelfallentscheidung. Brandenburg sei überproportional schwer von der Kürzung betroffen, weil es mehr als andere Länder bei verschiedenen Förderungen auf GAK-Mittel zurückgreife.

Ungewisse Zukunft für den ländlichen Raum

Als „nicht nachvollziehbar“ kritisierte der Landesbauernverband die angekündigten Kürzungen im Bundeshaushalt. Dadurch werde „das Vertrauen der Menschen im ländlichen Raum erschüttert, denn Auswirkungen der Sparpolitik werden spürbar sein“, so LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Wenn der Staat nicht mehr in der Lage ist, gemachte finanzielle Versprechungen einzuhalten, muss er jede andere Möglichkeit ergreifen, um Entlastung zu schaffen.

Als Beispiel nannte er die Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung, deren Folgen ursprünglich längerfristig finanziell ausgeglichen werden sollten – was nun aber bereits nach einem Jahr vergessen sei. „Belasten kann der Bund sehr gut, beim Entlasten oder Fördern vergisst man hingegen gerne mal den ländlichen Raum als erstes.“ (red)

Update 28.08.2023: Umweltmaßnahmen reihenweise gefährdet

Zum teilweisen Förderstopp aufgrund geplanter Kürzungen an der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (Bauernzeitung 33/23, S.13) sind jetzt weitere Details bekannt. Nach Informationen des Landesbauernverbandes (LBV) übermittelte ihm das Potsdamer Agrarministerium eine Liste der Programme, die dem Bewilligungsstopp unterliegen.

Sie betreffen Klimaschutz-, Tierwohl- und Biodiversitätsmaßnahmen, die in den Unternehmen hohe Akzeptanz erfuhren und deren Fortführung nicht mehr gesichert ist, stellte der LBV am Freitag voriger Woche fest. Rückwirkend seit 26. Juli sind demnach unter anderem diese Programme betroffen:

  • Naturbetonte Strukturelemente im Ackerbau: Gefördert wird u. a. das Anlegen mehrjähriger Blühstreifen zur Etablierung blütenreicher Bestände. Sie dienen Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen.
  • Vertragsnaturschutz: Gefördert werden Dienstleistungsverträge mit Landwirten zur Landschaftspflege auf nicht produktiven Flächen wie Ödland, ungenutztem Grünland, von Zwergstrauchheiden, Feldgehölzen oder bestimmten Streuobstbeständen. Die Landschaftspflege durch Landwirte trägt maßgeblich zu einer vielfältigen Agrarlandschaft bei.
  • Schweine auf Stroh: Gefördert wird die Haltung von Schweinen in Gruppenbuchten auf planen Laufflächen ohne Spalten und die Aufstallung auf Stroh.
  • Sommerweidehaltung: Das Programm unterstützt die besonders tiergerechte Haltung von Mutterkühen auf der Weide über mindestens fünf Monate.
  • Agroforstsysteme: Unterstützt wird die besonders nachhaltige Bewirtschaftung durch die Etablierung von mindestens zwei Gehölzstreifen. Sie mindern den Windabtrag, sorgen für ein ausgewogeneres Klima zwischen Reihen und fördern die Artenvielfalt.

Landesbauernverband kritisiert Sparabsichten

„Ich sehe in diesen Sparabsichten einen drastischen Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, die doch fast ausschließlich im ländlichen Raum umgesetzt werden sollen – die Ziele, Lasten und Auflagen bleiben jedoch unverändert bestehen und hoch“, kritisierte LBV-Präsident Henrik Wendorff.

Der Verband appelliert an die Landesregierung, sich weiterhin beim Bund dafür stark zu machen, von geplanten Kürzungen abzusehen und die Fortführung erfolgreicher Programme abzusichern.

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