Foto-App für Agrarförderung: Klage gegen Totalüberwachung
Die Freie Bauern Deutschland GmbH hat eine Musterklage gegen die Pflicht zur Nutzung der Foto-App und zur Übersendung georeferenzierter Fotos von den eigenen Flächen im Rahmen der Agrarförderung eingereicht.
Die Freie Bauern Deutschland GmbH hat eine Musterklage gegen die Pflicht zur Nutzung der Foto-App und zur Übersendung georeferenzierter Fotos von den eigenen Flächen im Rahmen der Agrarförderung eingereicht.
Darüber informierte die Gesellschaft am Montag, den 13. November 2023, die Presse. Konkret klagt demnach Reinhard Jung, Nebenerwerbslandwirt in Lennewitz (Landkreis Prignitz) und Politikreferent der Bundesgeschäftsstelle der Freien Bauern, vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen den Landkreis Prignitz als die zuständige Bewilligungsbehörde.
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Foto-App für Agrarförderung: Statement der Freien Bauern
„Wir wehren uns gegen die totale Überwachung unserer Betriebe durch den Staat und weisen den darin zum Ausdruck kommenden pauschalen Verdacht zurück, wir würden falsche Angaben machen oder die bestehenden Vorgaben nicht einhalten“, so Jung. Auch bei ihm werden seit Anfang des Jahres die Agrarflächen im Wochentakt von EU-Satelliten überflogen.
Das dabei gewonnene Bildmaterial wird mit den Angaben der Landwirte zum Agrarantrag abgeglichen, um Verstöße festzustellen. „Aber die EU-Datenverarbeitung macht Fehler ohne Ende“, beklagt sich Jung in der Pressemitteilung, „unsere angebliche Pflicht, Unstimmigkeiten mithilfe von App und Fotos aufzuklären, ist deshalb die Archillesferse des Systems.“ In einem Rechtsstaat dürfe niemand verpflichtet werden, sich selbst zu belasten, argumentiert Jungs Anwalt Stephan Stiletto in seiner Klageschrift und macht zudem auf schwerwiegende Verstöße gegen den Datenschutz aufmerksam.
Da in allen Bundesländern vergleichbare Foto-Apps eingeführt wurden wie in Brandenburg, wollen die Freien Bauern, die sich als bundesweite Interessenvertretung bäuerlicher Familienbetriebe verstehen, mit ihrer Initiative die flächendeckende Agrarkontrolle grundsätzlich angreifen.
„Unter Berufung auf das laufende Verfahren sollten möglichst viele Landwirte jetzt von ihrer Landwirtschaftsbehörde verlangen, bis zu einem letztinstanzlichen Urteil von der Pflicht zur Nutzung der App ausgenommen zu werden“, wünscht sich Jung. (red)
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