Ökobetriebe bewirtschaften inzwischen 30 Prozent der BVVG Flächen. (c) Sabine Rübensaat

BVVG bei Pacht voll auf neuem Kurs

Die BVVG hat 2023 bereits Acker- und Grünland nach den neuen Regeln verpachtet. Sie sollen vor allem ökologisch und besonders nachhaltig wirtschaftende Betriebe unterstützen. Doch die neuen Grundsätze sind weiter umstritten. Wie geht es 2024 mit der Verpachtung weiter?

Von Ralf Stephan

Die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat im vorigen Jahr bereits rund 26.000 Hektar nach den neuen Regeln verpachtet. Und das, obwohl zwischen Bund und ostdeutschen Ländern über die intern als FMG23 bezeichneten „Flächenmanagementgrundsätze“ für ehemals volkseigenes Agrarland noch gar keine Einigkeit besteht. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern lehnen sie weiterhin ab.

Wie die BVVG am Donnerstag (1.2.) bestätigte, befinden sich die Grundsätze noch immer in der Abstimmung. Sie drängt darauf, möglichst bald Klarheit für das laufende Pachtjahr zu bekommen. Im vorigen Jahr konnte sie erst im Juni damit beginnen, auslaufende Verträge zu erneuern.

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BVVG Flächen: Ökobetriebe bevorzugt bedient

Dennoch hat die Bundesgesellschaft im Jahr 2023 insgesamt rund 26.000 Hektar Acker- und Grünland nach den neuen Regeln verpachtet. Diese sollen nach dem Willen der Bundesregierung gewährleisten, dass sowohl dem Klima-, Arten- und Tierschutz sowie der Biodiversität als auch den agrarstrukturellen Zielen Rechnung getragen wird. Regional verankerte landwirtschaftliche Betriebe sollen gestärkt, der Generationswechsel unterstützt und eine ökologische sowie nachhaltige Erzeugung gefördert werden.

Erste Auswertungen zeigen nach Angaben der BVVG, dass die angestrebte Ausweitung der „ökologisch und nachhaltig bewirtschafteten Fläche“ sei: 56 Prozent der neu verpachteten Fläche gingen demnach an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Der ökologisch bewirtschaftete Pachtflächenanteil an BVVG-Fläche stieg damit auf rund 30 Prozent. Die durchschnittliche Größe der neu verpachteten Lose betrug 10 Hektar. Für die Verpachtung im Pachtjahr 2024/25 sollen die Erkenntnisse des Jahres 2023 berücksichtigt werden. Die anzupassenden Regelungen der FMG würden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt, berichtete die BVVG.

Verkauf von Flächen: 66 Millionen Euro Gewinn für den Bund

Außerdem hat die BVVG im letzten Jahr rund 2.000 Hektar Fläche verkauft. Damit erreichte sie die Zielvorgabe für 2023. Dabei seien alle berechtigten Kaufanträge nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und nach den Privatisierungsgrundsätzen bedient.

Für den möglichen Bau von Windenergieanlagen wurden in 23 Verträgen die Optionen für den Abschluss von Gestattungsverträgen für den langjährigen Betrieb der Anlagen eingeräumt. Nach derzeitigem Planungsstand sollen laut BVVG 61 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 376 MW errichtet werden. An den Bund in Gestalt der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben führte die Gesellschaft im letzten Jahr 66 Millionen Euro Überschuss ab.

Die BVVG hatte zum 1. Januar 2024 in den ostdeutschen Ländern noch 89.000 Hektar landwirtschaftliche sowie 4.200 Hektar forstwirtschaftliche Flächen zu verwalten. Die Verpachtung der Flächen an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe wird auch in den kommenden Jahren der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sein, kündigte die Gesellschaft an. Bis zum 1. Oktober sind rund 20.500 Hektar pachtfrei werdende Flächen neu verpachten.

Verkäufe zum Verkehrswert sind nur noch im laufenden Jahr möglich. Ab 2025 finden nur noch Verkäufe statt, die der Erledigung offener EALG-Anträge dienen. Daher will sich die BVVVG im Jahr 2024 auch auf die Verwertung von Kleinst- und Splitterflächen konzentrieren, deren Bestandhaltung nicht wirtschaftlich ist.

Firmenschild der BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH
(c) Sabine Rübensaat

BVVG Flächen für Natur- und Umweltschutz

Seit 1992 hat die BVVG rund 105.000 Hektar Naturschutzflächen, Flächen für den Trinkwasserschutz sowie weitere Gewässerflächen an die ostdeutschen Länder bzw. von ihnen benannte Stiftungen und Organisationen unentgeltlich übertragen oder verkauft. 65.000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle Flächen wurden davon unentgeltlich an Länder, Naturschutzverbände und -stiftungen übertragen, davon wiederum rund 27.800 Hektar im Rahmen des Nationalen Naturerbes.

Weitere 25.500 Hektar sollen für die Übertragung in das Nationale Naturerbe zur Verfügung stehen. Davon ist die unentgeltliche Übertragung von 8.000 Hektar bereits gesetzlich vereinbart. Für 7.700 Hektar bereitet die Berliner Gesellschaft eine Übertragung vorbereitet. Die übrigen 9.800 Hektar verbleiben zunächst in der Verpachtung. Sie kommen im Rahmen der sogenannten Bundeslösung mittelfristig in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Weitere rund 24.800 Hektar verkaufte die BVVG für Naturschutzzwecke.

BVVG Pachtpreise in den Ländern

Den durchschnittlichen Pachtpreis für einen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) über alle Verträge pro Jahr gibt die BVVG mit 437 Euro an. Ein Jahr zuvor hatte er bei 447 Euro gelegen. Die Zahlen aus den ostdeutschen Ländern für 2023 (2022):

  • Mecklenburg-Vorpommern ………………………………..…. 458 Euro (474 Euro)
  • Brandenburg …………………………………………………….. 328 Euro (331 Euro)
  • Sachsen-Anhalt ………………………………………………… 568 Euro (584 Euro)
  • Sachsen ……………………………………………………….….. 468 Euro (471 Euro)
  • Thüringen ………………………………………………….…….. 424 Euro (429 Euro)

Verkauft hat die BVVG im vorigen Jahr insgesamt nur 1.990 Hektar, davon 440 Hektar Wald und 320 Hektar Umwidmungsfläche. 1.230 Hektar waren LN. Die meisten landwirtschaftlichen Flächen (460 Hektar) wechselten in Sachsen-Anhalt den Besitzer, die wenigsten (70 Hektar) in Thüringen.

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Öko- und besonders nachhaltig wirtschaftende Betriebe sollen bevorzugt Land von der BVVG pachten können. (c) Sabine Rübensaat

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