Landwirtschaft in Thüringen: Investition und Förderung
Wir geben einen Überblick zur Förderung von Investitionen in die Landwirtschaft im Freistaat Thüringen in der angelaufenen Förderperiode. Welche Programme gibt es und was ist bei der Beantragung zu beachten?
Die bekannten drei Teilmaßnahmen der Thüringer „Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen“ (ILU) sollen in der neuen EU-Förderperiode „in bewährter, in Teilen optimierter Form fortgeführt werden“, erklärte das Agrarministerium auf Anfrage dieser Zeitung. Das sind die Teilprogramme AFP (ILU-A), Kleine Investitionen spezifischer Produktionsrichtungen (ILU-B) und ÖkoInvest (ILU-C). Bei allen drei Maßnahmen handelt es sich künftig ausschließlich um Investitionen, die der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich deren Vorbereitung für den Erstverkauf an Wiederverkäufer und Verarbeiter dienen.
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Landwirtschaft in Thüringen: Schweinehaltung und Stallbau
Im AFP sind Stallbau-Investitionen, bei denen bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung der Stufe Basisförderung eingehalten werden, nur noch bis Ende 2025 förderfähig. Ausgenommen davon sind Stallbau-Investitionen in der Schweinehaltung, die ab sofort und ausschließlich mit dem Premium-Standard zuwendungsfähig sind.
Mit dem Start des Bundesprogramms zum Umbau der Nutztierhaltung können Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) nicht mehr zur Kofinanzierung für die Investitionsförderung in die Schweinhaltung genutzt werden. Laut Agrarministerium sind „die im Bundesprogramm geforderten Frischluftställe nicht an allen Anlagenstandorten in Thüringen umsetzbar“. Daher wird der Freistaat mit anderen Finanzierungsquellen (Eler und Landesmittel) weiterhin Investitionen in Schweineställe unterstützen, sofern sie den Premiumstandard erfüllen. Im Bereich der Schweinemast sind künftig als zusätzliche Anforderungen weitere Buchtenstrukturierungselemente nachzuweisen.
AFP in Thüringen: Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz
Neu aufgenommen in das AFP wurden „Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SI UK)“, was emissionsmindernde Maßnahmen für die Schweine-, Geflügel- und Rinderhaltung unterstützt. Dies ist ein GAK-Fördergrundsatz. Darunter fallen zum Beispiel verkleinerte Güllekanäle in der Schweinehaltung, „sofern sie als klar abgegrenzte Gewerke beantragt werden“.
Ebenso neu im AFP findet sich die Förderung von ressourcenschonenden Einrichtungen zum Umweltschutz zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten oder die Unterstützung geschlossener, rezirkulierender Bewässerungssysteme für Topf- und Containerkulturen im Freilandanbau von Sonderkulturen. Aufgenommen ins AFP wurden zudem vorbeugende Investitionen gegen Schäden durch Extrem-Wettereignisse im Sonder-Kulturanbau wie die Frostschutzberegnung oder etwa Hagelschutznetze.
Landwirtschaft: Viehbesatz ist relevant
Das Agrarministerium wies darauf hin, dass wie im AFP bereits seit 2023 geregelt, künftig auch im ILU-B und -C bei Stallbauten der Nachweis zu erbringen ist, dass der Viehbesatz maximal 2 GVE/ha selbstbewirtschafteter Flächen beträgt. „Bei Überschreitung ist nachzuweisen, dass die Nährstoffbilanz auf den betrieblichen Flächen ausgeglichen ist. Anrechenbar sind hierbei Ausbringungsflächen im Betriebsverbund und bei Dritten, mit denen Abnahmeverträge abgeschlossen wurden.“ Bewässerungsinvestitionen sind nur noch förderfähig, wenn spezifische EU-Anforderungen an Wassereffizienz und Erhaltung oder Wiederherstellung des mengenmäßig guten Zustandes der Wasserkörper, aus denen das Bewässerungswasser entnommen wird, eingehalten werden.
D für Direktvermarkter in Thüringen
War die Maßnahme ILU-D (Diversifizierung) in der abgelaufenen Förderperiode kaum nachgefragt, erhofft man sich im Agrarministerium, mit einem „Paradigmenwechsel“ hier wieder Investitionen anstoßen zu können. Im neuen ILU- D sind jetzt die Weiterverarbeitung eigen erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, auch unter Verwendung von Zukaufprodukten, und die Direktvermarktung in dafür vorgesehenen Räumen (zum Beispiel Hofläden, Milchtankstellen mit Einhausung, Online-Vermarktung/virtueller Raum) zuwendungsfähig. Sie sollen mit Priorität unterstützt werden, so das Ministerium.
Die Fördersätze im AFP verbleiben bei der bisherigen Staffelung: 20 % für Sonstige oder Basisinvestitionen, etwa Maschinen und Geräte, sowie 40 % für Stallbau-Premium. Ebenso 40 % beträgt der Zuschuss im AFP für ressourcenschonende Einrichtungen, Investitionen gegen Schäden durch Extremwetter sowie abgedeckte Lagerstätten für Wirtschaftsdünger in Verbindung mit Stallbauten und Nachrüstungen der Abdeckung von Lagern flüssiger Wirtschaftsdünger. Mit 50 % sollen besonders emissionsmindernde Investitionen in und an Stallbauten unterstützt werden.
Förderung für Junglandwirte
Im ILU-B sind Bauten, bauliche und technische Anlagen weiterhin mit 30 % und im ÖkoInvest mit 40 % zuwendungsfähig. Maschinen und Geräte der Innen- und Außenwirtschaft werden einheitlich mit 20 % bezuschusst. Für Junglandwirte wird ein gedeckelter Bonus in Höhe von zusätzlich 10 % der förderfähigen Investitionen gewährt.
Das maximal förderfähige Investitionsvolumen soll 5 Mio. Euro pro Unternehmen im Förderzeitraum betragen. Im ÖkoInvest sind es 3 Mio. Euro, bei den Kleinen Investitionen maximal 50.000 Euro bezogen auf den Förderzeitraum. Im Teilprogramm Diversifizierung wird die Förderung als De-Minimis-Beihilfe gewährt, was maximal 200.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 25 % entspricht. Der Gesamtwert der ausgereichten De-Minimis-Beihilfen darf gemäß der neuen EU-Verordnung 300.000 Euro pro Betrieb, bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren, nicht überschreiten.
Landwirtschaft: Anträge komplett digital
Das Antragsverfahren erfolgt von nun an vollständig über das neue Portal der Thüringer Aufbaubank. Bis auf Weiteres ist nur noch das unterschriebene Antragsformular ausgedruckt einzureichen. Alle anderen Unterlagen sind digital zu bearbeiten und im TAB-Portal hochzuladen. Die erste Antragsrunde läuft bereits (ILU-A, -B und -D). Der nächste Antragsstichtag ist voraussichtlich zum 31. Juli dieses Jahres für alle vier Richtlinienteile.
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