Die Bundesländer mit erhöhtem Wolfsvorkommen haben sich in der „Arbeitsgruppe Wolf“ auf Kriterien für eine beschleunigte Entnahme auffälliger Wölfe geeinigt. © Sabine Rübensaat

Wolf: Diese Kriterien sollen den Abschuss beschleunigen

Um sogenannte Problem-Wölfe schneller entnehmen zu können, haben sich die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erstmals auf einheitliche Kriterien geeinigt. Wie diese aussehen und wann ein Wolf zum Abschuss freigegeben wird.

Von den Redakteuren der Bauernzeitung

Die Bundesländer mit erhöhtem Wolfsvorkommen haben sich in der „Arbeitsgruppe Wolf“ auf Kriterien für eine beschleunigte Entnahme auffälliger Wölfe geeinigt. Damit ist die Umsetzung des Beschlusses der Umweltminister-Konferenz (UMK) vom Dezember einen Schritt vorangekommen. Dazu war es notwendig, einheitliche Definitionen und Kriterien festzulegen.

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21-Tage-Frist unmittelbar ab Risszeitpunkt

Für die Beurteilung eines erhöhten Rissaufkommens ist nun ein Beobachtungszeitraum von sechs Monaten heranzuziehen. Wie oft ein Wolf den Schutz-Zaun überwunden oder wie viele Herdentiere er gerissen haben muss, wird nicht definiert. Berücksichtigt werden Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometer ereignen.

Für die Bemessung des Entnahmegebietes ist nach der AG Wolf ein Radius von 1.000 Meter um den Außenzaun der im Rissgutachten bezeichneten Weide festzulegen. Die Frist von 21 Tagen beginnt unmittelbar mit dem Zeitpunkt des Risses.

DNA-Analyse nicht mehr zwingend notwendig

Die Feststellung, ob ein Wolf den Schaden verursacht hat, erfolgt durch die zuständige Behörde auf der Grundlage des Rissgutachtens. Eine genetische Individualisierung vor Genehmigung der Entnahme ist gemäß UMK-Beschluss nicht erforderlich.

Für eine zielgerichtete Vollzugskontrolle und die Entscheidung über das weitere Vorgehen empfiehlt die AG jedoch eine genetische Artbestimmung und Individualisierung „im Nachgang“.

Wolf: Schutz von Eltern-Tieren muss gewährleistet sein

Schließlich waren sich die an der AG beteiligten Länder Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einig, dass der Schutz der Elterntiere von unselbständigen Welpen gewährleistet sein muss.

Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, sagte, man sei auf einen weitestgehend „gemeinsamen Nenner gekommen“ und habe die Zusage eingehalten, bis zum Beginn der Weidesaison den Rahmen für die beschleunigte Entnahme von schadenstiftenden Wölfen festzulegen. Gleichzeitig könnten die Länder die Regelungen für den Abschuss eines Wolfes an ihre Besonderheiten anpassen.

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