Ob Festmistlager tatsächlich zu überdachen sind, darüber dürften auch die Kosten entscheiden. © Frank Hartmann

TA-Luft: Wie können Tierhalter die Emissionsgrenzen umsetzen?

Überdachte Misthaufen und abgedeckte Güllelager: Nicht nur Praktiker glichen in Apfelstädt in Thüringen die Ansprüche der TA-Luft mit der Realität ab. Neben ungläubigem Kopfschütteln, wie die TA-Luft umgesetzt werden könnte, machte sich ein wenig Erleichterung breit.

Von Frank Hartmann

Da hatte der Thüringer Bauernverband (TBV) ins Schwarze getroffen: Für 140 Teilnehmer reichte der Platz im Apfelstädter Bürgerhaus. Viel
mehr, vor allem Praktiker, wollten sich informieren, gingen aber bei der Anmeldung leer aus. Mit Sicherheit wird es nicht die letzte Veranstaltung zur TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) gewesen sein, kündige daher TBV-Referentin Nadja Gipser an. Neben Tierhaltern waren auch etliche Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörden bei den Landkreisen gekommen. Gemein ist beiden Seiten, dass sie noch immer nicht wissen, wie die in der 2021 novellierten TA-Luft gesetzten Emissionsgrenzen für Tierhaltungsanlagen in der Praxis umgesetzt werden können.

Spielraum im Sinne der Tierhalter nutzen

TBV-Vizepräsident Toralf Müller zeigte sich zu Beginn erstaunt, dass die TA-Luft im Berufsstand kaum diskutiert worden sei. Betriebe stellten sich die Frage, ob es Sinn macht, Geld in die Hand zu nehmen, ohne dafür Erlöse zu erzielen. Der TBV setze sich für eine Umsetzung mit Augenmaß ein. Behörden im Land sollten die Spielräume, die sie haben, im Sinne der Tierhalter nutzen.

Das Dilemma aus Sicht eines großen Schweinehalters mit Sauen- und Ferkelhaltung samt Schweinemast schilderte Bert Kämmerer von der Geratal Agrar GmbH & Co. KG in Andisleben. Fehlende Ausführungshinweise zur TA-Luft und fehlende Details zu den Haltungsformen im Zusammenhang mit der Haltungskennzeichnung samt enger Fristen, die die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung etwa für den Umbau des Deckbereiches vorgibt, verhinderten, dass der Betrieb Entscheidungen treffen und sich an die Planung machen kann. Da geht es um die Frage, ob eine Luftwäsche bis zum 1. Dezember 2026 nachgerüstet oder besonders tierartgerecht umgebaut wird.

Kämmerer erinnerte daran, dass der Neubau des Milchviehstalles seines Betriebes vom ersten Gedanken bis zum ersten Gemelk fast 14 Jahre dauerte. Insofern zweifelte er das Einhalten der Fristen an und warnte davor, dass ohne ihre Verlängerung Betriebe die Tierhaltung einstellen.

Gespräch mit Behörden für Tierhalter ratsam

Thomas Heimbürge, der beim Landesumweltamt (TLUBN) das Referat Immissionsschutz leitet, mahnte die Tierhalter, das Gespräch mit den zuständigen Behörden bei den Landkreisen bzw. seinem Referat (für IED-Anlagen) zu suchen. Trotz vorhandener Spielräume, die die TA-Luft biete,
seien die Behörden grundsätzlich an diese gebunden.

Heimbürge betonte, dass stets der Einzelfall betrachtet werde. Wie den Tierhaltern fehlten den Behörden Empfehlungen für den Vollzug, zumal man beim Nachrüsten von Luftfiltern oder Abdeckungen für Güllelager nicht auf Erfahrungen bauen könne. Heimbürge wollte nicht ausschließen, dass man landeseigene Empfehlungen für den Vollzug formuliert, sollten in absehbarer Zeit keine bundeseinheitlichen vorliegen.

Für immissionsschutzrechtliche Fragestellungen in der Tierhaltung zuständig, ordnete Julia Petzenberger vom Landesamt für Landwirtschaft (TLLLR) die geforderte Abdeckung von bestehenden Gülle- und Festmistlagern bis Ende 2026 für die betroffenen Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein. Petzenberger stellte klar, dass Zwischenlager von Festmist auf dem Feld nicht berührt werden. Für die von der TA-Luft betroffenen Festmistlager hielt sie Abdeckungen mit Planen oder Folien aus arbeitswirtschaftlichen Gründen für völlig ungeeignet.

TA-Luft umsetzen: Alternative Lösung möglich

Feste Dachkonstruktionen seien kostspielig, was aus ihrer Sicht als unverhältnismäßig anzusehen sei. Beim Abdecken von bestehenden Güllelagern fordert die TA-Luft eine Emissionsminderung von 85 % (bisher 80 %), was Schwimmschichten nicht erreichen, weshalb sie nicht mehr zugelassen
werden.

Schwimmfolien seien kostengünstiger als feste Konstruktionen, würden in Handhabung und Funktion aber Probleme bereiten. Bei festen Abdeckungen müsse etwa die Statik geprüft werden. Schwimmkörper könnten für Gülle, die eine Schwimmschicht bildet, ungeeignet sein. Insofern riet auch Petzenberger, das Gespräch mit den Behörden zu suchen, zumal die TA-Luft alternative Lösungen zulässt. Aktuell bietet Thüringen im Agrarinvestitionsprogramm eine Förderung zum festen Abdecken von Güllelagern mit einem Zuschuss von 40 %, berichtete Martina Schmücker vom Agrarministerium. Für Festmist-Dächer gibt es das bis jetzt noch nicht.

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