Mehr als dreieinhalb Jahre nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen sind die Restriktionszonen erstmals verkleinert worden. (Symbolbild) © Fotomontage Sabine Rübensaat

ASP-Sperrzonen in Sachsen verkleinert

Beim Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Sachsen passt das Sozialministerium die Sperrzonen an. Entwarnung gibt es jedoch noch nicht, stattdessen neue Brennpunkte in der Lausitz.

Von Karsten Bär

Von einem „Meilenstein“ und einem „Hoffnungsschimmer“ spricht man im Sozialministerium: Mehr als dreieinhalb Jahre nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen sind die Restriktionszonen erstmals verkleinert worden. Dies sei Ergebnis einer intensiven gemeinsamen Bekämpfung der Seuche, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD), die allen Beteiligten in den Behörden, in der Jägerschaft und in der Landwirtschaft für „ihr Engagement und ihr Durchhalten“ dankte. Sorgen bereitet den Verantwortlichen zugleich das Seuchen-Geschehen in der Tagebaulandschaft der Lausitz.

ASP-Sperrzonen: Überblick über die aktuelle Situation

Was beinhaltet die Allgemeinverfügung zur Verkleinerung der Restriktionszonen und was bedeutet sie?
Die bis dahin zusammenhängende ASP-Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) ist verkleinert und in zwei Gebiete geteilt worden (Karte). Damit gelten für einen herabgestuften Teil des Gebiets die weniger strengen Auflagen der Sperrzone I (Pufferzone). Dazu zählt, dass Schweinehalter hier gehaltene Tiere deutschlandweit genehmigungsfrei verbringen können. Ein kleiner Teil der Pufferzone wurde gänzlich aufgehoben. Damit gelten dort keine Auflagen mehr. Wie viele Betriebe von der Verkleinerung der Restriktionszonen profitieren, konnte das Sozialministerium nicht beziffern.

Die ASP-Sperrzonen in Sachsen sind per
Allgemeinverfügung vom 6. Mai verkleinert worden.
GRAFIK: KARSTEN BÄR, QUELLE: GEOSN, DL-DE/BY-2-0 |
LANDESDIREKTION SACHSEN, ERSTELLT MIT DATAWRAPPER
Die ASP-Sperrzonen in Sachsen sind per Allgemeinverfügung vom 6. Mai verkleinert worden. (c) Grafik: Karsten Bär, Quelle: GEOSN, DL-DE/BY-2-0 | Landesdirektion Sachsen, erstellt mit DATAWRAPPER

Werden jetzt auch ASP-Wildzäune zurückgebaut?
Derzeit prüfen die Behörden, ob im Landkreis Meißen ASP-Schutzzäune zurückgebaut werden können. Dies betrifft vor allem den Zaun um die ehemalige Kernzone bei Radeburg. Verkleinern sich die Zonen möglicherweise weiter, wollen die Verantwortlichen weiteren Rückbau von Zäunen prüfen. Zu beachten sei dabei das Vergaberecht, wie ein Sprecher des Ministeriums erklärt. Die Verträge zur Wartung der Zäune könnten nicht einfach gekündigt werden und man müsse prüfen, ob man die vergebenen Leistungen umnutzen könne.

Wie ist der Stand der Umsetzung des Tilgungskonzeptes im Schutzkorridor Ost?
Durch „gewissenhafte Bejagung“ hätten die örtlichen Jagdrevierinhaber in den Kompartimenten des Schutzkorridors Ost den dortigen Schwarzwild-Bestand drastisch reduziert, so ein Ministeriumssprecher. Auf dieser Grundlage habe Ministerin Köpping mit dem Görlitzer Landrat Stephan Meyer und dem Landesjagdverband vereinbart, auf die dritte Stufe des Tilgungskonzeptes vorerst zu verzichten. Dieses hätte den Einsatz beauftragter Dienstleister zu Entnahme des Schwarzwildes beinhaltet.

Behörden besorgt über ASP-Fälle in Tagebaufolgelandschaft

Kommt das Tilgungskonzept jetzt auch in den anderen Schutzkorridoren zum Tragen?
Im Schutzkorridor West in den Landkreisen Nord- und Mittelsachsen sowie in den seuchenfreien Gebieten an der Grenze zu Brandenburg wird das vermutlich nicht nötig sein. Allerdings sind die Behörden besorgt über das Auftreten von ASP-Fällen in der Tagebaufolge-Landschaft im nördlichen Kreis Bautzen. Dort hat sich das Schwarzwild teils in Gebiete zurückgezogen, in denen wegen Rutschungsgefahr Betretungsverbot herrscht. Fallwildsuche, Bejagung und Zaunbau sind dort nicht möglich. Daher wolle man auf das Konzept der „weißen Zonen“ setzen, wie es Brandenburg erfolgreich angewendet habe. Diese Zonen werden durch zwei Zäune gebildet, die ein Gebiet ringförmig umschließen. Zwischen den Zäunen wird der Schwarzwildbestand auf null reduziert, um der Seuche den Wirt zu entziehen.

Wie hat sich der Bestand an Hausschweinen in den von Sperrzonen betroffenen Landkreisen entwickelt?
In den betroffenen Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen ist wie in ganz Sachsen der Bestand an Schweinen in den zurückliegenden drei Jahren stark zurückgegangen. Sachsenweit betrug der Schweinebestand Ende April mit 461.659 Tieren nur 72 % des Bestandes von 2020. In den Kreisen Bautzen und Meißen ging der Bestand mit rund 57.000 und 62.000 Tieren sogar auf nur noch etwa zwei Drittel zurück.

Im Kreis Görlitz dagegen stieg der Schweinebestand zuletzt wieder etwas an. Die gehaltenen knapp 37.800 Schweine sind ca. 84 % des Bestandes von 2020. Allerdings gibt es in Görlitz mit 91 an der Zahl nur noch 42 % der Schweinhaltungen, die es noch 2020 gab. Offenbar haben dort viele Kleinhalter aufgegeben. In Bautzen ist die Zahl der Haltungen auf zwei Drittel (172) abgesunken, in Meißen auf drei Viertel (196). Sachsenweit sank die Zahl auf 2.240 und damit knapp 83 % des Wertes von 2020.

ASP: Wie geht es nun weiter?

Von allgemeiner Entspannung könne noch nicht gesprochen werden und es bleibe außerordentlich wichtig, die Gesundheit der Schwarzwildpopulation in den Sperrzonen intensiv zu überwachen, heißt es aus dem Sozialministerium.

Einen positiven Trend des Infektionsgeschehens vorausgesetzt, könne Sachsen im Juni weitere Anträge auf Verkleinerung der ASP-Sperrzonen stellen. Dies setzt voraus, dass die letzten ASP-Fälle im betreffenden Gebiet mehr als ein Jahr zurückliegen. Es bleibt weiterhin das Ziel, die Schwarzwildpopulation flächendeckend abzusenken, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Weniger ASP-Fälle

In Sachsen sind seit dem ersten Auftreten im Oktober 2020 insgesamt 2.357 Fälle von ASP nachgewiesen worden, die meisten davon im Landkreis Görlitz (1.464). Als aktive Fälle (nicht älter als zwölf Monate), zählt das Friedrich-Loeffler-Institut aktuell (Stand 14. Mai) 172.


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