Führerschein Klasse T in Thüringen jetzt mit neuer Förderung
Eine neue Förderrichtlinie macht den Traktor-Führerschein für angehende Landwirte und Forstwirte in Thüringen günstiger. Wer die Förderung für den Erwerb des Führerscheins Klasse T beantragen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
Von Sophie Kästner, Landvolkbildung
Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Qualifizierung, Demonstrationsvorhaben und Verbreitung von Informationen vom 13. März 2024 soll die Verbesserung der Kompetenzen aller in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Akteure gefördert werden.
Inhalt der Richtlinie ist u. a. die Förderung zur Erlangung des Führerscheins Klasse T, wobei die Förderfähigkeit und die Beantragung neu geregelt wurden.
Wer kann den Führerschein Klasse T gefördert bekommen?
Förderfähig sind Auszubildende der Berufe Landwirt, Tierwirt, Pferdewirt, Fischwirt, Winzer, Gärtner oder Pflanzentechnologe sowie in einer freien Ausbildung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit einer Mindestdauer von drei Jahren.
Ebenso qualifiziert sind Studierende und Fachschüler, die ein land- oder forstwirtschaftliches Studium in Thüringen absolvieren oder absolviert haben.
Führerschein Klasse T: Das sind die Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist die verbindliche Anmeldung bei der Landvolkbildung Thüringen vor Beginn der Fahrschulausbildung. Dafür muss ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem in Thüringen lokalisierten Ausbildungsbetrieb vorliegen, wobei die Ausbildung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben muss. Bei Studenten ist eine Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Außerdem ist der Fahrschulvertrag mit Informationen zur Fahrschule und dem geplanten Zeitraum der Fahrausbildung erforderlich.
Bis zu 1.150 Euro Zuschuss für Auszubildende, Studierende und Fachschüler
Die Fahrschulausbildung darf nicht vor dem 1. September 2024 beginnen. Ab 2025 ist es dann zulässig, zum Beispiel bereits im Mai mit der Fahrschule zu beginnen um zum Start der Ausbildung den Führerschein in der Tasche zu haben. Der Zuschuss in Höhe von 1.150 Euro wird nur bei einer erfolgreich abgelegten praktischen Fahrprüfung gewährt. Als Nachweis gilt die Vorlage der jeweiligen Kopie der von der Fahrschule ausgestellten Rechnung und des frisch erworbenen Führerscheins.
Flexible Kursteilnahme und hohe Erfolgsquote
Anders als bisher kann der Kurs zur Erlangung des Traktorführerscheins bei jeder Fahrschule absolviert werden. Bislang erfolgte die T-Führerscheinausbildung über eine Gruppenförderung ab mindestens acht Teilnehmern. Die Organisation erfolgte durch die Landvolkbildung, die mit den Kosten in Vorleistung ging. Der Zuschuss betrug 70 %. Der Kurs kann weiterhin über die Landvolkbildung unter anderen bei den Fahrschulen Michel in Schwerstedt und Kaiser in Veilsdorf absolviert werden.
Die Neuerungen im Überblick:
Vor Beginn der Fahrschulausbildung muss ein Vertrag mit der Landvolkbildung abgeschlossen werden.
Hierzu ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag (Unterschrift Azubi und Betrieb) oder eine Studien- oder Fachschulbescheinigung in Thüringen sowie der Fahrschulvertrag erforderlich.
Zuschüsse werden nur gewährt, wenn die T-Führerscheinprüfung bestanden wurde und in Kopie mit Rechnung der Fahrschule eingereicht wird. Zuschüsse gibt es wieder für einzelne Personen (Azubi, Fachschüler, Studenten) bis zu 70 %, maximal 1.150 Euro. Die Fahrschule kann frei gewählt werden.
Die Landvolkbildung steht gern für Fragen und zur Beratung zur Verfügung: Tel. 03 61/262 53-281.
Weitere Informationen und Details zur neuen Förderrichtlinie sowie zur Anmeldung finden Sie auf der Website der Landvolkbildung Thüringen: https://landvolkbildung.de/
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