Klärungsgipfel endete ergebnislos

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Bevor die Länder dem Entwurf der Düngeverordnung zustimmen, sollten einige wichtige Hürden weggeräumt werden. Das ist beim Sondertreffen der Agrar- und Umweltminister offenbar nicht gelungen. Ob der Bundesrat am 3. April grünes Licht gibt, ist so offen wie zuvor.

Von Ralf Stephan

Redlich Mühe gab sich der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz (AMK), der Saarländer Reinhold Jost, ein positives Fazit des dreistündigen Sondergipfels in Berlin zu ziehen. Es bezeichnete ihn hinterher als „wichtigen Beitrag zur Klärung der Positionen“. Was im Klartext nichts anderes heißt als: Die Positionen sind alles andere als geklärt. Das Gespräch sei bestimmt gewesen vom „Bemühen, im Hinblick auf die Bundesratssitzung Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten“. Für jeden Arbeitnehmer wäre dies eine vernichtendes Urteil im Arbeitszeugnis: „Er bemühte sich, den Anforderungen zu genügen.“ Geschafft hat er es demnach jedoch nicht.

Hohe Erwartungen nicht erfüllt

Damit bestätigten sich im Vorfeld geäußerte Befürchtungen. Denn die Länder hatten einen Katalog mit 90 Fragen an den Bund vorgelegt. Sie fordern mit ihm nähere Erläuterungen zum Text der Düngeverordnung ein, die aus ihrer Sicht in den Ländern ohne klare Antworten nicht umsetzbar wäre. Der Bund habe zugesagt, möglichst bis kommende Woche zu beantworten, sagte Jost. Solange solche grundsätzliche Fragen offen sind, scheint eine Einigung ohnehin fraglich. Jost verwies gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe (AgE) auf die Aussage der Bundesregierung, es gebe praktisch keinen Verhandlungsspielraum mehr über die vereinbarten Neuregelungen in der Düngeverordnung.

Das erklärt auch, warum die beiden zuständigen Bundesministerinnen, Julia Klöckner (Landwirtschaft) und Svenja Schulze (Umwelt), erst gar nicht an dem Treffen teilnahmen. Sie hatten Staatssekretärin Beate Kasch bzw. Staatssekretär Jochen Flasbarth geschickt. Offenbar wollte der Bund gar nichts Grundsätzliches verhandeln. Nun muss es daher darum gehen, Länderanliegen so weit wie möglich im Rahmen der geplanten Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten Gebiete zu berücksichtigen, stellte SPD-Politiker Jost fest.

Das Treffen fand in der Landesvertretung des Saarlands in Berlin statt.

Verursacherprinzip soll in die Verordnung

Genau das reicht aber einigen Ländern nicht aus. Vor allem Niedersachsen pocht darauf, wesentliche Voraussetzungen für das von ihm vorgeschlagene „Emissionsmodell“ bereits in der Verordnung und nicht erst in der Verwaltungsvorschrift festzuschreiben. Ziel des Modells ist es, schon beim Düngen mögliche Nitrateinträge zu verhindern und sie nicht erst im Grundwasser festzustellen. Somit wäre das niedersächsische Modell ein Ansatz für Lösungen nach dem Verursacherprinzip. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus hatte vor der Tagung in einem Statement gegenüber Vertretern von „Land schafft Verbindung“ seine Sympathien für dieses Modell bekundet.

Dass der Bund keinerlei Anzeichen äußerte, das Verursacherprinzip auf diesem Weg zu stärken, löste bei den Niedersachsen Verärgerung aus. Sowohl Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) als auch Umweltminister Olaf Lies (SPD) seien „laut geworden“, hieß es aus dem Teilnehmerumfeld. Beide gingen davon aus, dass „es eine breite Unterstützung der anderen Länder“ für diesen Weg gebe, teilten sie nach dem Treffen in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. „Das, was der Bund entsprechend unserer Forderungen heute geliefert hat, bedarf dringend einer Nachbesserung“, hieß es weiter. Der Bund müsse vor der Entscheidung im Bundesrat sicherstellen, „dass das Verursacherprinzip verbindlich verankert wird“.

Thüringen: Bauernmilliarde ist eine „Westmilliarde“

Thüringen begrüßte nach dem Treffen, dass eine verpflichtende Binnendifferenzierung in den roten Gebiete gelten wird. Damit werden Agrarbetriebe entlastet, die zwar in belasteten Gebieten liegen, aber auf deren Flächen keine Nitrat-Schwellenwerte überschritten werden. „Hier bestehen wir auf eine einheitliche Regelung für alle Länder“, sagte Thüringens Staatssekretär für Landwirtschaft, Torsten Weil. Da es keine inhaltlichen Änderungen mehr an der Düngeverordnung im Bundesrat geben wird, bleibe Spielraum allein bei der Abgrenzung der roten Gebiete. Hier erwartet Thüringen eine bundeseinheitliche Regelung. Spätestens im Oktober dieses Jahres müssen die Länder eine eigene Verordnung mit der dazugehörigen Nitratkulisse sowie der jetzt zusätzlich geforderten Phosphat-Kulisse verabschiedet haben.

Vor der Tür mehr Dialog als drinnen: LsV-Vertreter aus Bayern diskutieren mit dem Greenpeace-Agrarexperten Martin Hofstetter. (c) Ralf Stephan
Vor der Tür mehr Dialog als drinnen: LsV-Vertreter aus Bayern diskutieren mit dem Greenpeace-Agrarexperten Martin Hofstetter (r.). (c) Ralf Stephan

Thema des Sondertreffens war zudem, wie die sogenannte Bauernmilliarde verwendet werden soll. Aus Thüringer Sicht bleibt sie ein „untauglicher Versuch“, die dringenden Probleme der Landwirte zu lösen. Außerdem deute „sich leider an, dass die Mittel vor allem nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern fließen, um dort die Gülleprobleme zu lösen. Dann sollte es aber ehrlicherweise nicht Bauernmilliarde heißen, sondern Milliarde für die westdeutschen Flächenländer“, kritisierte der Staatssekretär aus Erfurt.

Beschluss im Bundesrat nicht sicher

Angesichts der offenkundigen Zerstrittenheit wollte sich der Gastgeber des Treffens, Saarlands Agrarminister Jost, nicht darauf festlegen, dass am 3. April ein Beschluss der Länderkammern zustande kommt. Der aber ist eine der Voraussetzungen, die angedrohte Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) abzuwenden. Die Düngeverordnung zu verschieben, wie rund 200 demonstrierende Landwirte vor der Tagungsort forderten, steht nach wie vor nicht zur Debatte. Immerhin sei nach Josts Worten allen Beteiligten jedoch „noch einmal sehr klar geworden, was auf dem Spiel steht“.