In Zukunft müssen Grünlandflächen in MV vor Ablauf einer Fünf-Jahres- Frist nicht mehr umbrochen werden. (c) Sabine Rübensaat

Dauergrünland in MV: Bauernverband kritisiert neues Gesetz

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern ist enttäuscht über die Gesetzesänderung beim Dauergrünland. Die Pläne bieten laut Bauernverband zu wenig Entlastung für Landwirte.

Von Astrid Wiebe

Derzeit gilt bis zur geplanten Gesetzesänderung in Mecklenburg-Vorpommern – anders als im Bundesrecht – die Regelung, dass Landwirte mit Gras oder Grünfutter bestandenes Ackerland vor Ablauf von fünf Jahren umbrechen müssen, damit es nicht automatisch den Status Dauergrünland erhält. Obwohl der Landwirt die Fläche gar nicht umbrechen würde, wenn es diese Regelung nicht gäbe, muss er die negativen Konsequenzen eines Grünlandumbruchs in Kauf nehmen und eine Neueinsaat mit Ackergras vornehmen.

Dauergrünlanderhaltungsgesetz: Anpassung an Bundesrecht

Wie Agrarminister Till Backhaus (SPD) bereits ankündigte, soll sich das ändern. Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz soll an Bundesrecht angepasst werden. Nach Inkrafttreten der neuen Regelung soll ein Umbruch zur Erhaltung des Ackerstatus nicht mehr erforderlich sein. Somit kann die Fläche dann länger als fünf Jahre als Grünland genutzt werden. Allerdings ist das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt auf Grund des geltenden europäischen Rechts verpflichtet, diese Fläche nach der Fünf-Jahres-Frist so lange als Dauergrünland zu führen, bis die Anzeige des Landwirtes eingegangen ist, dass es sich weiterhin um Ackerland handelt.

Auch Dauergrünland, das ab dem 1. Januar 2021 entstanden ist, könne nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung wieder in Ackerland umgewandelt werden, so die Aussage des Landwirtschaftsministeriums. Um förderrechtliche Nachteile und zusätzliche naturschutzrechtliche Wiederansaatverfügungen und Ausgleiche zu vermeiden, müsse vor der Anzeige und dem Umbruch eine Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde vorliegen, um zu klären, ob ein Umbruch der Fläche auch mit dem Naturschutzrecht vereinbar sei. Das gelte unabhängig von dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz MV.

Bauernverband: Keine Hilfe für Landwirte

Was auf den ersten Blick wie ein „Entgegenkommen“ für die Landwirte aussieht, entpuppt sich laut Meinung des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommerns bei genauerem Hinsehen als wenig hilfreich. „Der vorliegende Ansatz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes bleibt weit hinter den Erwartungen der Landwirte zurück und hilft Landwirten praktisch gesehen kaum weiter“, so Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV. Auch künftig werde nach dem fünfjährigen Anbau von Gras oder Grünfutterpflanzen aus Ackerland automatisch Dauergrünland.

Erst auf Antrag des Landwirts und bei nachgewiesener Einhaltung ganz konkreter Voraussetzungen wie dem Entstehen des Dauergrünlandes nach 2021 sowie der Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde könne Dauergrünland wieder in Ackerland umgewandelt werden.

Von Bürokratieabbau könne in diesem Zusammenhang keine Rede sein. „Das EU-Recht lässt Raum für weitergehende Erleichterungen“, ist sich Bauernpräsident Karsten Trunk sicher. Es fehle in Mecklenburg-Vorpommern aber der Mut, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Gesetz könnte im Frühjahr 2025 inkraft treten

An der Änderung des Gesetzes wird laut Aussage des Landwirtschaftsministeriums mit Hochdruck gearbeitet, aufgrund der formalen Erfordernisse und Beteiligungsverfahren werde jedoch mit dem Inkrafttreten nicht vor dem Frühjahr 2025 gerechnet.

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