Schafprämie Sachsen-Anhalt: Schnellstens Antrag stellen
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auch 2024 eine sogenannte Billigkeitsleistung für Halter von Schafen und Ziegen. Alle Infos zur Antragsstellung und Frist der Tierprämie:
Betriebe mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die mindestens 25 Schafe und/oder Ziegen halten, die älter als neun Monate sind, können nach einer Durchführungsbestimmung des Landes zur Stabilisierung der Schaf- und Ziegenbestände auch in diesem Jahr eine Billigkeitsleistung gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung in Höhe von maximal 20 €/Tier für höchstens 1.000 Tiere beantragen.
Schafprämie: Antrag bis zum 6. Dezember stellen
Der vollständige Antrag muss allerdings bis spätestens 6. Dezember 2024 (Posteingang!) direkt beim Agrarministerium in Magdeburg gestellt werden. Die meisten Betriebe sollen vom Landwirtschaftsministerium direkt angeschrieben worden sein. Das geht aus Informationen von Verbänden und Beratungsunternehmen vom Montag (25.11.) hervor.
Der Beitragsbescheid der Tierseuchenkasse (TSK) Sachsen-Anhalt für 2024 bildet danach die Grundlage für die Anzahl der Tiere. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt laut dem Agrarministerium im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sollten nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, wird die Schafprämie in Sachsen-Anhalt prozentual gekürzt. Die Billigkeitsleistung werde als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Als Anlage zum Antrag sei deshalb eine De-minimis-Erklärung abzugeben – auch dann, wenn keine De-minimis-Beihilfen gezahlt oder beantragt wurden. In diesem Fall sei auf Seite 2 das Feld „keine“ anzukreuzen. Die Erklärung sei im Internet als ausfüllbare Datei eingestellt. Das zu verwendende Aktenzeichen laute 43-60129-47/4/23949/2024. Den Tierhaltern vorliegende De-minimis-Bescheinigung(en) seien in Kopie anzufügen.
Schafprämie: Antrag per Post, Fax oder Mail stellen
Die vollständigen Unterlagen zur Schafprämie in Sachsen-Anhalt (Antrag, De-minimis-Erklärung, gegebenenfalls De-minimis-Bescheinigung(en) und Beitragsbescheid der TSK für das Jahr 2024) können per Post, Fax oder Mail an folgende Adressen eingereicht werden:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 43
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Fax: 0391 567-4795
Kerstin.Petsch@mw.sachsen-anhalt.de
Wichtig: Insbesondere bei Einreichung auf dem Postweg ist sicherzustellen, dass Anträge und Unterlagen bis 6. Dezember 2024 dort eingehen.
De-minimis-Beihilfe: Voraussetzungen und Antragstellung
Wie das Ministerium weiter informierte, dürfen die den Tierhaltern gewährten De-minimis-Beihilfen im laufenden Jahr sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren den Wert von 20.000 Euro nicht übersteigen. Überschreitet ein Betrieb bei der Beantragung der Schafprämie den maßgeblichen Schwellenwert zur Gewährung einer De-minimis-Beihilfe, so müsse nach Art. 3 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1408/2013 die Gewährung einer Beihilfe vollständig abgelehnt werden.
Führt die Tierzahl zum Überschreiten der De-minimis-Grenze, könnten Tierhalter unter Berücksichtigung des noch möglichen De-minimis-Förderbetrages eine reduzierte Tierzahl angeben, welche für die Berechnung der Billigkeitsleistung berücksichtigt werden soll.
Unterlagen zum Antragsverfahren für Tierhalter
Hier finden Schaf- und Ziegenhalter wichtige Unterlagen zum Antragsverfahren:
- Anschreiben des Agrarministeriums an schaf- und ziegenhaltende Betriebe:
- Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung für Schaf- und Ziegenhalter 2024
- Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung für Schaf- und Ziegenhalter 2024
- De-minimis-Erklärung
- De-minimis-Merkblatt
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