Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Blauzungenvirus: EU-Zulassung für zwei Impfstoffe empfohlen

Schafe, Ziegen und Rinder können weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. © Sabine Rübensaat
Tierhaltung

Der Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat in seiner Sitzung am 14./15. Januar der EU-Kommission die Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen für zwei Impfstoffe gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BT) empfohlen.

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Der Impfstoff BLUEVAC-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. (Spanien) ist zur Anwendung bei Schafen und Rindern gegen das Blauzungenvirus vorgesehen. Er dient bei Schafen zur aktiven Immunisierung, um das Vorhandensein von Viren im Blut (Virämie), Sterblichkeit und klinische Symptome zu reduzieren, die durch das Virus verursacht werden. Bei Rindern soll der Impfstoff die durch BTV3 verursachte Virämie reduzieren. Der Impfstoff Syvazul BTV3 der Firma Laboratories Syva S.A. (Spanien) ist nur zur Anwendung bei Schafen vorgesehen und dient zur aktiven Immunisierung, um Virämie, Mortalität sowie klinische Symptome und Läsionen, die durch BTV3 verursacht werden, zu reduzieren.

EU-Kommission muss finale Entscheidung treffen

Die finale Entscheidung über die Zulassung trifft die Europäische Kommission. Die Zulassung gilt dann auch für Deutschland. Der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit der Impfstoffe auf dem europäischen Markt überwiegt das Risiko, dass bestimmte Unterlagen zu Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit noch nicht vorgelegt werden können. Vor diesem Hintergrund wurden beide Impfstoffe geprüft und vom CVMP positiv bewertet. Eine Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen ist zunächst für ein Jahr gültig.

Frist für Eilverordnung für Impfung vom BMEL aufgehoben

Im Juni 2024 hatte das BMEL drei BTV3-Impfstoffe (neben BLUEVAC-3 und Syvazul BTV3 auch BULTAVO 3 von der Firma Boehringer Ingelheim, Deutschland), mit einer Eilverordnung für die Anwendung zum Schutz von Schafen und Rindern gegen das Blauzungenvirus gestattet. Zuvor hatte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach einer beschleunigten Nutzen-Risiko-Bewertung diese benannt.

Die Gestattung war ursprünglich auf sechs Monate befristet. Diese Befristung hatte das BMEL Ende November 2024 bis zur Zulassung eines Impfstoffs gegen das BTV3-Virus aufgehoben. Die bisherige Anwendung der gestatteten Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit hatte gezeigt, dass eine rechtzeitige Grundimmunisierung empfänglicher Tiere mit den BTV3-Impfstoffen diese Tierpopulationen vor den schädlichen Auswirkungen einer BTV3-Infektion durch schwere Erkrankungen oder Todesfälle schützt. Die nationale Gestattung greift allerdings nur solange, bis ein entsprechender in der Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

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