Corona-Paket: Was für Landwirte wichtig ist

Das Bundeskabinett beriet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen zur Coronakrise. (C) imago-images/Ipon
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Die Bundesregierung hat heute eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft in der Coronakrise zu unterstützen. Auch für die Land- und Ernährungswirtschaft wurden Hilfen vereinbart.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Herausgekommen sind einige wichtige Erleichterungen für die Land- und Ernährungswirtschaft, zum Beispiel für den Fall von Betriebschließungen oder zu Saisonarbeitskräften.

Als „systemrelevant“ anerkannt

Im Kabinett wurden dazu nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums am Montag die folgenden Punkte beschlossen:

  • Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Somit ist es hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.
  • Ausweitung der sogenannten 70-Tage-Regelung: Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das Kriterium der Berufsmäßigkeit für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt weiterhin.
  • Zur Arbeitnehmerüberlassung wird das Bundesarbeitsministerium eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Coronakrise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium „nur gelegentlich“ dem nicht entgegensteht.

Hinzuverdienen wird leichter

  • Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständler wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt für das gesamte Jahr 2020.
  • Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (Zehn-Stunden-Grenze, Sechs-Tage-Woche) reichen nicht aus, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Das Bundesarbeitsministerium erhält eine Verordnungsermächtigung, angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen. In der Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt.
  • Pacht-Kündigungsschutz: Landwirten, die aufgrund der Coronakrise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.  

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bekräftigte nach der Kabinettssitzung, in der jetzigen Lage habe „die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung höchste Priorität“. Den Betrieben, die das gewährleisten, werde mit den heutigen Beschlüssen unter die Arme gegriffen. „Uns geht es um die Sicherung der aktuellen Versorgung der Bevölkerung. Und darum, die anstehende Ernte 2020 zu gewährleisten. Die Lebensmittelversorgungskette ist systemrelevant!“, sagte sie. ste