Coronakrise: Was Direktvermarkter jetzt beachten müssen
Hygiene-Praxis, Selbstbedienung, Quarantänefall: Landwirtschaftliche Direktvermarkter und Gastronomiebetriebe sollen in der Coronakrise helfen, die Nahrungsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen – und müssen dafür besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Die Bauernzeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.
Die Coronakrise lähmt das öffentliche Leben in Deutschland, die Entwicklungen in den kommenden Wochen sind ungewiss. In dieser fordernden Zeit sind Landwirte – neben anderen – zur systemrelevanten Berufsgruppe erklärt worden. Der Direktvertrieb per Hofladen oder auf Wochenmärkten ist von der Politik explizit gestärkt worden – als wichtiger Baustein zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Deutschland.
Nun geht es landwirtschaftlichen Direktvermarktern nicht anders als Betreibern von Supermärkten: Wer aktuell Kontakt zu vielen Menschen hat, ist potenziell gefährdet – und muss besondere Maßnahmen ergreifen, um sich und andere möglichst wenig zu gefährden. Die Bauernzeitung hat daher die wichtigsten Richtlinien und Handlungsempfehlungen für landwirtschaftliche Direktvermarkter und Gastronomiebetriebe zusammengetragen.
Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten Direktvermarkter während der Coronakrise treffen?
Im Angesicht der Corona-Pandemie ist die Gute-Hygiene-Praxis bei der Herstellung und Verarbeitung sowie dem Verkauf von Lebensmitteln für Direktvermarkter wichtiger denn je. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt auf Ihrer Homepage Unternehmen mit Kundenkontakt folgende Hinweise:
- Weisen Sie die Kunden freundlich im Eingangsbereich darauf hin, Abstand zu den Mitmenschen zu halten und erinnern Sie sie an eine gute Händehygiene.
- Es sollten Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich und vor den Toiletten zur Verfügung gestellt werden.
- Die Kontrolle und Reinigung der Toiletten inklusive der Türgriffe sollten engmaschiger erfolgen. Seife in Spendern und Papierhandtücher sind großzügig bereitzustellen.
- Verkaufstresen, Türgriffe und Bedienelemente der Verkaufsautomaten sind engmaschiger zu reinigen.
- Sobald Gastronomieeinrichtungen wieder öffnen dürfen, sollten die Gäste nur noch am Tisch bedient werden, damit sie nicht an den Theken und Büffets miteinander in Kontakt kommen.
- Die Tische sollten nach jedem Gast gereinigt und ggf. desinfiziert werden.
- Auf den Tischen sollte sich keine Gegenstände (z. B. Salzstreuer) befinden die die Kunden in die Hand nehmen können.
- Statt der Speisekarten wird empfohlen, Tagesangebote auf Zettel zu drucken, die kein zweites Mal verwendet werden, oder auf Tafeln zu schreiben.
Ein Mitarbeiter ist an Covid-19 erkrankt – muss der Laden jetzt geschlossen werden?
Wenn ein Mitarbeiter am Coronavirus erkrankt ist oder der Verdacht besteht, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Die Behörde ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen wie Betriebsschließungen zuständig.
Da auch Hofläden der öffentlichen Grundversorgung dienen, kommt nach derzeitigem Stand eine vollständige Schließung des Geschäfts nicht automatisch infrage. Möglicherweise wird der Hofladen desinfiziert, das Personal ausgetauscht, sodass der Betrieb weitergeführt werden kann. Hierüber entscheidet das Gesundheitsamt.
Ist Selbstbedienung bei Obst und Gemüse sinnvoll?
In vielen Fällen ist für Direktvermarkter ein Verkauf mittels Bedienung nicht umsetzbar. Generell kann aber der Verkauf von Obst und Gemüse in Bedienung die Übertragung von Viren eingrenzen.
Wie lässt sich die Übertragung von Coronaviren beim Bezahlen vermeiden?
Am besten erfolgt das Bedienen und Kassieren durch unterschiedliche Personen. Es ist eine allgemeine hygienische Vorgabe, dass Hände, die mit Geld in Berührung gekommen sind, nicht direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen dürfen. Ist ein getrenntes Bedienen und Kassieren nicht möglich, muss zwischen Kassieren und erneuter Lebensmittelausgabe eine Reinigung bzw. Desinfektion der Hände durchgeführt werden. Eine andere Möglichkeit ist der Einsatz von Einweghandschuhen, die nach dem Kassieren entsorgt werden.
Ist der Verkauf von Lebensmitteln, Speisen und Getränken außer Haus möglich?
Landwirtschaftliche Direktvermarkter und Imbissbetreiber dürfen, wie andere Lieferdienste auch, Kunden und Gäste beliefern. Da die Menschen sich vorzugsweise zu Hause aufhalten sollen, bietet sich hier die Möglichkeit, Kunden und Gästen die Ware vor die Haustür zu liefern.