Auch Landwirte in Sachsen-Anhalt können Soforthilfen beantragen

Montage © Sabine Rübensaat
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Sachsen-Anhalt ergänzt die Corona-Soforthilfen des Bundes um ein Landesprogramm. Dieses schließt Unternehmen bis 50 Mitarbeiter ein. Und auch landwirtschaftliche Betriebe können Zuschüsse beantragen.

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat sich in Ergänzung zu den Bundeshilfen auf ein landeseigenes Programm verständigt, das insbesondere Zuschüsse für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen, auch landwirtschaftliche Betriebe, vorsieht. Ziel ist es, in Zeiten der Coronakrise Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern.

Laut Staatskanzlei wird das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe in Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird 150 Mio. Euro betragen. Die Hilfen werden für Unternehmen – abhängig von der Mitarbeiterzahl – wie folgt gestaffelt ausgezahlt:

  • bis 5 Mitarbeiter: bis 9.000 €,
  • 6 bis 10 Mitarbeiter: bis 15.000 €,
  • 11 bis 25 Mitarbeiter: bis 20.000 €,
  • 26 bis 50 Mitarbeiter: bis 25.000 €.

Soforthilfen kommen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Die Zuschüsse werden über die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt ausgereicht. Seit Montag ist der Antrag auf deren Webseite abrufbar. Der Antrag ist bis spätestens 31. Mai 2020 wieder bei der Investitionsbank einzureichen, am besten per Mail an: soforthilfe-corona@ib-lsa.de. Die Hilfen sollen zeitnah ausgezahlt werden.

Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (z. B. für Produktionsstätten, Büros etc.), Pachten, Leasingraten (z. B. für Maschinen, Autos etc.), Versicherungen, Energiekosten sowie Instandhaltungskosten. Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende und landwirtschaftliche Betriebe einen Zuschuss beantragen.

Dreiviertel der rund 56.000 Unternehmen in Sachsen-Anhalt zählen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit weniger als zehn Mitarbeiter/innen, 18 % haben 10 bis 50 Beschäftigte. Darüber hinaus gibt es mehr als 40.000 Solo-Selbstständige in Sachsen-Anhalt. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt will demnächst auch ein Online-Antragsverfahren anbieten.


Bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann ein Antrag auf Corona-Soforthilfe (insbesondere für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen)gestellt werden. Außerdem gibt die Investitionsbank auch Informationen zu unternehmensrelevanten Fragen in der Coronakrise.