Zweite Säule: Geld auf Konten der Landwirte

Windenergie: Faire Pacht als Ziel (c) Sabine Rübensaat
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Die Agrarverwaltung in Sachsen-Anhalt hat Ende April erste Mittel der Zweiten Säule für Agrarumweltmaßnahmen an die Landwirte überwiesen. Bis Ende Juni sollen die Auszahlungen abgeschlossen sein.

Die Zahlungen für Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL) einschließlich naturschutzgerechter Beweidung mit Hütehaltung sowie der Natura 2000-Ausgleich für die Landwirtschaft sind in Sachsen-Anhalt Ende April an die Antragsteller ausbezahlt worden. Das ergab eine Nachfrage des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Das Ministerium hat zudem bekanntgegeben, die Auszahlungen der Mittel der Zweiten Säule der EU-Agrarpolitik zwischen Ende April bis Ende Juni 2020 sicherzustellen.

Restliche Zahlungen aus der zweiten Säule

Dem Magdeburger Landwirtschaftsministerium zufolge sollen die übrigen Zahlungen der Zweiten Säule wie folgt ausgereicht werden: die Mittel für den Ökologischen Landbau (Verpflichtungsbeginn 2018) Anfang Mai, die Gelder für die markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (extensive Grünlandbewirtschaftung, Festmist, extensiver Obstbau, Blühstreifen, vielfältige Kulturen, Hamster) Ende Mai, die Zahlungen für den Ökolandbau (Beginn 2019) Ende Juni und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) 2020 schließlich Mitte Dezember dieses Jahres.

Der Landesbauernverband geht davon aus, dass diese Zahlungsziele eingehalten werden. Die Betriebe hätten nach Einhaltung der Förderauflagen ein Recht auf fristgemäße Auszahlung. Mitglieder, die die Zahlungen nicht entsprechend der genannten Zahlungsziele erhalten, sollten ihren Kreisverband oder den Landesverband informieren.

Haushalt für Agrarumweltmaßnahmen

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte am 20. März 2020 den Doppelhaushalt des Landes für die Jahre 2020 und 2021 verabschiedet. Die Bauernzeitung hat beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Eckwerte für die Mittelansätze für die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Ökolandbau, Natura 2000-Ausgleich Landwirtschaft und Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete sowie für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm erfragt. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

MaßnahmebereichHaushaltjahr 2020*Haushaltjahr 2021*
Ökolandbau, AUK-Maßnahmen43,96 (10,44 / 33,52)35,73 (8,97 / 26,75)
Ausgleichszulage (AGZ) 6,80 (1,70 / 5,10)     6,81 (1,70 / 5,11)
Natura 2000-Ausgleich    4,11 (0 / 4,11)4,21 (0 / 4,21)
Agrarinvestitionsförderung (AFP)  7,17 (2,17 / 5,00)  8,87 (3,87 / 5,00)
*in Mio. Euro, Mittelansatz für den Maßnahmebereich insgesamt; in Klammern: Mittelansatz im Einzelplan 09 (Landwirtschaft) / Mittelansatz im Einzelplan 13 (EU-Mittel)