BMEL: Neue Regeln für Saisonarbeitskräfte

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Agrarministerin Julia Klöckner hat ein neues Konzept für Saisonarbeitskräfte vorgestellt. Die Regelungen gelten ab 16. Juni bis Jahresende und sollen Landwirten Planungssicherheit geben.

Von Klaus Meyer

Bisher sind seit Beginn der Coronakrise unter strengen Auflagen circa 39.000 Saisonarbeitskräfte nach Deutschland eingereist. Da die Landwirte bis in den Herbst hinein bei Ernte- und Pflanzarbeiten auf die Unterstützung ausländischer Fachkräfte angewiesen sind hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner im Kabinett ein neues Konzeptpapier vorgestellt. Erarbeitet wurde es laut Pressemitteilung des BMEL in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es berücksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen sowie den Wegfall von Beschränkungen bei der Einreise.

Die neuen Regelungen treten vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens zum 16. Juni in Kraft und gelten erst einmal bis zum 31. Dezember. Laut Bundesministerin Julia Klöckner schafft das neue Konzept langfristige Planungssicherheit für die Landwirte, da sie bis zum Jahresende zusätzliche Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen können. Voraussetzung dafür sei die Einhaltung klarer Regeln. Nach wie vor habe der bestmögliche Gesundheits- und Infektionsschutz aller Beteiligten Priorität.

Neuregelungen für Saisonarbeiter: Die wichtigsten Punkte

Erleichterte An- und Abreise:

  • Wegen der entfallenden Einreisebeschränkungen ist die Einreise von Saisonarbeitskräften auf dem Luft- und Landweg möglich.
  • Für Einreisende aus Drittstaaten gelten die jeweils gültigen Einreisebestimmungen.

Coronavirus - Was Landwirte jetzt wissen müssen - FAQ

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Strenger Infektionsschutz im Betrieb:

  • In den Betrieben sind kleine, feste Teams zu bilden: Es gilt generell der Grundsatz: „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“.
  • Die Einteilung in feste Teams von Anfang an hilft, das Infektionsrisiko zu minimieren.
  • Die Einteilung von Beschäftigten aus der Umgebung in andere Teams als Beschäftigte, die auf dem Betrieb untergebracht sind, verringert das Infektionsrisiko ebenfalls.
  • Die Arbeitgeber stellen sicher, dass die Beschäftigten untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen und die notwendigen Abstände eingehalten werden können.
  • Auch bei allen arbeitsbezogenen Kontakten sollen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 m eingehalten werden. In jedem Fall müssen diese Abstände zwischen den verschiedenen Teams vor Ort eingehalten werden.
  • Werden Bereiche in den Unterkünften von mehreren Teams gemeinsam genutzt, z.B. Sanitärräume, Küchen, soll geregelt werden, dass Kontakte der einzelnen Beschäftigtengruppen untereinander unterbleiben.
  • Im Falle einer Erkrankung ist das gesamte Team sofort zu isolieren. Erkrankte Mitarbeiter sind von den anderen getrennt unterzubringen. Die Erkrankung ist dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden, wobei der Arbeitgeber die relevanten Informationen bereithält.

Meldung und Kontrolle vor Ort:

  • Der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte vor Beginn bei der örtlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörde an.
  • Die Kontrollverantwortung liegt bei den örtlichen Behörden.

Erleichterte Rückverfolgbarkeit im Infektionsfall:

  • Durch die Vorgabe an die Betriebe, die Adressdaten und die Rück- bzw. Weiterreise der Saisonarbeitskraft sowie die Team- und Wohnbelegung zu erfassen, wird die Rückverfolgbarkeit erleichtert.
  • Im Infektionsfall legt der Arbeitgeber diese Liste dann dem örtlichen Gesundheitsamt vor.
  • Die Daten sind vier Wochen nach Abreise zu vernichten.

Das gesamte Konzeptpapier finden Sie hier.