Ursache für Großbrand war wieder ein Defekt
Auslöser des Feuers in einer Schweinemastanlage in Teutschenthal, bei dem mehrere Tausend Schweine verendeten, war ein technischer Defekt. Wie schon beim Brand vor sechs Jahren.
Das Großfeuer in einem Schweinemastbetrieb im Saalkreis wurde durch einen technischen Defekt ausgelöst. Das teilte das zuständige Polizeirevier am Sonnabend offiziell mit.
Zahl der verendeten Tiere nicht bestätigt
Nach dem Brand ging die Polizei von mehreren tausend verendeten Tieren aus. Medienberichte über 5.000 tote Schweine konnte ein Sprecher des Polizeireviers des Saalekreises am Freitagmorgen jedoch nicht bestätigen.
In der Schweinemastanlage der Woestmann-Gruppe in Teutschenthal bei Halle war am Donnerstagvormittag gegen 11 Uhr ein Brand ausgebrochen. Er entwickelte sich rasch zu einem Großfeuer und erfasste nach Angaben der Polizei zügig drei Ställe der Anlage. Sie wurden komplett zerstört. Im Einsatz waren 20 Feuerwehren mit 120 Kameraden vor Ort. Sie brachten das Feuer gegen 14.30 Uhr unter Kontrolle. Heute Vormittag wollten Brandursachenermittler auf dem Gelände ihre Arbeit aufnehmen.
Schon vor sechs Jahren gab es ein Großfeuer im Betrieb
Im Juni 2014 war in der Anlage schon einmal ein größerer Brand ausgebrochen. Damals verendeten in einem Schweinestall rund 2.400 Tiere. Seinerzeit gingen die Ermittler von einem technischen Defekt aus.
Die Schweinemastanlage (SMA) Woestmann KG in Teutschenthal gehört zum familiengeführten Unternehmensverbund WM Agrar mit Hauptsitz in Wallhausen im Kreis Mansfeld-Südharz. Zum Produktionsprofil gehören Ackerbau, Tierhaltung und mehrere Biogasanlagen. Die Tierhaltung umfasst Milchproduktion, Hähnchenmast, Schafhaltung sowie Schweinehaltung von der Ferkelerzeugung bis zur Mast. Standorte finden sich in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Ministerin Dalbert fordert mehr Brandschutz
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert hat inzwischen in einer Reaktion auf das Großfeuer einen verbesserten Brandschutz für Ställe gefordert. Dazu gehörten die Verwendung von weniger brennbaren Materialien oder das Einziehen von Brandwänden beim Bau von Ställen, eine Präsenzpflicht von Personal in großen Tierhaltungen oder ein gesondertes Brandmeldesystem. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sei durch das Tierschutzgesetz dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Haltung von Tieren, insbesondere Sicherheitsvorkehrungen im Falle technischer Störungen oder im Brandfall, zu regeln, erklärte die Grünen-Politikerin. red