Urteil in Einbruchsserie

Tatort Agrarbetrieb

Artikel teilen

Zwei Einbrecher richteten in gut 100 Agrarbetrieben Mitteldeutschlands immense Schäden an. Der Bundesgerichtshof hat jetzt den Schuldspruch des Landgerichtes Gera bestätigt. Lediglich das Strafmaß muss abgeändert werden.

Von Frank Hartmann

Rund 100 Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden von November 2012 bis Juli 2015 Opfer einer Einbrecherbande. Allein von Ende 2012 bis Ende 2013 ordnete die Polizei den Tätern 70 Einbrüche zu, knapp die Hälfte davon in Thüringen. Bis zu diesem Zeitpunkt stahlen die Verbrecher Bargeld in Höhe von rund 200.000 € und richteten einen Sachschaden von zusammen 500.000 € an. Die Verunsicherung war derart groß, dass etwa die Kriminalinspektion Suhl seinerzeit kriminalpräventive Vorträge vor Betriebsleitern halten musste. Denn es gelang nicht, die Täter zu stellen.

Mit Schweißgerät Tresore geöffnet

Damals ging man noch von einer vierköpfigen Gruppe aus. Die Vorgehensweise war stets identisch. Die Kommunikationsleitungen wurden durchtrennt und Überwachungstechnik manipuliert. Hiernach drangen die Täter gewaltsam in Werkstatt- und Verwaltungsräume ein. Mit der Schweißtechnik aus den Werkstätten wurden dann die Tresore geöffnet. Um ihre Spuren zu verwischen, entleerten die Einbrecher am Tatort dann Pulverfeuerlöscher und hinterließen eine riesige Schweinerei.

Auf frischer Tat ertappt

2015 dann kam die Polizei den Tätern auf die Spur, die sie observierte. Beim Einbruch in die Agrar eG Reichenbach im sächsischen Vogtland in der Nacht vom 24. auf den 25. Juli konnten zwei Täter dann auf frischer Tat ertappt werden. An dieser Aktion waren Polizeikräfte aus Sachsen und Thüringen beteiligt. Den Angaben der Polizei zufolge griff einer der beiden Täter beim Versuch der Festnahme die Beamten an, die daraufhin in Notwehr von der Schusswaffe Gebrauch machten.

Sechs Jahre und sechs Monate Haft

Im Zuge der Ermittlungen gegen die beiden einschlägig vorbestraften Sachsen-Anhalter konnten 56.000 € Bargeld sichergestellt werden. Das Verfahren am Landgericht Gera zog sich bis März 2018 hin. Die zu diesem Zeitpunkt 55 und 43 Jahre alten Männer  wurden schließlich wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in 17 und versuchten Diebstahls in fünf Fällen zu jeweils sechseinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt. Beide legten gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein, die er in seinen am 12. Mai gefassten Beschlüssen bezüglich des Schuldspruches und des Gerichtsverfahrenes als unbegründet verwarf. Einem der Einbrecher wird die Haftstraße aufgrund der langen Verfahrensdauer um lediglich zwei Monate verkürzt.

BGH: Strafmaß neu festlegen

Für den Zweiten wird es am Landgericht Gera nochmal eine Verhandlung geben. Der BGH erkannte darauf, dass für ihn das Strafmaß neu festgelegt werden muss. In der BGH-Begründung heißt es, dass ihm mit der gerichtlich angeordneten Einziehung seines Audi A8, eines Kfz-Anhängers und eines Kawasaki-Quads eine „Nebenstrafe“ auferlegt wurde. Dies müsse in der Haftstrafe „angemessen“ Berücksichtigung finden. Er wird also damit rechnen können, weniger als die sechseinhalb Jahre abzusitzen.

Schmerzensgeld wegen Schusswunde

Am Landgericht Zwickau ist noch ein Zivilverfahren anhängig. Der bei seiner Festnahme durch den Schusswaffengebrauch verletzte Einbrecher sieht sich „rechtswidrig und schuldhaft angeschossen“ und verlangt von den Freistaaten Sachsen und Thüringen Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € sowie eine „monatliche Schmerzensgeldrente“ in Höhe von 200 €. Verhandlungstermin für diese sogenannte „Amtshaftungsklage“ ist der 1. September.