Ferkelkastration: Arbeitsschutz bei Isoflurannarkose
Die Isoflurannarkose bei der Ferkelkastration muss für den Menschen sicher durchführbar sein. Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft prüfte und zertifizierte fünf Geräte, die damit förderfähig sind. (€)
Von Dr. Eckhard Meyer (Sächsisches LfULG, Köllitsch) und Susanne Gäckler (DLG)
Die zur Verfügung stehenden Narkosegeräte unterscheiden sich nicht nur in Größe und Preis, sondern auch in wichtigen Details. Momentan befinden sich fünf verschiedene Narkosegeräte in insgesamt zehn Ausführungen auf dem Markt, von denen derzeit sieben zertifiziert und damit förderfähig sind. Einige wenige sind im Ausland zum Teil schon länger im Einsatz und unterscheiden sich in wichtigen Details.
Allen Geräten auf dem deutschen Markt ist aber gemein, dass sie im Rahmen der Prüfungen durch die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) weiterentwickelt oder erheblich nachgebessert worden sind. Geräte, die die Prüfung bestanden haben, können somit eingesetzt und empfohlen werden. Im Vordergrund der Prüfungen stand neben dem Tier- vor allem der Arbeitsschutz, und dort wiederum die Einhaltung des weltweit niedrigsten Grenzwertes für die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) an Isofluran. Der Arbeitsschutz wird maßgeblich von der Isofluranzuführung, dem Aufbau der Narkosemasken und der Technik der Gasrückführung (Ausatemluft und Gasverluste) beeinflusst. Momentan sind folgende Geräte zertifiziert:
■ GDO: Anestacia (mit drei oder vier Narkosestationen),
■ BEG Schulze Bremer: PigNap 4.0, (vier Narkosestationen)
■ Promatec: PorcAnest 3000 (drei Narkosestationen),
■ Pro Agri: PigletSnoozer (vier Narkosestationen),
■ MS Schippers: MS Pigsleeper Flexy (drei oder vier Narkosestationen.
Nur ein Isofluran-Gerät pro Betrieb wird gefördert
Die Verordnung zur Ferkelkastration durch den Tierhalter ist seit kurzem in Kraft. Auch die Isofluran-Förderrichtlinie, die Betriebe beim Kauf der nötigen Geräte unterstützen soll, wird in den nächsten Tagen wirksam. mehr
Einordnung in die betriebliche Praxis
Die zur Verfügung stehenden mobilen Geräte sind hinsichtlich des Arbeitsschutzes deutlich weiterentwickelt. Damit die Belastung des Personals so gering wie möglich gehalten werden kann, soll bei der Kastration unter Isoflurannarkose dennoch für eine gute Raumlüftung gesorgt werden.
Jedoch ist es nicht notwendig, unter dem Abluftkamin oderaußerhalb des Abteils zu kastrieren. Es wird empfohlen, zwischen dem Zu- und Abluftpunkt im Abteil zu arbeiten. Die Anforderungen an einen drei- bis fünffachen Luftaustausch, der für die jeweilige Sau notwendigen Luftmenge je Stunde können im Abferkelabteil in der Regel problemlos erreicht werden. Ganz grob geschätzt wird die Vorgabe je nach Abteilgröße und Lüfterleistung bei 30 bis 50 % der Maximalluftrate erfüllt. Zu viel Luftbewegung ist möglicherweise auch schädlich, weil sich die geringen Restmengen von Isofluran nur absaugen lassen, wenn sie auf bestimmte Punkte konzentriert sind. Die Arbeit in den Gängen der Abteile und nicht unbedingt in unmittelbarer Nähe zum Ablüfter dürfte daher eher die Regel sein. Dazu müssen die mobilen Geräte durch die eher engen Gangbreiten der meist rekonstruierten ostdeutschen Ställe passen. Die Narkosegeräte werden überwiegend in Fahrtrichtung, also einseitig betrieben. Lediglich der …
Lesen Sie die Reportage in voller Länge in der Ausgabe 37 der Bauernzeitung.