ASP: Ab jetzt ein großes gefährdetes Gebiet
Nach dem ersten ASP-Fall im Landkreis Märkisch-Oderland, wurden die Restriktionszonen vergrößert. Es gibt nun zwei Kerngebiete und ein zusammenhängendes gefährdetes Gebiet.
Als Reaktion auf den ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschein im Landkreis Märkisch-Oderland werden die Restriktionszonen in Brandenburg jetzt vergrößert. Die Europäische Union hat per Durchführungsbeschluss, der heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, den Brandenburger Vorschlag für die erweiterte ASP-Gebietskulisse gebilligt. Es gibt nun zwei Kerngebiete und ein zusammenhängendes gefährdetes Gebiet. Das bisherige gefährdete Gebiet wurde in nördlicher Richtung bis Märkisch-Oderland verlängert und umschließt nun Frankfurt (Oder).
Die von der Änderung des Seuchengebietes betroffenen Landkreise und kreisfreie Stadt werden ihre Tierseuchen-Allgemeinverfügungen jetzt entsprechend anpassen. Mit diesen Allgemeinverfügungen werden auch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP sowie zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Hausschweinepopulation und der Wildschweinpopulation angeordnet.
Das erste Kerngebiet um die Fundorte bei Sembten im Landkreis Spree-Neiße und nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree hat eine Fläche von rund 150 Quadratkilometern. Das zweite Kerngebiet um den Fundort in Bleyen im Landkreis Märkisch-Oderland hat eine Fläche von rund 45 Quadratkilometern.
Seuchengebiet besteht aus 45 GEMEINDEN in 4 Landkreisen
Das jetzt festgelegte Seuchengebiet (sogenanntes gefährdete Gebiet) hat eine Fläche von rund 2.200 Quadratkilometern und umfasst folgende Gebiete:
- Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
- Landkreis Dahme Spreewald
- Gemeinde Jamlitz mit den Gemarkungen Jamlitz, Ullersdorf, Leeskow
- Gemeinde Lieberose mit den Gemarkungen Lieberose, Goschen, Blasdorf, Trebitz
- Landkreis Märkisch-Oderland
- Gemeinde Alt Tucheband
- Gemeinde Bleyen-Genschmar
- Gemeinde Falkenhagen(Mark)
- Gemeinde Fichtenhöhe
- Gemeinde Golzow
- Gemeinde Gusow-Platkow
- Gemeinde Küstriner Vorland
- Gemeinde Lebus
- Gemeinde Letschin
- Gemeinde Lietzen
- Gemeinde Lindendorf
- Gemeinde Neuhardenberg mit den Gemarkungen Neuhardenberg, Quappendorf, Wulkow bei Trebnitz
- Gemeinde Neutrebbin mit den Gemarkungen Altbarnim, Wuschewier
- Gemeinde Podelzig
- Gemeinde Reitwein
- Gemeinde Seelow
- Gemeinde Treplin
- Gemeinde Vierlinden mit den Gemarkungen Alt Rosental, Görlsdorf, Diedersdorf, Neuentempel, Marxdorf, Friedersdorf
- Gemeinde Zeschdorf
- Gemeinde Zechin
- Landkreis Oder-Spree
- Gemeinde Briesen mit der Gemarkung Biegen
- Gemeinde Brieskow-Finkenheerd
- Gemeinde Eisenhüttenstadt
- Gemeinde Friedland mit den Gemarkungen Günthersdorf, Lindow, Weichensdorf, Groß Muckrow, Klein Muckrow, Chossewitz, Groß Briesen, Reudnitz, Oelsen
- Gemeinde Groß Lindow
- Gemeinde Grunow-Dammendorf
- Gemeinde Jakobsdorf mit den Gemarkungen Petersdorf (B), Sieversdorf, Pillgram, Jacobsdorf
- Gemeinde Lawitz
- Gemeinde Mixdorf
- Gemeinde Müllrose
- Gemeinde Neißemünde
- Gemeinde Neuzelle
- Gemeinde Schlaubetal
- Gemeinde Siehdichum
- Gemeinde Vogelsang
- Gemeinde Wiesenau
- Gemeinde Zeltendorf
- Landkreis Spree-Neiße
- Gemeinde Guben
- Gemeinde Jänschwalde mit den Gemarkungen Jänschwalde, Drewitz
- Gemeinde Peitz
- Gemeinde Schenkendöbern
- Gemeinde Tauer
- Gemeinde Turnow-Preilack mit der Gemarkung Preilack
red