Vogelgrippe: Neuer Fall bei Wildvogel in Brandenburg

(c) imago images / Karina Hessland
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Auch in Brandenburg ist bei einem verendeten Kranich der Geflügelpest-Erreger H5N8 (auch Vogelgrippe genannt) nachgewiesen worden. Der Fundort befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

In Brandenburg ist bei einem tot aufgefundenen Kranich die hochpathogenen aviäre Influenza, Subtyp H5N8 (die sogenannte Vogelgrippe) vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen worden. Das hat das Brandenburger Verbraucherschutzministerium am Wochenende mitgeteilt. Mit dem einsetzenden Zug der Wildvögel wurden seit dem 30. Oktober wieder Vogelgrippe-Fälle – vor allem an Nord- und Ostseeküste – nachgewiesen.

Zu dem Vogelgrippe-Fund in Brandenburg sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Wir wissen, dass die Geflügelpest seit Ende Oktober wieder verstärkt auch in Deutschland auftritt. Jetzt gilt es, eine Übertragung auf Hausgeflügel zu verhindern.“

„Außerdem“, fährt Nonnemacher fort, „haben wir bereits den Geflügelwirtschaftsverband Brandenburg, den Landesverband der Rassegeflügelzüchter und die Bauernverbände über die aktuelle Situation zur Geflügelpest informiert. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers und auch eines möglichen Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen ist hoch. Wir intensivieren darum unser Geflügelpest-Monitoring. Außerdem sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken unter anderem durch Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futtereinstreu und sonstigen Gegenständen haben“.

Zudem sollen Hobbyhalter sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine Einrichtung zum Händewaschen sowie zur Desinfektion der Schuhe vorhanden sind.

Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel sind laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich. red