Abgabeprämie für Schwarzwild in Brandenburg
Für eine schnellere Reduzierung der Wildschweinbestände zur ASP-Bekämpfung zahlt das Land Brandenburg seit 9. November eine Abgabeprämie für Schwarzwild – bis zu 50 Euro je Tier.
Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen, müssen die Wildschweinbestände weiter reduziert werden. Seit dem 9. November wird erlegtes und nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus den Pufferzonen der ASP-Gebiete für eine Abgabeprämie angenommen, meldet das Brandenburger Landwirtschaftsministerium. Die Landkreise haben dafür Abgabestellen eingerichtet.
Die oberste Jagdbehörde im Landwirtschafts- und Umweltministerium Brandenburg zahlt demnach für Wildschweine mit einem Gewicht bis 30 kg eine Abgabeprämie von 30 Euro, für Schwarzwild ab 30 kg eine Abgabeprämie von 50 Euro. Alle in einer Sammelstelle abgegebenen Tierkörper werden auf ASP beprobt und anschließend unschädlich beseitigt.
Abgabeprämie für Schwarzwild: Übersicht der Sammelstellen
Die Landkreise haben gemeinsam mit dem Landesforstbetrieb und weiteren privaten und kommunalen Forstbetrieben Sammelstellen eingerichtet. Eine detaillierte Übersicht der Sammelstellen hat das Agrar- und Umweltministeriums veröffentlicht. Auch auf dem Geoportal Forst Brandenburg ist die Übersicht der Sammelstellen abrufbar. Für den Landkreis Märkisch Oderland sollen die Orte der Sammelstellen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden.
In den ASP-Restriktionszonen, in denen die Jagd weiterhin erlaubt und erforderlich ist, ist es aus seuchenhygienischen Gründen erschwert und aufwändig, Wildschweinfleisch zu vermarkten. Damit die Wildschweinpopulation dennoch sinkt, finanziert das Landwirt- schaftsministerium die Abgabeprämie. Sobald die Jagd in den gefährdeten Gebieten freigegeben wird, können auch Wildschweine aus diesen Bereichen (außer aus sogenannten weißen Zonen) abgegeben werden. Zurzeit ist die Jagd im gefährdeten Gebiet jedoch untersagt.
Abgabeprämie zu Jahresende ausgezahlt
Die Jagdausübungsberechtigten erhalten die Abgabeprämie von den Landkreisen. Diese werde laut Landwirtschaftsministerium zum Jagdjahresende bei den unteren Jagdbehörden mit dem im Internet verfügbaren Formular beantragt und ausgezahlt. Die bereits bestehende Erlegungsprämie für Schwarzwild mit 50 Euro pro erlegtes Stück über den Streckenzahlen des Referenzjahres 2015/16 werde auch für die abgegebenen Stücke weiter angerechnet. red