Landesverordnung zu Natura 2000-Gebieten
Neuigkeiten für 37 Einheits- und Verbandsgemeinden zu den NATURA 2000-Gebieten: Ausgewählte Karten und Verordnungsdokumente sind öffentlich einsehbar.
von Detlef Finger
Halle/S. Vom 4. Oktober bis 4. Dezember 2017 fand das öffentliche Beteiligungsverfahren für die Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt statt. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung hatten Bürger/innen, Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Flächen, die nach § 23 NatSchG LSA unter besonderen Schutz gestellt werden sollen, Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Wie das Landesverwaltungsamt jetzt mitteilte, ist es aufgrund von umfangreichen Erörterungs- und Abstimmungsgesprächen mit Betroffenen sowie Ergänzungen im Rahmen der Abwägung erforderlich, dass in 37 Einheits- und Verbandsgemeinden erneut ausgewählte Karten und Verordnungsdokumente öffentlich ausgelegt werden. Bei den ausgelegten Unterlagen handele es sich hauptsächlich um die Darstellung der sensiblen Uferbereiche an der Elbe, in denen das Anlanden und Angeln sowie das Betreten und Befahren geregelt werde. In vier FFH-Gebieten seien Veränderungen an den dargestellten Lebensraumtypen vorgenommen, in sieben Natura 2000-Gebieten Regelungen ergänzt bzw. verändert worden.
In der Zeit vom 9. August bis 10. September 2018 könnten alle betroffenen Bürger/innen, Bewirtschafter, Verbände etc. die ergänzenden Unterlagen zur Sicherung der NATURA 2000-Gebiete in den betroffenen Einheits- und Verbandsgemeinden einsehen und bis zum 25. September 2018 ihre Vorschläge, Anregungen und Einwände dazu einreichen. Eine Verlängerung der Frist sei aufgrund des engen Zeitplanes nicht möglich.
Bei Unklarheiten oder Fragen könnten sich Betroffene jederzeit beim Landesverwaltungsamt melden, um Auskünfte einzuholen.
Frau Sach
Tel. (0345) 5142307
sarahjane.sach@lvwa.sachsen-anhalt.de
Aufgrund der eingegangenen Einwendungen prüfe das Landesverwaltungsamt den Verordnungsentwurf und nehme gegebenenfalls Änderungen vor, hieß es abschließend seitens des Amtes.
Von der Landesverordnung zu natura 2000-Gebieten betroffene Einheits- und Verbandsgemeinden
Eine Übersicht der von der ergänzenden Auslegung betroffene Einheits- und Verbandsgemeinden finden Sie hier.
Kreisfreie Städte
- Stadt Magdeburg
- Stadt Dessau-Roßlau
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
- Einheitsgemeinde Stadt Zerbst/Anhalt
Landkreis Börde
- Einheitsgemeinde Barleben
- Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt
- Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Landkreis Jerichower Land
- Einheitsgemeinde Elbe-Parey
- Einheitsgemeinde Stadt Burg
- Einheitsgemeinde Stadt Gommern
- Einheitsgemeinde Möser
- Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
Landkreis Salzlandkreis
- Einheitsgemeinde Stadt Schönebeck (Elbe)
- Einheitsgemeinde Stadt Barby
Landkreis Saalekreis
- Einheitsgemeinde Salzatal
Landkreis Harz
- Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken
- Einheitsgemeinde Welterbestadt Quedlinburg
- Einheitsgemeinde Stadt Thale
- Einheitsgemeinde Stadt Blankenburg (Harz)
- Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck
- Landkreis Stendal
- Einheitsgemeinde Hansestadt Havelberg
- Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal
- Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
- Einheitsgemeinde Stadt Tangermünde
- Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
- Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
- Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark)
Landkreis Wittenberg
- Einheitsgemeinde Stadt Annaburg
- Einheitsgemeinde Stadt Bad Schmiedeberg
- Einheitsgemeinde Stadt Coswig (Anhalt)
- Einheitsgemeinde Stadt Jessen
- Einheitsgemeinde Stadt Kemberg
- Einheitsgemeinde Stadt Lutherstadt Wittenberg
- Einheitsgemeinde Stadt Oranienbaum-Wörlitz
- Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster
- Einheitsgemeinde Stadt Gräfenhainichen
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel
- Einheitsgemeinde Hansestadt Salzwedel
- Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf