Restriktionszone im ASP-Gebiet erweitert

Nach weiteren Funden mit ASP infizierter Wildschweinkadaver wurde die Restriktionszone in Sachsen ausgeweitet. (c) Uwe Oehm
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Sachsen hat die Restriktionszone im Landkreis Görlitz erweitert, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Beauftragte Jäger erhalten jetzt 150 Euro für jedes im gefährdeten Gebiet erlegte Wildschwein.

Nach den jüngsten Funden infizierter Wildschweine bei Sagar weitet der Freistaat die innere Infektionszone, das sogenannte gefährdete Gebiet, im Norden bis an die Landesgrenze zu Brandenburg aus. Es vergrößert sich somit um 22 auf 157 Quadratkilometer. Gleichzeitig erweitern die Behörden auch die Pufferzone, die das gefährdete Gebiet umgibt. Sie umschließt das gefährdete Gebiet und ist mindestens 6 km breit. Wie das Sozialministerium mitteilt, umfasst die Restriktionszone mit beiden Gebieten jetzt insgesamt 762 Quadratkilometer.

Zaun soll Eindringen infizierter Wildschweine verhindern

Sozialministerin Köpping (SPD) erklärte: „Nach wie vor gehen wir davon aus, dass das ASP-Virus über die Neiße nach Sachsen kommt und wir uns in Sachsen in den Ausläufern eines aktiven Seuchengeschehens in Polen befinden. Unsere Lage unterscheidet sich insoweit von Brandenburg.  Wir erwarten, dass mit der Fertigstellung des Metallzauns eine Ausbreitung des Virus nach Westen erheblich erschwert wird.“ Bei der Bekämpfung der Tierseuche habe man jedoch noch einen langen Weg vor sich.

Nach Umzäunung des gefährdeten Gebietes steht nunmehr die gezielte Reduktion der dortigen Wildschweinpopulation an. Dies soll mit Hilfe der ortsansässigen Jäger und unter Anleitung des Landkreises Görlitz geschehen. Aktuell wird von einem Bestand von rund 1.200 Wildschweinen in dem Gebiet ausgegangen. Für ihren Aufwand sollen die mit der Entnahme beauftragten Jäger eine Prämie von 150 Euro pro Wildschwein erhalten. Alle entnommenen Tiere werden auf ASP untersucht und unschädlich beseitigt.

Jagd ist unter Einschränkungen wieder erlaubt

In beiden Gebieten der Restriktionszone gelten laut der neuen Allgemeinverfügung weiterhin bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für Personen, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind. Die Nutzung von Land- und Forstwirtschaftsflächen ist erlaubt, sofern sie nicht im Einzelfall untersagt wird. Fallwildsuche und Zäunungen werden fortgesetzt.

Die bisher geltende Jagdruhe in den Zonen des Restriktionsgebietes ist unter bestimmten Einschränkungen aufgehoben. Drückjagden sind jedoch in beiden Zonen nicht erlaubt. Im neuen Teil des gefährdeten Gebietes müssen erst die Fallwildsuche und der Zaunbau abgeschlossen sein, bevor die Jagd wieder möglich ist.