Der neue Brandenburger Weg

(c) Heike Mildner
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Das Strategiepapier „Der neue Brandenburger Weg – Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft 2030“ soll als Grundlage für einen gesellschaftlichen Dialog dienen. Wir haben das 48-seitige Papier für Sie zusammengefasst.

Von Heike Mildner

Nachdem das Strategiepapier des Landesbauernverbandes (LBV) 2019 in den Kreis- und Regionalverbänden durchaus kontrovers diskutiert wurde, stimmten ihm 93 % der Delegierten des digitalen Bauerntages am 26. November 2020 zu. Nun steht es nicht mehr nur im Verband zur Diskussion, sondern kann als Grundlage für einen gesellschaftlichen Dialog dienen. „Regionale Lösungsstrategien werden große gemeinsame Anstrengungen erfordern und stellen zu den vorherrschenden wirtschaftlichen Globalisierungsmodellen einen Gegenpol dar, der auch politisch gewollt und unterstützt werden muss“, heißt es in dem 48 Seiten starken Papier, das bereits vor Corona formuliert wurde. Wir haben versucht, das Wesentliche in zwei Teilen zusammenzufassen. Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Region Berlin-Brandenburg.

Der neue Brandenburger Weg: Status Quo und Potenziale

Schweine: Derzeit (November 2018) gibt es 170 Schweinehaltungen mit insgesamt 751.222 Schweinen in BB. Davon halten 119 Betriebe 1.000 Schweine und mehr. Etwa 75 % der in Brandenburg erzeugten Ferkel werden derzeit woanders gemästet. Es gibt nur noch einen voll zertifizierten Schlachtbetrieb (Perleberg) und einen potenten Verarbeiter (Eberswalde). Selbstversorgungsgrad derzeit unter 50 %.
Bedarf (2030): ca. drei Millionen geschlachtete Schweine jährlich.

Rind- und Kalbfleisch: Derzeit (5/2019) hat Brandenburg 2.600 Haltungen mit 88.800 Mutterkühen. Die durchschnittliche Bestandsgröße liegt bei 34,3 Mutterkühen. Es gibt keine nennenswerte Anzahl an Rindermästern. Der Selbstversorgungsgrad liegt derzeit unter 50 %, es existiert kein spezialisierter Verarbeiter.
Bedarf (2030): 60 Mio. kg.

Rinder auf der Weide
(c) Sabine Rübensaat

Milch und Milchprodukte: Derzeit (5/2019) gibt es im Land 645 Milchviehhaltungen mit 146.955 Milchkühen. 89 Milchviehbetriebe halten 500 und mehr Milchkühe. Der Selbstversorgungsgrad liegt derzeit unter 50 %, nur zwei Großmolkereien mit überbetrieblichen Verarbeitungskapazitäten für konventionell erzeugte Milch (Elbe-Elster, Uckermark).
Bedarf (2030): Konsummilch 315 Mio. kg. Milchprodukte 186 Mio. kg, 36 Mio. kg Butter, 147 Mio. kg Käse.
Bedarf Ackerbau: Regionale Lieferketten für Freilandgemüse, Kartoffeln, Futtermittel, regionales Brotgetreide, Z-Saatgut (Getreide, Gräser, Leguminosen).

Die Zahlen verdeutlichen, dass regionale Lieferketten mit definierten Qualitätsmerkmalen große Chancen für die Umsetzung einer regionalen Ernährungsstrategie bieten können. Mit steigenden Marktanteilen können Regionalität und definierte Qualität nur durch höhere, faire Erzeugerpreise eine deutlich verbesserte ökonomische Ertragssituation für Land- und Ernährungswirtschaft erzielen. Regionale Ernährungsstrategien erfordern große Investitionen in den Wiederaufbau von verloren gegangener Verarbeitungsinfrastruktur.

Vorschläge zur Tierhaltung

1. Konzept „Brandenburger Tiergesundheits- und Tierwohlstall“ erarbeiten
Für das Konzept werden Modellställe analysiert und Kriterien für Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Mast festgelegt. Berücksichtigt werden dabei: Kastrations- und Kupierverzicht, Steigerung des Anteils regionaler Futtermittel auf 90 % (siehe auch Punkt 7, regionale Eiweiß-Futter-Strategie) und ein umweltgerechtes Emissionsmanagement (Obergrenze 2,0 GV/ha für Einzelbetriebe und Kooperationen von Zucht und Mastbetrieb im Umkreis von 50 km).

2. Sauenhaltung und Schweinemast entwickeln
Im Zuge der Bundesgesetzgebung werden perspektivisch circa 30 % der Sauenplätze aus dem Bestand fallen. Mit jährlich drei Prozent an Tierwohl-Stallplätzen lässt sich das kompensieren. 2030 könnten so mindestens 300.000 Tierwohl-Ferkel p.a. für eine regionale Verwertungskette bis zur Schlachtreife gemästet werden. Betriebliche Kooperationen in einem Umkreis von 50 km empfehlen sich als sinnvolle Alternative zu einzelbetrieblich-geschlossenen Systemen. Für die Umsetzung dieses Vorschlags bedarf es einer speziellen Investitionsförderung, beschleunigter Genehmigungsverfahren (höchstens zehn Monate), Rechtssicherheit und ein Nebeneinander von alten und neuen Ställen in der Umstellungsphase. Zudem erfordert die Umsetzung konzernunabhängige Schlacht- und Verarbeitungsstrukturen in Brandenburg (gemeinschaftlich-genossenschaftlicher Ansatz mit Landesförderung) und ökonomisch verlässliche Verträge mit Verarbeitern und Handel.

3. Stabilisierung der Milchviehhaltung auf dem Niveau 2018/2019
Die hervorragende Qualität der Brandenburger Milchviehbetriebe und die gute Umweltbilanz der Kreislaufwirtschaft werden in den Fokus der Verbraucher gerückt und nachweisbare Kriterien für „regionale Milch“ entwickelt.

4. „Nachhaltigkeitsmodul Milch“ als Qualitätsmaßstab etablieren
Das von Thünen-Institut und QM-Milch e. V. gestartete Projekt „Nachhaltigkeitsmodul Milch“ wird als zukunftsorientierter Standard etabliert (bis 2025 50 %, bis 2030 90 % der Milchviehbetriebe). Dafür müssen Beratung, Um- und Neubau im Sinne des Konzeptes gefördert, Genehmigungsverfahren beschleunigt und Rechtssicherheit geschaffen werden.

Milchviehstall
(c) Sabine Rübensaat

5. Marke „Milch aus Brandenburg“ entwickeln
Der Vorschlag zielt auf einen fairen, langfristig verbindlichen Milchpreis. 2025 sollen 240 Mio. kg, fünf Jahre später 400 Mio. kg „Milch aus Brandenburg“ (inkl. Verarbeitungsprodukte) abgesetzt werden. Das Produkt garantiert Tierwohl und Tiergesundheit, sichert die Nutzung von Grünlandflächen und die Weiterentwicklung der Weidehaltung, bündelt Milch und Milchprodukte in einer regionalen Produktions- und Lieferkette bei höchster Transparenz, stabilisiert regionale Kreislaufwirtschaftssysteme, schafft Arbeitsplätze in der Molkereiwirtschaft und sichert Milchviehhaltern ein faires Einkommen. Zur Umsetzung des Vorschlags sollten zunächst die Absatzchancen geprüft werden. Ohne ein präferierendes Konsumverhalten bei fairen Preisen ist es nicht möglich, eine solche sozial-ökologisch-ökonomische Milchviehhaltung zu etablieren.

Das Ministerium sollte diesbezüglich eine Studie in Auftrag geben. Bei positivem Ausgang müsste eine konzernunabhängige Milchverarbeitung mit gemeinschaftlich-genossenschaftlichem Ansatz aufgebaut werden, die vom Land gefördert wird. Dezentrale Strukturen (Hofmolkereien/ Käsereien etc.), die im Bereich der bäuerlichen Direktvermarktung bereits Kapazitäten aufgebaut haben, dürfen dadurch nicht verdrängt werden.

6. Initiative Brandenburger Qualitätsrindfleisch
Mit Brandenburger Qualitätsrindfleisch wird eine nachhaltige Alternative zu Importrindfleisch aus aller Welt etabliert: produziert nach definierten Haltungsstandards, die Tierwohl- und Umweltaspekten gerecht werden, mit bis zu 90 % regionalem Futter. Die Begleitung von Landesseite durch Investitionsprogramme und Unterstützung regionaler Lieferketten bei fairen Erzeugerpreisen ist ähnlich wie bei den Vorschlägen 2 und 5 Basis für die Umsetzung.

7. Eiweißfutter-Strategie
Einheimische Eiweißfuttermittel sollen durch importierte weitestgehend ersetzen. Das kommt auch der Fruchtfolge entgegen. Gezielte Förderimpulse, wissenschaftliche Begleitung und konzernunabhängige Fütterungsberatung sind dafür notwendig.

8. Tiergesundheit
Der LBV befürwortet den Aufbau eines Tiergesundheitsdienstes als landwirtschaftliche Offizial-Beratung durch das Land. Bei Problemen in Tierhaltungsbetrieben, die im Rahmen externer Kontrollen festgestellt worden sind, führt er eine Pflichtberatung durch. Bis 2030 soll jeder Betrieb im Rahmen der Qualitätsprogramme Schwein, Rind und Milch einen Hoftierarzt haben.

Ferkel
(c) Sabine Rübensaat

9. Weiterbildung Tierschutz
Der LBV erarbeitet mit der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie (BLAK) und dem Ministerium bis 2021 ein Qualifizierungsprogramm. Bis 2025 hat die Hälfte der tierhaltenden Betriebe dieses Programm durchlaufen. Tierschutzinhalte werden Bestandteil des Lehrplanes in Ausbildung und Studium.

10. Weniger Antibiotika
Bis 2030 weitestgehend antibiotikafreie Schweinemast, das heißt, Antibiotika werden ausschließlich im Einzelfall vom Tierarzt verordnet. Dabei gilt maximal eine antibiotische Behandlung je Tier. Ein Stallbuch im Betrieb dokumentiert bei jedem Fall Indikation und Krankheitsverlauf.

11. Verhaltenskodex
Der respektvolle, artgerechte Umgang mit Lebewesen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Normen ist Grundlage des Arbeits- und Ethikkodex der Landwirte in Brandenburg. Der LBV sieht das Bekenntnis zu Tierschutz und zu Tiergesundheit als Grundlage für eine Mitgliedschaft.

Vorschläge zum Acker- und Pflanzenbau

Durchschnitt 33 Bodenpunkte, eine schlechte Wasserspeicherfähigkeit der Böden und mit 560 mm Niederschlag im langjährigen Mittel 220 mm weniger als im Bundesdurchschnitt: Die Bedingungen für den Acker- und Pflanzenbau in Brandenburg sind eine Herausforderung. Auf den Äckern dominiert Körnergetreide mit knapp 50% Anbaufläche. Der Maisanbau hat mit 21 % Flächenanteil große Bedeutung. Die Anbauflächen für Ölfrüchte sind rückläufig, die Produktion von Hackfrüchten,
insbesondere Kartoffeln, ist mittlerweile fast bedeutungslos. Der Anbau von Körnerleguminosen liegt bei zwei Prozent. Knapp 56 % der Anbaufläche werden pfluglos bewirtschaftet. Daher gilt es, den Zielkonflikt zwischen bodenschonender, konservierender Bodenbearbeitung und dem damit verbundenen Einsatz von Breitbandherbiziden zu lösen. Mit durchschnittlich 1,04 kg Wirkstoff pro Hektar setzen Brandenburger Landwirte deutlich weniger Pflanzenschutzmittel (PSM) ein als im bundesdeutschen Mittel (2,9 kg Wirkstoff pro Hektar). Der Blick auf die roten Gebiete zeigt, dass Brandenburgs Grundwasser kaum nitratgefährdet ist. Die Sicherung von Biodiversität sieht der LBV als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Vorschläge 12 bis 29 lauten:

12. Biodiversitätsflächen erhalten und erweitern
Biodiversitätsflächen wie Blühstreifen und -flächen, Hecken, Feldgehölze u. ä. sollten auf einzelbetrieblicher Basis erfasst werden. Bis 2030 können sie um bis zu 50.000 ha erweitert werden. Der LBV ermöglicht dabei die gesellschaftliche Teilhabe. Er unterstützt die Erforschung und Entwicklung von Agroforstsystemen. Voraussetzungen sind
u. a., dass es Förderprogramme gibt, bürokratische Hürden beseitigt werden, freiwillig geschaffene Biodiversitätsflächen auch wieder ackerbaulich genutzt werden können und die Wirksamkeit der Maßnahmen per Monitoring geprüft wird.

13. Naturschutz in der pflanzenbaulichen Praxis
Der LBV erarbeitet mit BLAk und Ministerium ein Fortbildungsprogramm für Landwirte zum Naturschutzmanagement. Das Thema findet sich in Ausbildung und Studium wieder. Das Land fördert und unterstützt administrativ.

(c) Sabine Rübensaat

14. Aufbau einer naturschutzfachlichen Beratung
Der LBV baut bis 2023 eine naturschutzfachliche Beratung auf und berät Landwirte bei der Umsetzung von Natur-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM). Er ist Partner für landwirtschaftliche Umweltkooperationen in den Regionen – wie im niederländischen Modell. Das Land fördert und unterstützt administrativ.

15. Modellprojekte als Impulsgeber nutzen
F.R.A.N.Z, ForwardFarming und FarmNetzwerk, weiterführen und neue Partner gewinnen.

16. Beim Pflanzenschutzmittel-Einsatz freiwillig Abstände einhalten
Der LBV setzt sich für ein Pufferstreifenprogramm mit finanziellem Ausgleich ein: keine Pflanzenschutzmittel im Abstand von sechs Metern zu umweltsensiblen Gewässern. Ausgenommen sind Saatgutvermehrungsflächen.

17. Pflanzenschutzmittel transparent einsetzen
Der LBV baut ein Netzwerk von Referenzbetrieben für ein freiwilliges Meldesystem zum PSM-Einsatz auf. Die Werte werden erfasst und veröffentlicht. Bis 2030 entsteht eine einsehbare Datei zum Pflanzenschutz in der betrieblichen Praxis. Das Land fördert und unterstützt administrativ.

18. Pflanzenschutzmittel freiwillig reduzieren
Der LBV setzt sich dafür ein, den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf durchschnittlich 500 g je Hektar und Jahr zu beschränken. Bis 2030 soll der Einsatz von PSM in Naturschutz- und FFH-Gebieten weiter gesenkt werden. Notwendig sind u. a. wissenschaftliche Untersuchungen zum optimalen Einsatz von PSM im Sinne einer nachhaltigeren Bewirtschaftung (Grenznutzen Ertrag/Kosten) unter den Bedingungen in Brandenburg.

(c) Sabine Rübensaat

19. Umweltgerecht und effizient düngen
N-Saldo in der Feld-Stall-Bilanz ab 2022 auf durchschnittlich unter 40 kg/ha absenken. Zudem senken bis 2025 veranlagte Betriebe das pauschale durchschnittliche N-Saldo in der Stoffstrombilanz auf unter 120 kg/ha. Administrativ und wissenschaftlich begleitet soll eine Düngestrategie erarbeitet werden.

20. Beim Düngen freiwillig Abstände einhalten
Der LBV setzt sich intensiv für die Entwicklung eines Pufferstreifensprogramms mit ent sprechenden Förderszenarien bzw. finanziellen Ausgleichsleistungen an direkt angrenzenden umweltsensiblen Gewässern (zwei Meter) ein.

21. Schutz der Oberflächengewässer verbessern
Bis 2030 sollen 90 % der Oberflächengewässer in Bezug auf Stickstoff und Phosphor nach Kriterien der Wasser-Rahmen-Richtlinie mit „gut“ bewertet werden. Eine Landesarbeitsgruppe aus Vertretern der landwirtschaftlichen Praxis und Verbände, der Wasser- und Abwasserwirtschaft, der Unterhaltungsverbände, der Fachbehörden und der Vertreter von Naturund Umweltschutzverbänden soll einen Maßnahmenkatalog für die Landwirtschaft zum Gewässerschutz mit kooperativem Ansatz entwickeln. Voraussetzungen sind die administrative und fördertechnische Unterstützung bei der flächendeckenden Erfassung der Nährstoff-Quellen. Zudem sollten ökonomische Anreize mit einer AUKM „Gewässerrandstreifen“ (Düngung und Pflanzenschutz) gesetzt werden. Lokale Kooperationen zwischen Landwirtschaft, Abwasser- und Wasserwirtschaft und Unterhaltungsverbänden zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen werden unterstützt.

22. Start einer Initiative „Modellregion Precision-Farming 4.0“
Gemeinsam mit Landesministerien, Wirtschaftsförderung und Wissenschaftsnetzwerk entsteht eine „Modellregion Precision Farming 4.0 – innovative, moderner Landwirtschaft“. Digitale Methoden insbesondere zur Erfassung von Einflussdaten (Echtzeit-Sensorik) werden erprobt und angewendet, Steuerungs- und Ausbringungsverfahren verbessern die Effizienz bei Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz und damit die Umweltverträglichkeit (DropLeg-Düsen, Unterflurdüngung mit Strip-Till, Ansäuerung organischer Düngemittel). Notwendig dafür ist u. a., die Anbindung an das G4-/G5-Funknetz in der Fläche zu sichern.

23. Erosionsschutz durch konservierende Bodenbearbeitung weiter verbessern
Leitfaden „Erfahrungslexikon konservierende Bodenbearbeitung in Brandenburg“ erarbeiten, um den Anteil an konservierender Bodenbearbeitung zu erhöhen. Auch das Pflügen alle vier Jahre kann ein Weg sein. Breitbandherbizide müssen dafür weiter eingesetzt werden dürfen. Mechanische Unkrautbekämpfung soll in geförderten Modellprojekten deren Einsatz minimieren.

24. Reduzierung der Ammoniakemissionen
Bestehende Lagerkapazitäten für organischen Dünger zu sanieren, die Güllelagerkapazität von sechs auf acht Monate zu erweitern und Güllelager flächendeckend abzudecken, sollte 100-prozentig gefördert werden.

25. Bindung des Tierbestandes an die Fläche
Eine Obergrenze von 2,0 GV/ha für Einzelbetriebe und Kooperationen von Zucht- und Mastbetrieben im Umkreis von 50 km (Vorschlag 1) gewährleistet die Bindung des Tierbestandes an die Fläche. Die überregionale Abnahme von organischem Wirtschaftsdünger wird auf 1,5 GV pro Hektar/Betrieb beschränkt.

26. Mehr Leguminosen anbauen
Der Anbau großkörniger Leguminosen wird – begleitet von Förderimpulsen – bis zu einem jährlichen Umfang von 60.000 ha (sechs Prozent der Ackerfläche) im Jahr 2030 gesteigert. Kleinkörnige Leguminosen, insbesondere Luzerne, senken durch Anbau und Einsatz schrittweise den Bedarf an Importsoja aus Übersee in der Wiederkäuerfütterung.

27. „Neue Kulturpflanzen“ anbauen
Eine Facharbeitsgruppe beim LBV begleitet den Anbau neuer Kulturpflanzen (z. B. Faserpflanzen, Kichererbsen u. ä.), um Wetterextremen zu begegnen und den Pflanzenbau und gegebenenfalls die Einkommen zu stabilisieren.

28. Grünland differenziert nutzen
Landesweit werden in enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und Fachbehörden bis Ende 2022 die Grünlandqualitäten einzelbetrieblich typologisiert. Eine landesweite Grünlandbonitur auf Schlagebene durch die LBV-Mitglieder bildet die Grundlage.

29. Langfristige Grünlandstrategie entwickeln
Ein langfristig ausgerichtetes, nachhaltiges Nutzungskonzept soll Grundlage für die ökonomisch und ökologisch ausgewogene Bewirtschaftung des Grünlandes sein. Administrativ und fördertechnisch begleitet, flankiert durch ein Förderprogramm zur Weidetierhaltung und naturschutzfachliche Beratung werden Wasserwirtschaft, Unterhaltungsverbände und Landwirte auf lokaler Ebene zusammenarbeiten. Insbesondere auf Niedermoor wird durch angepasste wasserwirtschaftliche Maßnahmen die Bewirtschaftung erhalten und verbessert. Tragfähige Konzepte gleichen die Interessen zwischen ökonomischer Nutzung und Naturschutz aus.