Erster Fall von Geflügelpest in Thüringen
In Nordthüringen wurde in einem Hobbybestand die Geflügelpest festgestellt. In allen Risikogebieten des Freistaates soll nun eine Stallpflicht angeordnet werden.
Die Geflügelpest hat Thüringen erreicht: Betroffen ist ein Hobbygeflügelbestand im Landkreis Nordhausen mit 50 Hühnern und drei Enten. Die Tiere wurden auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes bereits getötet. Daneben gibt es Restriktionszonen. Die zuständige Sozialministerin, Heike Werner, rief alle Thüringer Geflügelhalterinnen und -halter auf, die Geflügelpest sehr ernst zu nehmen: „Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell das Virus auf Hausgeflügelhaltungen übergreifen kann. Ich appelliere dringend an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.“
Landesweite Stallpflicht angeordnet
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz forderte unterdessen alle Landkreise und kreisfreien Städte auf, die Stallpflicht von Hausgeflügel in Wildvogel-Risikogebieten und in geflügeldichten Gebieten anzuordnen. Wildvogel-Risikogebiete gibt es nahezu flächendeckend im Land. Daneben ordnete die Landesbehörde umfassende Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter an, um das Eintragsrisiko der Geflügelpest zu minimieren.
Bundesweit 500 Mal Geflügelpest festgestellt
Seit dem 1. Oktober 2020 wurden bundesweit 465 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 32 Fälle bei Hausgeflügel in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen gemeldet. Die hochpathogene Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7 (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche. Bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln kann sie nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen. red