Beständig bleibt die Veränderung

Überblick zu rechtlichen Neuerungen 2021

Einen Berg von Regelungen dürfen Landwirte wieder einmal beachten. Die „Futtermittellandschaft“ wird jedenfalls vielfältiger.
Unternehmen & Recht
Artikel teilen

Auch in diesem Jahr kommen auf die Landwirtschaft wieder die unterschiedlichsten rechtlichen Neuerungen zu, die wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt haben.

Von Deutscher Bauernverband, Berlin

Nachdem wir in der vergangenen Ausgabe die steuerlichen Veränderungen zum Jahreswechsel für Sie beleuchtet haben, wenden wir uns heute den weiteren gesetzlichen Neuerungen zu. 2021 beginnt die Bepreisung von CO2-Emissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr. Das nationale Brennstoffemissionshandelssystem (nEHS) bezieht grundsätzlich alle Treib- und Heizstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und ab 2023 Kohle mit ein. Treib- und Heizstoffe aus Biomasse sind von der Bepreisung ausgenommen, wenn sie die gängigen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Die Emissionsabgabe wird von 25 €/t CO2 2021 schrittweise auf 55 € in 2025 angehoben. Dadurch steigen die Diesel- und Heizölpreise für die Endverbraucher im kommenden Jahr zunächst um ca. 7 ct/l, die Preise für Benzin um ca. 6 ct/l. Bis 2025 dürften die Mehrkosten dann auf ca. 15 ct/l für Diesel und Heizöl sowie auf ca. 13 ct/l für Benzin ansteigen. Die Einnahmen aus dem nEHS werden unter anderem dafür eingesetzt, die EEG-Umlage für Strom in den nächsten beiden Jahren auf 6,5 bzw. 6 ct/kWh zu begrenzen. Diese wäre sonst 2021 sprunghaft auf 9,5 ct/kWh angestiegen. Für die Land- und Forstwirtschaft sind zusätzliche Fördermaßnahmen im Klimaschutz vorgesehen.

Alterssicherung mit neuen Beiträgen

Zum 1. Januar 2021 ändern sich die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Während die Beiträge aufgrund der Corona-bedingten negativen Lohnentwicklung in den alten Bundesländern um 1,15 % auf 258 €/Monat (Vorjahr: 261 €) sinken, steigen sie in den neuen Bundesländern wegen der bis 30. Juni 2024 erfolgenden Ost-West-Angleichung geringfügig um 0,41 Prozent auf 245 €/Monat (Vorjahr: 244 €).

Zum 1. April 2021 werden die Einkommensgrenzen für einen Zuschuss zum AdL-Beitrag deutlich angehoben und künftig nach der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße ermittelt. Ein Zuschuss wird dann bis zu einem jährlichen Einkommen von 23.688 € (Ost: 22.428 €) bei Alleinstehenden bzw. 47.376 € (Ost: 44.856 €) bei Verheirateten gewährt (zuvor: 15.500 € bzw. 31.000 €). Der monatliche Höchstzuschuss von 155 € (Ost: 147 €) wird bis zu einem jährlichen Einkommen von 11.844 € (Ost: 11.214 €) bzw. 23.688 € (Ost: 22.428 €) bei Ehepaaren gewährt. Bislang erhielten Landwirte den Höchstzuschuss nur bis zu einem Jahreseinkommen von 8.220 €
(Ehepaare: 16.440 €).

Bei Beziehern einer vorzeitigen Altersrente wird auch im Jahr 2021 ein Hinzuverdienst nicht auf die Altersrente angerechnet. In der gesetzlichen Rentenversicherung können Bezieher einer vorzeitigen Altersrente im Jahr 2021 bis zu 46.060 € statt 6.300 € hinzuverdienen.

Krankenversicherung und Mindestlohn

Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt aufgrund gesetzlicher Vorgaben in den Beitragsklassen 1, 2 und 20 um ca. 4,7 %. In den Beitragsklassen 3 bis 19 bleibt die Beitragserhöhung durch zusätzliche 30 Mio. € Steuermittel und den Einsatz von 15 Mio. € Betriebsmittel auf 1,7 % begrenzt…

2021_02_Titelfoto_bauernzeitung

Lesen Sie den Artikel in voller Länge in Ausgabe 2 der Bauernzeitung.

Im e-Paper abrufen (€)