Niederwild: Fütterung in Notzeit erlaubt
Der Wintereinbruch macht insbesondere dem Niederwild zu schaffen. Erste Landkreise in Sachsen-Anhalt haben die Notzeit für Wild festgestellt. Revierinhaber dürfen damit Futterstellen anlegen.
Der massive Wintereinbruch trifft auch die heimischen Wildbestände hart. Die Schneemengen und die extreme Kälte bereiten insbesondere dem Niederwild große Probleme. Zu nennen sind hier zum Beispiel Feldhase, Rebhuhn, Fasan und Rehwild. In einigen Landkreisen in Sachsen-Anhalt haben die Unteren Jagdbehörden daher die Notzeit für Wild festgestellt.
Das zeitweilige Aussetzen des Fütterungsverbotes ermöglicht es Jagdrevierinhabern, Futterstellen für das Wild in Wald und Feldflur einzurichten. Die entsprechende Regelung im §34 des Landesjagdgesetzes setzen nach Angaben des Landesjagdverbandes inzwischen die Landkreise Mansfeld-Südharz, Harz und Saalekreis um. Die Notzeit für das Wild gilt in den jeweiligen Landkreisen bis auf Widerruf.
Schneehöhen behindern Niederwild
Der Landesjagdverband und die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Sachsen-Anhalt riefen die Jägerschaft auf, dem Wild in seiner Notlage zu helfen. Diese solle in enger Zusammenarbeit mit den Landbewirtschaftern umfangreiche Hegemaßnahmen einleiten. Vor allem das Niederwild sei durch Schneehöhen bis 45-50 cm in den Feldfluren stark bei der Nahrungsaufnahme und Fortbewegung eingeschränkt. Diese Situation könnte sich zusätzlich verschärfen, wenn die Schneedecke tagsüber bei Temperaturen im Plusbereich antaut und dann in den Nachtstunden wieder gefriert.
Zu den empfohlenen Maßnahmen zur Unterstützung des Wildes gehören unter anderem das Ruhenlassen der Jagd und das Vermeiden von Beunruhigungen des Wildes. Außerdem das Anlegen von Fahrspuren auf den Feldern sowie das Einrichten von Futterstellen. Geeignete Futtermittel sind Silage, Heu, Stroh und heimische Baumfrüchte sowie Hackfrüchte wie Rüben und Kartoffeln. Der Landesjagdverband gibt Tipps, was Revierinhaber bei der Fütterung im Jagdbezirk berücksichtigen sollten. Der Boden unter der Schneedecke ist nicht gefroren. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass beim Befahren von landwirtschaftlichen Flächen die Wintersaaten nicht geschädigt werden.
Das wild nicht unnötig beunruhigen
Wichtig ist, dass geeignete Maßnahmen kurzfristig und gezielt erfolgen. Nur so kann die Not der Wildtiere, und insbesondere des Niederwildes, gelindert werden. Dies muss jedoch unter Beachtung der jeweiligen örtlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Hegeregelungen können kreisspezifisch unterschiedlich sein. Informationen hierzu erteilt die jeweils zuständige Untere Jagdbehörde.
Der Landesjagdverband richtete zudem einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger. Diese sollten im Wald und in der Feldflur auf den Wegen bleiben und einen großzügigen Abstand zu Wildtieren einhalten sowie Hunde angeleint führen. Durch das sogenannte Aufmüden wird ansonsten das Wild aus der Ruhe gerissen. Das kostet die Tiere zusätzliche Energie und kann für sie im Extremfall sogar tödlich sein.