Drohnen zur Kitzrettung werden gefördert

Mittels Drohnen können Rehkitze auf Wiesenflächen vor der Grasmahd aufgespürt werden. (c) Imago/blickwinkel
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Das Land Sachsen-Anhalt bezuschusst Landwirten das Anschaffen von Drohnen. Die moderne Technik spürt junge Wildtiere vor der Wiesenmahd auf und rettet sie so vor den Erntemaschinen.

Schon bald steht der erste Schnitt auf dem Grünland an. Das Zeitfenster für die Wiesenmahd ist vegetations- und witterungsbedingt relativ klein. Trotz des Termindrucks müssen Landwirtinnen und Landwirte bei der Futterernte den Tierschutz im Blick haben. Denn sie tragen auch Verantwortung gegenüber Wildtieren. Schließlich fällt der erste Grünlandschnitt mit der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit verschiedener Wildtierarten zusammen.

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera hat sich beim Aufsuchen von Wild auf den zu erntenden Flächen etabliert. Insbesondere gilt es, Rehkitze, aber auch Junghasen zu finden und vor den Erntemaschinen zu retten. Rehkitze haben, ebenso wie Junghasen, bis zu einem gewissen Alter keinen Fluchtreflex.

Das regungslose Verharren von Rehkitz und Feldhase dient als Schutz gegen Fressfeinde. Diese Überlebensstrategien der Wildtiere können sich bei der Wiesenmahd verheerend auswirken. Daher ist die Zusammenarbeit von Landwirten und Jägerschaft zum Schutz der Tiere von großer Bedeutung.

Das effektive Verfahren der Suche mittels Drohnen bietet sich für beide, also Landnutzer und ebenso Jagdausübungsberechtigte, an. Mit Unterstützung dieser Technik ist es ihnen möglich, Helferinnen und Helfer direkt zum Wildtier zu lotsen.

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Drohnen sind relativ teuer

Drohnen sind in ihrer Anschaffung allerdings relativ teuer. Das Land Sachsen-Anhalt fördert deren Kauf deshalb künftig mit rund 300.000 Euro jährlich. Das bringt den Einsatz dieser kostenintensiven Technik im Sinne des Tierschutzes voran. Die Fördermittel hierfür kommen aus der Jagdabgabe.

Wie das Agrarministerium in Magdeburg mitteilte, erfolgen die Zuwendungen als Projektförderung für einzelne abgegrenzte Vorhaben in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der erste positive Bewilligungsbescheid sei kürzlich ergangen. Ein weiterer Antrag befinde sich derzeit in Bearbeitung.

Anträge auf Förderung zum Erwerb von Drohnen sind an das
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, in 06112 Halle (Saale) zu richten.

Weiterführende Informationen und das Antragsformular sind auf nachstehender Internetseite eingestellt.

Vereine helfen mit Drohnen

In Sachsen-Anhalt sind laut dem Agrarressort mittlerweile auch mehrere ehrenamtliche Vereine tätig, die sich der Aufgabe der Rehkitzrettung zusammen mit Landwirten und Jägern widmen. Die Vereine verfügen über Drohnen mit Wärmebildkamera. Sie sind aber darüber hinaus auf Helfer zum Aufnehmen und Betreuen aufgefundener Wildtiere angewiesen. Wer Interesse daran hat, kann sich auf der Homepage www.kitzrettung-hilfe.de registrieren lassen. Dieses Angebot gilt im Übrigen auch für hilfesuchende Landwirtschaftsbetriebe. Die tierschutzrechtlichen Pflichten des Landwirts ergeben sich aus dem Tierschutzgesetz.

Bereits einen Tag vor der Mahd sollten unbedingt Methoden zum Vergrämen von Wildtieren eingesetzt werden. Das kann zum Beispiel das Aufhängen von Plastiktüten oder Flatterbändern sein. Es gibt darüber hinaus technische Möglichkeiten der Wildtierwarnung, etwa der Einsatz von sogenannten Schallkanonen bei der Wiesenmahd. Um ganz sicherzugehen, dass sich kein Jungwild zum Zeitpunkt des Mähens in der Wiese befindet, werden die Flächen abgesucht. Dass erfolgt mit ausgebildeten Vorstehhunden oder eben mit menschlichen Helfern. Das Absuchen der Grasflächen vor der Mahd erfordert einen hohen personellen und zeitlichen Aufwand. Hinzu kommt, dass nicht alle Rehkitze aus Bodensicht entdeckt und vor dem Mähwerk gerettet werden können. Insofern hat sich der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche bewährt und etabliert.

Bund fördert Drohnen für Vereine

Das Bundeslandwirtschaftsministerium legt ebenfalls ein Förderprogramm für Drohnen zur Wildtierrettung auf. Start hierfür soll in der zweiten Märzhälfte sein. Anträge stellen können Jägervereinigungen auf Kreisebene oder andere eingetragene regionale oder lokale Vereine, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben das Retten von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, gehört. Die Förderung kann nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.