Neu: Abschussprämie für Wildschweine
Das Land Sachsen-Anhalt zahlt jetzt eine „Pürzelprämie“ von 65 Euro je Wildschwein als Anreiz zur Reduzierung der Schwarzwildpopulation. Es setzt damit einen früheren Landtagsbeschluss um.
Sachsen-Anhalt gewährt rückwirkend, und zwar ab dem 1. Januar 2021, eine Abschussprämie zur Reduzierung der Schwarzwildbestände. Die auch als Erlegungs- oder Pürzelprämie (jägersprachlich für den Schwanz des Wildschweins) bezeichnete Zuwendung in Höhe von 65 Euro gibt es für jedes erlegte Wildschwein. Darüber informierte heute das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg. Die Streckenergebnisse bei den Schwarzkitteln sollen damit auf dem erreichten Niveau gehalten und nach Möglichkeit sogar noch gesteigert werden. Hintergrund ist die Gefahr durch die sich weiter ausbreitende Afrikanische Schweinepest (ASP). Bislang gibt es in Sachsen-Anhalt noch keinen ASP-Fall in den Wildschwein- oder Hausschweinebeständen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt bat übrigens bereits am 15. Oktober 2020 (Drucksache 7/6747) die Landesregierung, eine solche Abschussprämie zu gewähren. Damit soll Jagdausübungsberechtigten ein Anreiz gegeben werden, die Schwarzwildpopulation hierzulande zu reduzieren. Die relativ hohen Jagdstrecken der vergangenen Jahre bei Wildschweinen haben dazu geführt, dass im Bereich der Schwarzwildvermarktung eine Marktsättigung eingetreten ist.
Das spiegelt sich zum Beispiel in einem deutlichen Preisverfall beim Großhandel von rund drei Euro auf rund 30 Cent je Kilogramm wider. Hinzu kommt aktuell noch die Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese hat Einschränkungen bzw. Schließungen bei Gastronomiebetrieben zur Folge. Dies führt entsprechend zu weiteren Minderabsätzen bei der Schwarzwildvermarktung.
Landkreise zahlen Abschussprämie aus
Die Verwaltungsvereinbarung zur Zahlung einer Abschussprämie bzw. Erlegungsprämie tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Darauf wies das Agrarministerium ebenfalls hin.
Die Abschussprämie wird über die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt. Dazu wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und den Landkreisen sowie kreisfreien Städten getroffen. Antragstellung und Auszahlung der Erlegungsprämie erfolgen über die jeweiligen Kreisbehörden. Antragsberechtigte Personen sind die Jagdausübungsberechtigten gemäß § 1 des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt. Das Weitergeben der Erlegungsprämie an Mitpächter/innen, Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber/innen liegt in der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten.
Der Nachweis über den Abschuss wird über den jeweiligen Wildursprungsschein und die Streckenliste der zur Jagd ausübungsberechtigten Personen erfolgen.
Abschussprämie für alle Altersklassen
Die Abschussprämie von 65 Euro gibt es für jedes erlegte Stück Schwarzwild aller Altersklassen in Sachsen-Anhalt, also für Bachen (ausgenommen führende Bachen!), Keiler, Überläufer und Frischlinge. Für Schwarzwild, das im Rahmen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben oder in Gehegen erlegt wurde, wird demgegenüber keine Erlegungsprämie gewährt.
Unbeachtet dessen läuft das Früherkennungsprogramm zum frühzeitigen Entdecken der Afrikanischen Schweinepest (Wildschweinmonitoring) im Land weiter. Seit 2018 gewährt Sachsen-Anhalt eine Prämie von 50 Euro für das Einsenden von Proben von tot aufgefundenen Wildschweinen oder erlegtem Schwarzwild mit Krankheitssymptomen.