Seltene Nutztierrassen: Zuschuss zur Zucht

Für die Erhaltungszucht des Rhönschafes können in Sachsen-Anhalt Verlängerungsanträge auf Förderung gestellt werden. (c) Imago - Chromorange
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Die Zucht von seltenen oder gefährdeten einheimischen Nutztierrassen wird gefördert, um die genetische Vielfalt zu bewahren. Ab sofort sind in Sachsen-Anhalt Verlängerungsanträge möglich, auch für das Rhönschaf.

Nicht wenige einheimische Nutztierrassen sind nur noch selten anzutreffen oder sogar in ihrem Bestand gefährdet. Insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen drohen alte, inzwischen seltene Nutzviehrassen aus der landwirtschaftlichen Praxis zu verschwinden. Um dem zu begegnen, wird die Zucht seltener Nutztierrassen in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gefördert. Ziel ist es, auf diese Weise die tiergenetischen Ressourcen zu bewahren und damit die landwirtschaftliche Biodiversität zu erhalten – auch als Grundlage für die künftige Züchtung.

In Sachsen-Anhalt können Züchterinnen und Züchter seltener oder bedrohter heimischer Nutztierrassen übrigens ab sofort eine Verlängerung ihres Verpflichtungszeitraumes vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 beantragen. Wie das Agrarministerium in Magdeburg mitteilte, kann davon in diesem Jahr auch die Rasse Rhönschaf partizipieren. Deren Bestand stufte der Fachbeirat für tiergenetische Ressourcen im Herbst 2020 erneut als Beobachtungspopulation ein. Die Anpassung der Förderrichtlinie sei in Arbeit, teilte das Landwirtschaftsressort außerdem mit.

Fast ein Dutzende seltene Nutztierrassen

Folgende bedrohte oder seltene Nutztierrassen sind entsprechend der Richtlinie „Tiergenetische Ressourcen“ in Sachsen-Anhalt förderfähig:


  • Ziegen: Braune Harzer Ziege oder Bunte Deutsche Edelziege,
  • Pferde: Rheinisch-Deutsches Kaltblut oder Altmärker Kaltblut, Schweres Warmblut,
  • Rinder: Rotvieh Zuchtrichtung – Höhenvieh,
  • Schafe: Rauhwolliges Pommersches Landschaf, Weiße Hornlose Heidschnucke, Merinofleischschaf, Rhönschaf
  • Schweine: Deutsches Sattelschwein, Leicoma.

Eine einjährige Verlängerung des Förderzeitraums können in diesem Jahr demnach Betriebe mit einer Reinzucht der genannten seltenen Nutztierrassen beantragen, deren fünfjährige Verpflichtung zum 30. Juni 2021 ausläuft (Erstantragsjahr 2016, einschließlich Rhönschaf). Das gilt ebenso für Betriebe, denen im Vorjahr eine Verlängerung gewährt wurde (Erstantragsjahr 2015, ohne Rhönschaf). Dies ist nach Angaben des Ministeriums allerdings maximal für den bisherigen (geförderten) Tierbestand möglich.


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Verlängerungsantrag ist sinnvoll

Ein Antrag ist demnach grundsätzlich sinnvoll, da hiermit auslaufende fünfjährige Verpflichtungen bis zum Ende der Förderperiode jahresscheibenweise fortgeführt werden können. Ziel ist es dem Ministerium zufolge, die Haltungsprämien für seltene Nutztierrassen in der neuen EU-Förderperiode fortzusetzen. Letzter Termin für die Abgabe des Verlängerungs- und des Auszahlungsantrages ist in diesem Jahr übrigens der 17. Mai. Zuständig sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF), Bereich Landwirtschaft.

Die Förderung wird demnach als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Berechnungsmaßstab ist weiterhin die Großvieheinheit (GVE). Für weibliche Zuchttiere seltener Nutztierrassen werden jährlich 150 Euro je GVE gezahlt, für männliche Zuchttiere sind es 200 Euro je GVE und Jahr.

Dabei gilt folgender Umrechnungsschlüssel für Großvieheinheiten:


  1. Zuchtrinder über zwei Jahre: 1,0 GVE,
  2. Ziegen und Schafe zur Zucht über acht Monate: 0,15 GVE,
  3. Zuchtpferde über drei Jahre: 1,0 GVE,
  4. Schweine zur Zucht über sechs Monate: 0,5 GVE.

Die Richtlinie „Tiergenetische Ressourcen“ und alle Antragsformulare hierzu sind auf dem ELISA-Portal Sachsen-Anhalt im Internet eingestellt: